Bayern 2 - Nachtstudio

Auferstanden über alles Zur deutsch-deutschen Hymnenforschung

Seit 1991 ist die dritte Strophe des Deutschlandlieds die Nationalhymne Deutschlands. Bis dahin war es ein langer Weg. Hymnen wurden verboten und traten in Konkurrenz zueinander. Ulrich Enzensberger zeichnet die Geschichte nach.

Stand: 27.09.2011
Frank-Walter Steinmeier und Angela Merkel, die Nationalhymne singend | Bild: picture-alliance/dpa

Die Nachkriegs-Gründungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten neue Nationalhymnen erforderlich gemacht. "Es gibt zwei deutsche Nationalhymnen. Die eine wurde 1945 als faschistisch verboten. Die verbotene wurde 1952 in der BRD wieder erlaubt. Die in der DDR erlaubte wurde dort 1972 wieder verboten. Kein deutsches Parlament hat diese Vorgänge beschlossen", schrieb Ulrich Enzensberger 1981 in der Zeitschrift Transatlantik.

Die Hymne heute

Noch bis zum 23. August 1991 galten alle drei Strophen des Deutschlandliedes als Hymne der BRD. Zu singen sei lediglich die dritte Strophe. Nun gilt nur noch eine Strophe als Hymne, die dritte. Eine Änderung brauchte in der Vergangenheit kein Gesetz, auch keine Grundgesetzänderung. Ein rechtlich unverbindlicher Briefwechsel zwischen Bundespräsident und Bundeskanzler reichte aus, um zu entscheiden. "Ein einfacher Briefwechsel", schrieb Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung im April 2009, "könnte also auch die dritte Strophe des 'Lieds der Deutschen' mit der ersten Strophe der DDR-Hymne zur neuen Hymne der Bundesrepublik erklären." Das Nachtstudio präsentiert einen Rückblick auf diese "hymnischen Überlegungen".

Offizielle Informationen zu Geschichte und Gegenwart der Nationalhymne:

Über den Autor

Ulrich Enzensberger, geboren 1944, lebt als freier Journalist, Übersetzer und Schriftsteller in Berlin.