Rechteverwerter Fast 20 Mal mehr Gebühr auf Sticks und Karten
Die Rechteverwerter erhöhen die Tarife für USB-Sticks und Speicherkarten. Bisher gingen pro Stück 10 Cent an Gema und Co. Ab Juli sind es bis zu 1,95 Euro - egal, ob darauf geschützte Musik gespeichert wird oder nur private Fotos.
Speichermedien wie USB-Sticks, CD-Rohlinge oder Speicherkarten können genutzt werden, um urheberrechtlich geschützte Musik oder Filme zu kopieren. Deshalb müssen seit vielen Jahren Gebühren an Rechteverwertungsgesellschaften wie die Gema dafür abgeführt werden.
Die ZPÜ
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss der deutschen Verwertungsgesellschaften. Neben der Gema gehören Ihr zum Beispiel die GVL und die VG Wort an. Die ZPÜ verlangt von Herstellern von Abspielgeräten und Speichermedien Gebühren, um Rechteinhaber für Privatkopien zu entschädigen. Neben Speichersticks und -Karten sowie CD- und DVD-Rohlingen fallen Gebühren zum Beispiel auf DVD-Brenner, PCs, MP3-Player oder Handys und Smartphones an.
Für USB-Sticks und Speicherkarten, wie sie zum Beispiel in Smartphones zum Einsatz kommen, heben die Rechteverwerter die Gebühren ab Juli drastisch an. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) kündigte Erhöhungen teils um fast das 20-Fache an. Hintergrund ist eine Vorgabe des europäischen Gerichtshofs, wonach die Gebühren künftig nicht mehr pauschal auf alle Speichermedien erhoben werden dürfen.
So könnten etwa zusammen mit einer Digitalkamera ausgelieferte Speicherkarten davon befreit werden, da diese nicht üblicherweise für Privatkopien geschützter Werke genutzt werden.
ZPÜ setzt die Branche unter Zugzwang
Bisher galt auf alle SD-Karten und USB-Speichersticks eine pauschale Abgabe von 10 Cent pro Stück - egal ob diese einzeln oder etwa zusammen mit einem Gerät verkauft wurden. Einen entsprechenden Vertrag mit den Branchenverbänden hat die ZPÜ zum Ende vergangenen Jahres aber gekündigt. Aufgrund der EU-Gerichtsentscheidung sollten die Gebühren sich "auf die Punkte konzentrieren wo wirklich die urheberrechtlich relevanten Vervielfältigungen stattfinden", sagte Gema-Vertreter Peter Hempel dem Notizbuch.
Um dies "zeitnah umzusetzen", sei es nötig gewesen, dass die neuen Tarife "einseitig veröffentlicht werden", so Hempel weiter. Die ZPÜ, der die Gema als geschäftsführende Gesellschafterin vorsteht, setzt damit die Branche unter Zugzwang. Die Hersteller müssen nun vor Gericht prüfen lassen, ob die neue Gebührenordnung gerechtfertigt ist.
Preiserhöhung von fünf auf sieben Euro
Bis dahin muss der Verbaucher die neuen Preise erst einmal bezahlen: Es ist zu erwarten, dass die Gebühren wie bisher üblich von Herstellern und Händlern auf den Endverbraucher umgelegt werden, Sticks und Karten dürften dadurch teurer werden. 1,95 Euro Gebühren werden ab 1. Juli für eine Speicherkarte mit mehr als 4 Gigabyte Speicherplatz fällig. Für einen USB-Stick mit dem gleichen Speichervolumen fallen 1,56 Euro an. Speicherkarten und USB Sticks mit weniger als 4 Gigabyte Speicher werden mit jeweils 91 Cent Gebühren belegt. Eine 8-GB-Speicherkarte für fünf Euro wird also bald an die sieben Euro kosten.
Der Branchenverband Bitkom kritisiert, die neue Regelung gehe am Nutzerverhalten vorbei, zumal sie ja zunächst für alle Speicherkarten- und Sticks gilt - egal, wie sie genutzt werden. Die Gema dagegen erklärt auf Ihrer Website, dass laut einer "im Auftrag der ZPÜ Ende 2011 von der TNS durchgeführte[n] empirische[n] Untersuchung" während der Lebensdauer einer Speicherkarte im Schnitt 390 Musiktitel sowie Teile aus Büchern oder Kunstwerke gespeichert würden - meist urheberrechtlich geschützt.
Die neuen Tarife seien nicht willkürlich festgelegt, sondern beruhten in ihrer exakten Höhe auf umfangreichen Studien zum Nutzungsverhalten wie der genannten und hätten daher "Hand und Fuß", sagt Gema-Vertreter Hempel.
Da Verhandlungen zwischen Branchenvertretern und ZPÜ kurz vor Veröffentlichung der neuen Tarife Mitte Mai ergebnislos abgebrochen worden waren, will der Verband Bitkom nun ein Schiedsverfahren in die Wege leiten. Ähnlich der Auseinandersetzung der Gema mit dem Videoportal Youtube um darauf abgespielte Musikvideos ist wohl mit einer jahrelangen Auseinandersetzung zu rechnen, in der die Kunden zunächst die höheren Preise bezahlen müssen.

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