Wenn Ärzte zu viel verschreiben
Viele Kassenpatienten machen sich Sorgen, dass Ärzte ihnen nicht all die Medikamente und Therapien verschreiben, die medizinisch wünschenswert wären. Denn viele Ärzten wiederum haben Angst vor einer möglichen Strafzahlung: Der Regress droht denjenigen, die überdurchschnittlich viel verordnen.
Die Gesetzeslage
Kassenärzte sind durch das Sozialgesetzbuch verpflichtet, mit den Geldern der gesetzlichen Krankenversicherung sparsam umzugehen. Wenn sie bei der Verordnung von Medikamenten oder etwa Krankengymnastik oder auch bei der Verwendung von Praxisbedarf gegen dieses „Wirtschaftlichkeitsgebot“ verstoßen, droht ihnen ein sogenannter Regress.
Wann ein Regress droht
- Er kann zum einen verhängt werden, wenn Ärzte Verordnungen unterschreiben, wenn dies nach den Regeln der Sozialgesetze gar nicht erlaubt ist.
Beispiel: Wenn ein Arzt beispielsweise einfache Erkältungsmittel wie Nasensprays aufs Kassenrezept schreibt, kann er Ärger bekommen, denn solche Präparate müssen die Patienten schon seit geraumer Zeit grundsätzlich selbst bezahlen.
- Daneben können Regresse fällig werden, wenn Ärzte mit ihren Verordnungen deutlich über dem Durchschnitt ihrer Kollegen liegen.
Weniger Ärzte
Die Angst vor einem Regress ist weit verbreitet. In einer Umfrage unter Medizinstudenten gab die Hälfte der Befragten an, mögliche Regressforderungen seien ein wichtiger Grund, der dagegen spricht, eine eigene Arztpraxis zu eröffnen.
Wie oft Ärzte zahlen müssen
Allerdings wird nur eine kleine Minderheit der Ärzte tatsächlich regresspflichtig gemacht. Nach Daten der Bundesregierung waren im Jahr 2007 davon 0,7 Prozent aller Praxen betroffen, im Jahr 2008 waren es 0,5 Prozent. Die damit verbundenen Forderungen lagen im Schnitt bei 30.000 Euro. Allerdings gebe es keine Daten, welche Summen nach einem möglichen Widerspruch tatsächlich gezahlt wurden, heißt es von der Bundesregierung. Auch in Bayern sind die Zahlen ähnlich. Der Gemeinsame Beschwerdeausschuss von Kassenärztlicher Vereinigung Bayerns (KVB) und Krankenkassen beziffert die Zahl der Arztpraxen, die im Jahr 2009 einen Regress zahlen mussten, auf 0,5 Prozent.
Was Ärzte gegen Schadenersatzzahlungen einwenden können
Ärzte können Praxisbesonderheiten geltend machen und begründen, warum sie überdurchschnittlich hohe Kosten verursacht haben. Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten ihren Mitgliedern außerdem Beratungen an, um Regresse von vorneherein zu vermeiden. So führen alleine in Bayern die „Pharmakotherapieberater“ der KVB jährlich rund 4.000 solche Gespräche – bei etwa 20.000 Ärzten mit eigener Praxis im Freistaat.

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