Bayern 2 - Notizbuch

Baumschutzverordnungen Mein Haus, mein Garten - mein Baum?

Der eigene Garten ist Erholungsort, Rückzugsraum ins Private, Raum für individuelle Gestaltung nach dem eigenen Geschmack - sollte man zumindest meinen. So einfach ist es aber nicht, zumindest nicht überall. Rund 100 Kommunen in Bayern haben eine sogenannte Baumschutzverordnung.

Stand: 11.09.2012
Illustration: Mann steht grübelnd vor einem riesigen Baum, der vor seinem Haus steht | Bild: colourbox.com; Montage: BR/Angelika Turtl

Überall dort, wo es eine Baumschutzverordnung gibt, schränkt sie die Freiheit des Bürgers auf seinem eigenen Grundstück ein: Äste abschneiden, Bäume fällen, Ersatz pflanzen - nichts geht ohne den Segen der Behörde.

Lebenswertes Grün

Vor allem größere Städte und Gemeinden in Ballungsräumen haben Baumschutzverordnungen erlassen. Ihr Ziel ist es, die "grüne Lunge" der Kommune zu erhalten - mit allen positiven Folgen für das Ortsbild, die Luftreinheit und den Lebensraum von Vögeln.

"Zum einen ist es so, dass der Habitus des Baumes atypisch verändert wird, das ist für das Ortsbild mit Sicherheit nicht positiv. Zum anderen entsteht bei Kappungen eines Baumes auch eine Gefahrensituation, nämlich dadurch, dass an der Schnittstelle Ersatztriebe gebildet werden, die sehr leicht ausbruchsgefährdet sind, die nach Jahren und Jahrzehnten bei Sturmereignissen als erstes ausbrechen, und im schlechtesten Fall auf der Straße landen."

Wolfgang Kuhn, Leiter des Umweltamtes der Gemeinde Vaterstetten

Zündstoff zwischen Amt und Eigentümer

Der Interessenkonflikt zwischen Grundstücksbesitzern und Behörde ist da oft nur eine Frage der Zeit - und birgt Zündstoff:

"Ich fühl' mich als unmündiger Bürger, der nicht mehr entscheiden darf, was in seinem kleinen Garten passiert ... das Laub, das muss ich ja auch selber wegmachen und muss es zum Container fahren ..."

Margarete Voges und Christine Böttcher, Vaterstetten

Wann ist ein Baum ein Baum?

Ab wann ein Baum unter die Baumschutzverordnung fällt, ist nicht einheitlich geregelt. Meist gilt der Stammumfang auf einem Meter Höhe über dem Erdboden als Kriterium, zum Beispiel ab 80 oder 100 Zentimetern - was für einen Baumumfang nicht allzu viel ist. Vielerorts fallen auch nur bestimmte Arten unter die Verordnung, immer öfter sind Nadelbäume und Obstgehölze ausgenommen.

Ohne Antrag droht ein Bußgeld

Wer also Bäume ab einer gewissen Größe fällen oder beschneiden will, muss das bei Bestehen einer Baumschutzverordnung vorher beantragen und dafür triftige Gründe nennen. Ansonsten droht ein Bußgeld. Ist der Baum schwer geschädigt oder bruchgefährdet, ist das kein Problem. Kompliziert wird es, wenn ein gesunder Baum die Lebensqualität der Bürger stört, zum Beispiel bei der Beeinträchtigung des Fernsehempfangs oder bei übermäßigem Schattenwurf, insbesondere auf ein Nachbargrundstück. Dann wird im Einzelfall entschieden.

Die Aussicht auf Erfolg

Auch wenn die Hürden hoch erscheinen, stehen die Chancen nicht allzu schlecht, dass ein Antrag auf Fällung genehmigt wird. 2011 erhielten beispielsweise in München rund 89 Prozent der Bürger die Erlaubnis, betroffene Bäume zu fällen. Allerdings ordnen die Kommunen für jeden entfernten Baum eine sogenannte Ersatzpflanzung an, um das Landschaftsbild zu erhalten.

Ob die Bäume gefällt werden dürfen, ist Sache der jeweiligen Kommune.

Über Art und Größe des Ersatzbaumes entscheidet die Kommune. Häufig dürfen zum Beispiel keine Obstbäume verwendet werden. Auch Nadelbäume sind als Ersatzpflanzungen selten. Und das sorgt unter Eigentümern mitunter für Unmut - denn ein neuer Laubbaum kann bereits als Jungpflanze einige hundert Euro kosten.

Zweierlei Maß - ein Aufreger für Hausbesitzer

Link-Tipp

Über den Bayerischen Behördenwegweiser erfahren Sie die Adressdaten Ihres kommunalen Ansprechpartners.

Baumschutzverordnungen schützen zwar bestehende Bestände und können somit das Eigentumsrecht einschränken; andererseits wird vielerorts das Baumrecht durch das Baurecht ausgehebelt. Im Klartext heißt das: Ein Baum in der potenziellen Baugrube genießt nicht den gleichen Schutz wie der Baum im Privatgarten. Davon profitieren insbesondere Bauträger großer Projekte, zum Beispiel auch öffentlicher Neubauten - was den "kleinen" Hausbesitzer in Einzelfällen durchaus auf die Palme bringen kann, getreu dem Motto "Wasser predigen, Wein trinken."


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