Bayern 2 - Notizbuch

Strafe - und dann? Wie wir mit kriminellen Jugendlichen umgehen

Durch kurzzeitigen Freiheitsentzug zwischen einem Wochenende und vier Wochen sollen kriminelle Jugendliche zur Besinnung gebracht werden. Doch Theorie und Praxis weichen stark voneinander ab: 64 Prozent werden nach einem Arrestaufenthalt wieder rückfällig. Alternativen gibt es allerdings kaum.

Stand: 07.02.2012
Jugendlicher Straftäter in der Justizvollzugsanstalt | Bild: picture-alliance/dpa

Mehr als bei Erwachsenen, baut das Jugendstrafgesetz auf dem Gedanken "Erziehung statt Strafe" auf. Dazu gehört ein großer Katalog an sozialpädagogischen Maßnahmen – Manche Richter sind bekannt dafür, dass sie den Jugendlichen sogar verordnen, während ihrer Bewährung ein Buch zu lesen. Die Regel sind aber soziale Arbeitsstunden, Antiaggressionstrainings und soziale Trainingskurse, um sich alleine oder in der Gruppe mit den Straftaten auseinander zu setzen. Außerdem gibt es den Jugendarrest, als eine der schärfsten Maßnahmen.

Hohe Rückfallquoten

64 Prozent der Jugendlichen werden nach dem Arrestaufenthalt wieder rückfällig.

Die Idee des Arrests: Er soll eine Mischung aus Denkzettel, Schock und Zeit zum Nachdenken sein, damit die begonnene Karriere als Schläger, Dieb oder Dealer frühzeitig gestoppt wird und nicht in einer echten Jugendstrafanstalt endet. Klingt gut – die Statistik spricht aber dagegen. 64 Prozent der Jugendlichen werden nach dem Arrestaufenthalt wieder rückfällig. Übertroffen nur noch von der Rückfallquote aus den Jugendhaftanstalten: 69 Prozent der Jugendlichen fallen, laut der neuesten Studie des Bundesjustizministeriums zum Thema Rückfallquoten, nach ihrer Entlassung von dort wieder kriminell auf.

Zeitlicher Abstand zu groß

Ein Hauptproblem der Jugendstrafverfahren ist dabei der oft sehr lange Zeitraum zwischen Tat und Strafe.

Ein Hauptproblem der Jugendstrafverfahren ist dabei der oft sehr lange Zeitraum zwischen Tat und Strafe. Bis die Polizei ermittelt hat, die Staatsanwaltschaft geprüft und Anklage erhoben, und der Richter einen Termin angesetzt hat, vergeht oft mehr als ein halbes Jahr. Viel zu lange, wenn man daran denkt, wie viel sich vor allem in der Pubertät schon in einem Monat ändern kann. Ein erzieherischer Zusammenhang zwischen Tat und Strafe ist damit nicht mehr gegeben und im Extremfall muss ein Jugendlicher noch einmal in den Arrest, obwohl er gerade dabei war, sein Leben wieder auf die Reihe zu bekommen.

Bamberger Pilotprojekt

In Bamberg testet man ein beschleunigtes, vereinfachtes Jugendstrafverfahren

In Bamberg geht man deshalb neue Wege: Dort testet man ein beschleunigtes, vereinfachtes Jugendstrafverfahren, das sich stark an das "Neuköllner Modell", der verstorbenen Berliner Jugendrichterin Kirsten Heisig anlehnt. Bei Delikten wie Schwarzfahren, Diebstählen und einfacher Körperverletzung in denen die Beweislage einfach ist, der Täter zum Beispiel geständig oder genügend Zeugen vorhanden, versuchen alle Beteiligten durch enge Zusammenarbeit ihre Arbeit zu beschleunigen. Dadurch dauert es nicht mehr mehrere Monate, bis eine Straftat von einem Jugendrichter verhandelt wird, sondern im besten Fall nur noch vier Wochen.

Besondere Bewährungshilfe in München

Normalerweise sieht man seine Bewährungshelfer alle sechs Wochen, zu selten für jemanden, der kaum soziale Strukturen kennt und Termine schlecht selbst organisieren oder einhalten kann. Genau hier setzt das Münchner Pilot-Projekt Rubikon an. Bei Rubikon kümmern sich vier Bewährungshelfer enger und intensiver als normalerweise um junge Straftäter. Das Ziel des Projekts: Einerseits klare Strukturen aufbauen, Termine und Regeln setzen und deren Einhaltung fordern. Andererseits gibt es aber jemanden der nachfragt, der sich kümmert, der auch mal Zeit für einen Kaffee hat oder um gemeinsam klettern zu gehen. Diese Zeit bleibt in der normalen Bewährungshilfe nicht: Um jeweils im Schnitt fünf Jugendliche so intensiv zu betreuen, sind die Rubikon-Bewährungshelfer zur Hälfte von ihrer normalen Arbeit freigestellt.