Scannen verboten Schultrojaner gegen Lehrer
Inhaltlich gut, didaktisch klug und individuell aufbereitet - so wünscht man sich modernen Unterricht. Doch Lehrer denken längst nicht mehr nur über Unterricht nach, sondern über Urheberrechte. Und über Spionage auf ihren Rechnern.
"So, und jetzt schlagt ihr bitte alle mal die Seite 17 in eurem Schulbuch auf und lest euch die Aufgabe 2 durch ..." Das kennt jeder. Aber Schulunterricht läuft längst ganz anders ab: Elektronische Tafeln, Computerplätze, Videos, Internet. Die Arbeitsmaterialien sind vielfältiger geworden - die Ansprüche an didaktische Leistungen der Lehrer ebenfalls. Individuelle Förderung der Schüler wird gefordert. Aber finden die alle auf der gleichen Seite 17 des gemeinsamen Schulbuchs?
Einheitliches Schulbuch vs. individuelle Förderung
Nein, findet der Deutsch- und Religionslehrer Torsten Larbig: Das Material in Schulbüchern richte sich in der Regel an eine ganz bestimmte Klientel von Schülerinnen und Schülern und sei für die in der Realität jedoch sehr unterschiedlichen Gruppen oft nicht angemessen.
"Ich als Lehrer habe aber das Anliegen, dass jeder Schüler, jede Schülerin angemessen gefördert wird und dafür brauche ich möglichst optimales Material. Das bedeutet, dass ich gegebenenfalls, um einen optimalen Lernerfolg für die Schüler zu erreichen, Material zusammenstellen muss."
Torsten Larbig, Lehrer für Deutsch und Religion
Klicktipp
Und ist es nicht schön, dass es begeisterte und engagierte Lehrer gibt, die sich in mühevoller Kleinarbeit daransetzen, ihr Unterrichtsmaterial so vielfältig und flexibel zu gestalten, dass sie es auf die Schüler zurechtschneiden können? Nicht einfach das Schema-F-Arbeitsblatt blaupausen, das sie schon seit zehn Jahren austeilen? Dass viele Lehrer voller Medienbegeisterung ihre Schüler sogar noch mittels Twitter und Blogs unterrichten? "Ja! Go, Lehrer, go!" möchte man rufen.
Bildungsinhalt unter Kopierschutz
Doch Vorsicht! Denn vielfältiges Arbeitsmaterial - das bedeutet auch vielfältige Quellen für dieses Material. Und während das Elternherz nur bewegt, ob denn auch wirklich stimmt, was unseren Kindern beigebracht wird, beschäftigt Lehrer heute eine ganz andere Frage: Darf ich dieses Material denn überhaupt verwenden? Ist diese tolle Übungsaufgabe für meinen Lehrstoff, die ich entdeckt habe, urheberrechtlich geschützt? Didaktische Bemühung ist auch eine Frage des Copyrights.
Schule ist kein rechtsfreier Raum: Wer gute Lehrtexte verfasst, Übungsaufgaben entwickelt oder Schemata entworfen hat, dessen Autorenrechte sollen gewahrt werden. Daher ist strikt geregelt, wieviel Material ein Lehrer an seine Schüler weitergeben darf: Will er Lehrmaterial kopieren, dürfen das höchstens zwanzig Seiten sein, und auch das nur, wenn diese nicht mehr als zwölf Prozent des Originals ausmachen. Und Textausschnitte aus verschiedenen Büchern einscannen und sich sein eigenes Arbeitsblatt daraus zusammenbasteln - das geht gar nicht. Verboten.
Computerüberwachung für Lehrer
Um zu kontrollieren, ob sich Lehrer an diese Regelung halten, soll zukünftig eine Software Schulrechner überwachen: Der sogenannte "Schultrojaner" soll auf den Computern automatisch nach Copyright-Verstößen fahnden. Torsten Larbig ist sauer, wie viele andere Lehrer auch, denn damit stehen sie unter Generalverdacht:
"Damit wird unterstellt, dass solche digitalen Kopien in großem Maße angefertigt werden. Mir ist das in meinem schulischen Alltag nicht begegnet. Die Angst ist natürlich, dass die Werke nicht verkauft werden ..."
Torsten Larbig, Lehrer für Deutsch und Religion
Der Schultrojaner
Der Vertrag
Am 1.1.2012 trat zwischen Bundesländern und Rechteinhabern der "Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG" in Kraft. Dieser regelt die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke im Schulbetrieb. Im Vertrag ist festgelegt, dass die Länder im Jahr 2011 7,3 Millionen Euro an die Rechteinhaber zahlen, plus Mehrwertsteuer. Bis 2014 erhöht sich der Grundbetrag auf 9 Millionen Euro. Die Lehrer sind im Gegenzug berechtigt, pro Klasse zwölf Prozent des Inhalts, jedoch nicht mehr als 20 Seiten, aus einem Schulbuch zu Unterrichtszwecken herauszukopieren. Auch die Verwendung von Ton- und Bilddateien ist geregelt.
