Health-claims-Lebensmittel Umstrittenes Vorgehen gegen falsche Versprechen
Wer künftig behaupten will, dass sein Produkt gut für die Gesundheit ist, muss erst beweisen, dass das auch stimmt - so sieht es die EU vor. Verbraucherschützer fürchten allerdings, dass die Hersteller den Spieß einfach umdrehen.
Stichwort "Health claim"
Health claims sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln, die dem Verbraucher einen meist gesundheitsfördernden Mehrwert versprechen.
Die EU-Kommission beschloss bereits 2007 die sogenannte Health claims-Verordnung. Lebensmittelhinweise wie "Gut für Herz und Kreislauf", "stärkt die Abwehrkräfte" oder "fördert die Gesundheit Ihrer Kinder" sollen verboten sein, zumindest dann, wenn sie nicht wissenschaftlich bewiesen sind. Eine entsprechende Übergangsregelung endet im Dezember 2012.
Der Stein des Anstoßes
"Es ist darum gegangen, dass es gesundheitsbezogene Angaben auf Produkten gibt, mit denen geworben wurde und der Verbraucher nicht automatisch feststellen konnte, ob das den wissenschaftlichen Tatsachen entspricht."
Ilse Aigner (CSU), Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Von 44.000 Claims bleiben 222 übrig
Rund 44.000 Health claims wurden bis Mitte 2008 von den EU-Mitgliedstaaten eingereicht und an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) weitergeleitet. Lediglich 4.600 dieser Anträge wurden zur Untersuchung zugelassen, und nur in knapp 230 Fällen konnte tatsächlich ein Zusammenhang zwischen der angegebenen Wirkung und dem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile nachvollzogen werden. Meist war das bei Vitaminen, Mineralstoffen oder Omega-3-Fettsäuren der Fall. Untersucht wurden in erster Linie industriell verarbeitete Produkte.
"Die Prüfung ist im Gesetzestext klar festgelegt, es muss der höchstmögliche wissenschaftliche Standard verwendet werden. Es ist aber auch klar, dass dazu nicht klinische Studien gemacht werden mussten."
Harald Kandolf, Experte der EU-Kommission für Gesundheit und Verbraucherschutz.
Mehrwert oder nicht?
Im Mai 2012 legte die EU-Kommission schließlich eine Liste mit insgesamt 222 zulässigen Angaben vor. Auf dieser Liste befinden sich die unterschiedlichsten Stoffe, von A wie Aktivkohle bis Z wie zuckerfreier Kaugummi. Jeder dieser Stoffe wurde für eine oder mehrere Angaben zugelassen. Es gilt das Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt: Künftig darf also nur noch behauptet werden, was auf dieser Liste steht. Ab dem 14. Dezember müssen alle Produkte aus den Supermarktregalen verschwunden sein, die auf ihren Verpackungen mit gesundheitsbezogenen Aussagen werben, die nicht auf der Liste stehen.
Vom Regen in die Traufe?
Ernährungswissenschaftlerin Waltraud Fesser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sieht die neue Regelung kritisch: "Es sind derzeit 222 Claims zugelassen, die meisten für Vitamine und Mineralstoffe. Hersteller können jetzt ihrem Produkt aus der Liste einen Stoff zusetzen", um dann mit bestimmten Versprechen für die Gesundheit zu werben und sich ein beliebiges Profil zusammenzustellen, "auch für Produkte, die ernährungsphysiologisch eher ungesund sind, weil sie zum Beispiel sehr viel Zucker oder Fett enthalten." Health claims könnten somit auch für Zucker- oder Fettbomben eingesetzt werden. "Das führt Verbraucher in die Irre", so Fesser.
Die Liste Im Internet
Nachfolgende Links verweisen auf die Liste der zugelassenen Health claims. Beim Amtsblatt der Europäischen Union handelt es sich um eine pdf-Datei. Scrollen Sie innerhalb dieses pdfs nach unten, um zur eigentlichen Liste zu gelangen.
Droht eine Abmahnungswelle?
Thomas Bruggmann, Anwalt für Lebensmittelrecht, bezweifelt zudem, dass die Umstellung gänzlich ohne Abmahnungen und einstwillige Verfügungen umgesetzt wird. Nur wenige Hersteller hätten die Verpackungen und Slogans der betroffenen Produkte bislang entsprechend angepasst. Zwar begrüßt die Mehrheit der europäischen Lebensmittelhersteller angeblich die Verordnung, an der Ausgestaltung gibt es jedoch Kritik.
"Wir sehen, dass viele Ernährungsbotschaften, die bekannt und etabliert sind, im Moment verloren zu gehen drohen, und das nicht notwendigerweise weil sie nicht stimmen, sondern weil nicht ausreichend wissenschaftliche Daten vorgelegt werden für eine positive Entscheidung."
Peter Loosen vom Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde

Wetter
