Bayern 2 - Notizbuch

Richtig Erben und Vererben Hintergrund
Stand: 13.10.2011

Den letzten Willen rechtzeitig regeln

Stift schreibt "letzten Willen" | Bild: picture-alliance/dpa

Sein Vermögen kann man hegen, pflegen und vermehren aber nicht mit ins Grab nehmen. Und so wechseln in Deutschland jedes Jahr private Besitztümer im Wert von schätzungsweise 150 Milliarden Euro durch Erbschaft den Eigentümer: Bargeld, Wertpapiere, Antiquitäten und Kunstgegenstände, Grundstücke und Häuser.

Den sprichwörtlich lachenden Erben winkt kein ungetrübter Genuss, denn sie müssen Steuern an den Staat entrichten. Seit Jahresbeginn 2009 gilt ein neues Erbschafts-Steuerrecht.

Das neue Recht begünstigt Ehepartner, Kinder und Enkel im Vergleich zur früheren Gesetzeslage, Neffen und Nichten stehen vergleichsweise schlechter da. Neue Regeln gelten auch für das Vererben von Familienunternehmen, bei denen es nicht zuletzt um die Weiterführung des Betriebs und den Erhalt von Arbeitsplätzen geht. Wer Vermögen besitzt und seine letzten Dinge regeln will, muss sich frühzeitig mit den Gestaltungsmöglichkeiten befassen, die das neue Recht bietet.

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