Bayern 2 - Notizbuch

Bahn oder Flugzeug Wenn Kinder alleine reisen

Die Reise zu den Großeltern oder zum getrennt lebenden Vater: Wenn ein Kind alleine reisen muss, möchten Eltern sicher sein, dass es wohlbehalten ankommt. Fluglinien und die Bahn bieten Begleitservices.

Stand: 17.07.2012
Wartender Junge mit Koffer | Bild: colourbox.com

Es gibt zwar sechsjährige Kinder, die sich trauen, alleine Bahn zu fahren - was aber, wenn der Zug mitten auf der Strecke stehen bleibt? Wenn die Kinder auf der Fahrt umsteigen müssen? Oder wenn sie ein Fremder anspricht? Das sind verständliche Elternsorgen. Damit Kinder sicher von A nach B kommen, auch wenn ihre Eltern nicht dabei sind, hat die Bahnhofsmission zusammen mit der Deutschen Bahn das Projekt "Kids on tour" ins Leben gerufen: Ein Ehrenamtlicher begleitet bis zu fünf Kinder auf der gesamten Zugfahrt. Ab Mitte Juni 2012 gibt es dieses Angebot auch erstmals in Bayern, auf der Strecke von München nach Berlin.

Strecken, auf denen Kinder alleine mit der Bahn reisen können

Auf folgenden Bahnstrecken gibt es Betreuung für Kinder - jeweils freitags und sonntags - und zwar für Verbindungen zwischen Mittag und frühem Abend: München-Berlin, Stuttgart-Köln, Stuttgart-Hamburg, Köln- Hamburg, Frankfurt-Berlin, Berlin-Hamburg, Frankfurt-Leipzig und Frankfurt-Basel SBB. Und ebenso jeweils in die Gegenrichtung. Zu Ostern und Pfingsten werden nicht die Sonntage als Reisetag angeboten, sondern Ostermontag beziehungsweise Pfingstmontag.
Die Begleitung muss spätestens sieben Werktage bei der Bahn reserviert werden.

Ehrenamtliche gesucht!

Dafür, dass Kinder gut von A nach B kommen, sorgen die Betreuer der Bahnhofsmission beim Programm "Kids on tour".

Derzeit sucht die Bahnhofsmission noch nach Ehrenamtlichen, die ein bis zwei Mal im Monat mit dem Zug in Richtung Berlin fahren möchten. Das Hin- und Rückfahrticket bekommen sie bezahlt sowie 30 Euro Aufwandsentschädigung. Sie sollten Erfahrung im Umgang mit Kindern haben und zwischen 18 und 70 Jahren alt sein. Ein spezieller Erste-Hilfe-Kurs für Kinder ist verpflichtend.

"Es gibt Schulungen für die Ehrenamtlichen, später auch noch Fortbildungen. Wir haben viel Erfahrung mit Ehrenamtlichen, verschaffen uns einfach ein Bild und sagen dann nach dem Vorstellungsgespräch zu oder ab. Was auch ganz wichtig ist: Die Ehrenamtlichen, die das machen wollen, müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, um auszuschließen, dass sich da jemand bewirbt, der vielleicht Hintergedanken hat. Das wollen wir natürlich nicht."

Andrea Sontheim, Bahnhofsmission

Sicher unterwegs

Wenn Kinder alleine im Zug reisen, kommt es häufig vor, dass die Mitfahrer sie ansprechen, sich zum Beispiel bei ihnen erkundigen, warum sie alleine unterwegs sind. Die meisten meinen es nur gut, aber viele Kinder wollen das nicht und wissen dann nicht, wie sie auf Fremde im Zug reagieren sollen. Deshalb sei es gut, wenn ehrenamtliche Mitarbeiter die Kinder begleiten, sagt Gabriele Ochse von der Bahnhofsmission: "Die Schaffner können nicht die Verantwortung übernehmen und die ganze Zeit ein Auge auf die Kinder werfen: Steigt das Kind in der richtigen Station aus? Was ist, wenn zwischendurch etwas im Zug passiert?"

Freitags hin, sonntags zurück

Für die Eltern kostet der Begleit-Service zusätzlich zum Ticketpreis 30 Euro. Die Zugfahrten finden jeweils freitags und sonntags statt. Wann sie wieder zurückfahren, das können die ehrenamtlichen Begleiter selbst entscheiden. Entweder sie steigen sofort wieder ein in den Zug zurück nach München oder sie hängen noch einen Aufenthalt in Berlin dran.

Reisen mit dem Flugzeug

Kind allein im Flugzeug: Keine Sorge, es wird betreut.

Die Alternative zur Bahn sind Flugreisen. Auch diese sollte man langfristrig vorausplanen: Bereits beim Buchen des Tickets muss man erwähnen, dass das betreffende Kind alleine reist. Nahezu alle Fluggesellschaften bieten eine Betreuung für alleinreisende Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren an. Auch Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren werden betreut, wenn Eltern dies wünschen. Gegen eine Gebühr von 40 bis 80 Euro, deren Höhe sich nach der Länge des Fluges richtet, wird das Kind ab dem Flugsteig bis zur Übergabe an den Abholer begleitet. Dieser Abholer muss vorher der Fluglinie genannt werden und darf das Kind nur dann mitnehmen, wenn er sich mit Lichtbild ausweisen kann.

Genügend Zeit einplanen

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Auch wenn das Kind nur einen Inlandsflug absolviert, sollte man rechtzeitig am Check-in sein, denn es ist noch einiger Papierkram zu erledigen: Das sogenannte UM-Formular (UM steht für "Unaccompanied minor" - Unbegleitetes Kind) muss ausgefüllt werden. Darin sind Name und Alter des Kindes sowie Name, Adresse und Telefonnummern von Begleiter und Abholer vermerkt. Diese Formular kann man aber bereits zu Hause ausfüllen - die Airlines benötigen fünf Ausdrucke des Formulars. Die meisten Airlines bieten das Formular online zum Download an. In manchen Fällen verlangt die Fluggesellschaft auch eine Vollmacht der Eltern, wenn der Abholer kein Elternteil ist.

Vom Elternteil oder demjenigen, der das Kind zum Abflugflughafen begleitet, kann das Kind bis zum Gate gebracht werden - so muss es auch die Sicherheitskontrollen nicht alleine durchstehen. Danach übernimmt eine Flugbegleiterin die Betreuung des Kindes und bringt es zum Flugzeug: Alleinreisende Kinder dürfen immer als erste Paasagiere in die Maschine einsteigen.


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