Das Konkordat Relikt aus der Vergangenheit?
Die sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen stehen immer mehr am Pranger. Dabei berufen sich Kritiker auf die Trennung von Staat und Kirche oder fordern die Abschaffung des Konkordats. Auch der Kirche ist die Entflechtung von Kirche und Staat ein Anliegen.
Die Theatinerkirche im Herzen Münchens ist eines der Wahrzeichen der Stadt. Dieses prunkvolle Gotteshaus ist aber auch ein Beispiel für die historisch gewachsene und eng verquickte Rechtsbeziehung zwischen Kirche und Staat. Denn im Fall der Theatinerkirche ist der Staat Eigentümer und die Kirche Nutzer. Bei allen Veränderungen des Bauwerks sitzen immer drei Parteien am Tisch: Die Kirche, der Staat und der Denkmalschutz. Kein Wunder, dass Entscheidungen, wie die Bestimmung der Außenfarbe, schon mal länger, sprich Jahre, dauern.
Alles was in der Theatinerkirche fest mit dem Boden verankert ist, gehört dem Staat, alles was beweglich ist der Kirche als Nutzerin. Das führt im Alltag oft zu komplizierten Situationen.
Verflechtungen von Staat und Kirche
Grund für diese Verflechtungen von Kirche und Staat ist das Konkordat, ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Bayern und dem Vatikan, der 1817 geschlossen wurde.
Völkerrechtlich bindender Staatsvertrag
Infolge der militärischen Erfolge Napoleons in Europa und der damit einhergehenden Säkularisation wurde eine Neuordnung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation und der Kirche notwendig.
Die linksrheinischen Gebiete waren verloren gegangen und die deutschen Fürsten und Könige waren dafür 1803 mit kirchlichen Gebieten entschädigt worden. Die Kirche verlor einen Großteil ihres Besitzes.
Das Konkordat, das am 24. Oktober 1817 unterzeichnet wurde, schuf eine neue Kirchenorganisation in den bayerischen Bistümern. Als Entschädigung für die Enteignungen der Säkularisation übernahm der bayerische Staat die genau festgelegte Besoldung der Erzbischöfe, Bischöfe und Mitglieder des Domkapitels und die Bereitstellung von Gebäuden für die Diözesanverwaltung.
Dem bayerischen König wurde das Nominationsrecht für alle acht bayerischen Bischofsstühle zugestanden. Damit setzte der Papst die vom König Ernannten kanonisch in ihr Amt ein. Den großen Einfluss des Königs auf die hohen Kirchenämter sicherte auch der in Artikel 15 festgehaltene Treueeid der Bischöfe.
Der Kirche wurde die Freiheit in ihren geistlichen Aufgaben zugesichert.
Das Konkordat von 1817 blieb auch nach dem Ende der bayerischen Monarchie in Kraft und weitestgehend unangetastet. Es wurde vom Konkordat des Jahres 1924 abgelöst und besteht bis heute fort. Ausdruck dessen ist auch der Treueeid der bayerischen Bischöfe auf die Verfassung. Auch der neue Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer hatte diesen vor seiner Weihe zu leisten.

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