Plagiatssoftware
Um diese Quoten zu kontrollieren, stellen die Verlage "auf eigene Kosten eine Plagiatssoftware zur Verfügung, mit welcher digitale Kopien von für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werken auf Speichersystemen identifiziert werden können" - der sogenannte Schultrojaner. Die Länder verpflichten sich in dem Vertrag, mittels dieser Plagiatssoftware die Speichersysteme in "jährlich mindestens ein Prozent der öffentlichen Schulen" auf unrechtmäßig vervielfältigte Werke zu durchleuchten.
Widerstand
Nachdem sich bei Lehrern und in der Öffentlichkeit heftiger Widerstand gegen die Trojanerpläne geregt hatte, wurden bei Nachverhandlungen die Lehrer mit an den Tisch geholt. Das Kultusministerium gab nun bekannt, dass man zunächst noch andere, weniger heikle Wege der Kontrolle prüfen wolle. Sollte es doch auf den Trojaner hinauslaufen, dann "nur mit dem OK des Landesdatenschutzbeauftragten", so Ministeriumssprecher Ludwig Unger. Der Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, hat eine klare Vorstellung davon, was der Schultrojaner auf jeden Fall nicht dürfen sollte.
Datenschutz
Sollte die Prüfung "personenscharf erfolgen", also etwaige unrechtmäßige Kopien einem konkreten Nutzer eines Schulrechners zugeordnet werden können, dann wäre das ein "datenschutzrechtliches Problem", sagt der Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri. Denn eine "anlassfreie Kontrolle", also ohne einen konkreten Verdacht, "einzelner Personen geht in Deutschland nicht". Allerhöchstens wäre denkbar, "schulscharf" nach Plagiaten zu suchen, also festzustellen, dass in der EDV einer Schule zu viele oder unrechtmäßige Kopien genutzt werden, ohne die dahinterstehende, einzelne Lehrkraft zu ermitteln.
Diskrepanzen
Unter Beachtung der Forderungen des Datenschutzbeauftragten, also mit einem relativ grobmaschigen Filter, ließen sich aber die Verpflichtungen aus dem geschlossenen Vertrag nicht einhalten. So ließe sich nicht ermitteln, ob ein einzelner Lehrer für eine einzelne Klasse nur eine bestimmte Höchstseitenzahl aus einem bestimmten Buch kopiert und vervielfältigt hat. Auch die Vertragsklausel, wonach die Länder sich verpflichten, "bei Bekanntwerden von Verstößen" gegen die jeweiligen "Lehrkräfte disziplinarische Maßnahmen einzuleiten" ließe sich nicht umsetzen - wenn einzelne Personen vom Raster gar nicht erfasst würden.
Der Umsatz mit Schulbüchern sinkt. Das liegt vor allem an der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft und dem steigenden Kostendruck im Bildungssektor. Ob digitale Kopien durch Lehrer einen nennenswerten Schaden darstellen, lässt sich schwer beurteilen. Doch ob sich die Schulbuchverlage mit dem Schultrojaner wirklich die Zukunft sichern, ist fraglich.
Auf der Suche nach der freien Bildung
Lernmaterial beim BR
Aus Ärger über die Spionagesoftware auf der Suche nach Copyright-Verletzern sucht so mancher Lehrer nicht mehr im Schulbuch, sondern an ganz anderer Stelle nach Lehrmaterialien. Schließlich gibt es zahlreiche Quellen für sogenannte lizenzfreie Materialien, speziell für Lehrer. Oft stammt sie von anderen Lehrern, die sie ihren Kollegen zur Verfügung stellen. Die "Zentrale für Unterrichtmedien" (ZUM.de) sammelt seit Jahren Material zum freien Gebrauch. Auch im Rahmen von Wikipedia sollen in Zukunft digitale Schulbücher erstellt werden. Relativ neu ist auch das Projekt Segu-Geschichte.de, das Material für den Geschichtsunterricht liefert. Auch hier beim Bayerischen Rundfunk finden Lehrer reichhaltiges Unterrichtsmaterial zur freien Verwendung.
Und so schleicht sich noch vor dem Trojaner der Open-Source-Gedanke bei den Lehrern ein. Damit Lehrer sich in Zukunft nicht mehr mit den Urheberrechten ihres Unterrichtsmaterials beschäftigen müssen, sondern sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Guten Unterricht.

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