Bayern 2 - Notizbuch

Biergarten Eine Brotzeit und kein Buffet

Der Biergarten ist eine bayerische Institution - seit 200 Jahren. Laubbäume spenden Schatten und die Brotzeit darf mitgebracht werden. Doch was darf man wirklich auf der Bierbank auftischen und was bleibt besser zu Hause?

Stand: 03.07.2012
Biergarten in Bayern | Bild: picture-alliance/dpa

Das ist bayerisches Lebensgefühl: Unter lauschigen Kastanienbäumen im Schatten ein kühles Bier oder eine Apfelsaftschorle trinken und Brotzeit machen - die man im Picknickkorb mitgebracht hat.

Die ersten Biergarten-Wirte waren die Brauer

1812 erlaubte König Max I. Josef den Münchener Bierbrauern in den Monaten Juni bis September Bier auszuschenken und Brot dazu zu reichen. Andere Getränke oder Speisen dagegen durften sie nicht anbieten. Durch die Biergarten-Lizenz für die Brauer sollte keine Konkurrenz zu den Gaststätten entstehen. Damit das Bier länger kühl blieb und weil in München durch den hohen Grundwasserspiegel keine tiefen Keller möglich waren, pflanzten die Brauer Schatten spendende Kastanien und Linden und streuten dicke Schichten Kies.

Doch in jüngster Zeit ist manches Gast-Wirt-Verhältnis gestört, weil viele Biergartenbesucher den Begriff "Brotzeit" allzu großzügig auslegen: Da werden in Leiterwägelchen nicht nur Salate, Fleischpflanzerl, Würste und Antipasti, Kuchen, Kaffee und Getränke für die Kinder mitgebracht, sondern Biertische biegen sich unter einem wahren Büffet. Oder man geht mit vollen Fastfood-Tüten in den Biergarten. Wirte berichten auch, dass sich mancher Gast sogar Pizza in den Biergarten bestellt - das Handy macht's möglich.

Aus der bayerischen Biergartenverordnung

"Kennzeichnend für den bayerischen Biergarten im Sinne der Verordnung sind vor allem zwei Merkmale: der Gartencharakter und die traditionelle Betriebsform, speziell die Möglichkeit, dort auch die mitgebrachte, eigene Brotzeit unentgeltlich verzehren zu können, was ihn von sonstigen Außengaststätten unterscheidet."

Quelle: Bayerische Biergartenverorndung in der Fassung vom 20. April 1999, Begründung

Was ist noch "Brotzeit"?

Wurst, Radieschen, Radi: Eine Brotzeit besteht immer aus kalten Speisen.

Darüber, was denn zu einer bayerischen Brotzeit gehört, scheiden sich die Geister. In der Biergartenverordnung, die die Betriebszeiten und den Charakter von Biergärten festlegt, steht keine Definition der erlaubten Brotzeit. Der Sprecher des bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes sieht es so:

"Unter bayerischer Brotzeit versteht man kalte Speisen, also nicht warm zubereitete Speisen. Da sollte man darauf achten, dass man Brot, Brezn, Semmeln, mitnimmt, gern Wurst und Käse, aber mehr dann auch nicht."

Frank-Ulrich John, Sprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes

Der bayerische Brauerbund packt folgendes in den Picknickkorb für den Biergarten-Besuch:

"Das muss drin sein: Radi (Rettich) oder Radieschen, Obazda, Wurstsalat, Sülze oder Pressack, Tischdecke, Brotzeitbrettchen und Radimesser. Bier und Brezn holt man sich beim Wirt."

Bayerischer Brauerbund

Biergarten-Sünden

Salat

Ein bayerischer Kartoffelsalat ist zwar streng genommen kein Brotzeit-Bestandteil, aber wird wohl geduldet. Anders wäre es, wenn Sie einen Salat mit gebratenen Putenbruststreifen mitnehmen - der ist dann schon zu nah an einer Hauptmahlzeit und stößt Wirten übel auf.

Pizza bestellen

Das geht gar nicht: Im Biergarten sitzen, das schöne Ambiente genießen und mit dem Handy Pizza bestellen. Da wird jeder Wirt grantig.

Feiern

Private Feste im Biergarten feiern und der Nebentisch wird zum Büffet: Das mag kein Wirt. Wenn man dann noch Kaffee und Kuchen mitbringt, könnte es sein, dass man Ärger bekommt: Der Wirt hat nichts von seinen Gästen - außer den Abfall und dass er Garten und Toiletten stellen darf.

Saftschorle für Kinder

Getränke darf man schlicht nicht in den Biergarten mitbringen. Die Vereinbarung zwischen Wirt und Gast ist, dass der Wirt sein Bier und andere Getränke verkauft und der Gast gleichzeitig eine Brotzeit mitbringen darf. Das gilt auch für Heißgetränke wie Kaffee.

Hausrecht

Wenn es dem Wirt zu bunt wird, kann er sein Hausrecht nutzen, um Gäste aus dem Biergarten zu verweisen.


Quelle: Frank-Ulrich John, Sprecher des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes


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@Pantagruel, Donnerstag, 05.Juli, 09:47 Uhr

3. LKW Steuer

Man kann sogar einen Golf 2 als LKW eintragen lassen und somit nach Gewicht besteuert werden.
Was mich persönlich eher stört sind diejenigen die ihren Müll wie z.b. Kippen, etc. einfach aus dem Fenster werfen. Die Umwelt ist mir dabei sogar noch egal, es geht rein um den Anstand.

Pantagruel, Mittwoch, 04.Juli, 11:47 Uhr

2. Biergartenbrotzeit

Das Problem, wenn man es so nennen darf, ist entstanden, weil mit dem Riß in den Traditionen das Gespür für Sitte und Anstand alter Art abhanden gekommen ist. Ähnliches kann man in allen Bereichen unseres Lebens beobachten, selbst im Steuerrecht. Es ist doch die gleiche Denkweise, wenn jemand seinen SUV als Lastwagen besteuert haben will, weil er dann mit LKWs verglichen wird und dadurch gewaltig Steuer spart.

hasch, Mittwoch, 04.Juli, 09:01 Uhr

1. biergartenbrotzeitdulder in meiner region

Guten Morgen, liebe Leserin, lieber Leser, können Sie mir einen iergarten nennen, in dem man seine eigene Brotzeit noch ungestraft, ohne negative Kommentare und - oder sogar Hausverbot mitbringen darf? Ich wüßte nicht, wo dieser paradiesische Zustand noch anzutreffen ist. Ich wohne in 86655 Harburg an der "sogenannten" Romantischen Straße, die durch Mautflüchtlinge diesen freundlichen Zusatz schon lange nicht mehr verdient.
Es würde mich freuen, etwas Positives von Ihnen zu hören -lesen
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Ulrike Hasch