Bayern 2 - Notizbuch

Kindergeld Das ändert sich 2012

Das Kindergeld ist eine der wichtigsten familienpolitischen Errungenschaften in Deutschland. Seit Jahresbeginn gibt es einige Vereinfachungen: Ab diesem Jahr bekommen Eltern Kindergeld, egal wie viel ihr Sprössling hinzuverdient. Außerdem müssen Studenten und Auszubildende jetzt keine Einkunftsgrenze mehr beachten.

Autor: Simon Emmerlich Stand: 01.02.2012

Wer selbst Kinder in Ausbildung hat , kennt die lästige Rechnerei um den Freibetrag am Jahresende. Denn wenn die Kinder bislang mehr als 8.004 Euro im Jahr verdient hatten, wurde es eng beim Kindergeld. Das hat sich mit dem Steuervereinfachungsgesetz zum Jahresbeginn geändert.

Erleichterungen für Familien

Studiogast Lorenz Jarass | Bild: Lorenz Jarass zum Audio Kritik an Kindergeld-Neuregelung Steuerexperte Lorenz Jarass im Interview

Der Wirtschaftswissenschaftler kritisiert die Neuregelung zum Kindergeld als "gigantische Geldverschwendung". Jarass berät u.a. das Europäische Parlament und den Deutschen Bundestag. Er veröffentlichte zahlreiche Bücher, zuletzt ist von ihm erschienen: Jarass/Obermair: Steuermaßnahmen zur nachhaltigen Staatsfinanzierung. [mehr]

Seit 2012 dürfen Kinder, die sich in der Ausbildung befinden und höchstens 25 Jahre alt sind, unbegrenzt Geld verdienen, ohne dass sich dies auf das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag auswirkt. Bislang galt eine Obergrenze von 8.004 Euro pro Jahr. Einschränkung: Befindet sich das Kind in der zweiten Ausbildung, darf es maximal 20 Wochenstunden jobben.

Für das erste und zweite Kind gibt es auch weiterhin 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere Kind 215 Euro Zuschuss, und zwar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Kindergeld gibt es grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr. Kinder in Ausbildung erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld, also bis zum 25. Geburtstag.

Die Neuerungen im Detail

Kinder ohne Ausbildungsplatz

Schulabgänger, die keinen Ausbildungsplatz finden, bekommen auch Kindergeld. Allerdings muss dies auch nachgewiesen werden (beispielsweise durch das Arbeitsamt oder abgelehnte Bewerbungen).

Freiwilligendienste

Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes, des sozialen Jahres und des internationalen Freiwilligendienstes bekommen auch weiter Kindergeld. Das Kindergeld wird nun sofort ausgezahlt, rückwirkend zum Beginn im Juli 2011. Beim abgeschafften Zivildienst und der Wehrpflicht wird die Zeit nachträglich angerechnet, Eltern bekommen dann bis zum 26. Geburtstag Kindergeld.

Erstausbildung

Der Höchstbetrag für das Kindereinkommen von 8.004 Euro entfällt. Es gibt keinerlei Einschränkung bei der Anzahl der gearbeiteten Wochenstunden. Die Altersgrenze ist der 25. Geburtstag (Ausnahme Freiwilligendienste/ Wehrpflicht).

Zweitausbildung

Grundsätzlich gibt auch es hier weiter Kindergeld bis zum 25. Geburtstag. Der Höchstbetrag von 8.004 Euro entfällt - mit einer Einschränkung: Bei einem berufsqualifizierenden Abschluss (Lehre, Bachelor, Zweitstudium) gibt es eine Obergrenze für die Arbeitszeit von 20 Wochenstunden (auch bei selbstständiger Tätigkeit). Erlaubt ist zwar, kurzfristig mehr zu arbeiten, jedoch nicht mehr als zwei Monate oder 50 zusammenhängende Tage. In dieser Zeit gibt es allerdings auch kein Kindergeld. Wer länger als zwei Monate Vollzeit arbeitet, verliert den Anspruch für das gesamte Jahr.