Bayern 2 - Bayerisches Feuilleton


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Raubritter in Bayern Was genau steckt hinter den Ritter-Legenden?

Lohengrin, Parzival, Ivanhoe, Falk und Sigurd: Ritter wie sie im Buche stehen. Aber waren die Ritter wirklich edle Recken? Oder doch nur brutale Gecken? Gab es überhaupt Raubritter? Und vor allem: Gab es sie auch in Bayern? Das Bayerische Feuilleton greift den Fehdehandschuh auf und liefert Antworten.

Von: Ulrich Zwack

Stand: 07.08.2021 | Archiv

Kaum zu glauben, aber wahr: "Raubritter" ist ein moderner Begriff. Er fand erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts größere Verbreitung und wurde im 19. besonders beliebt. Für Romantiker als Inbegriff des freiheitsliebenden Outlaws. Für Aufklärer und Pädagogen als Prototyp des geharnischten Bösewichts. Für Sozialisten als Inkarnation des adligen Gesellschaftsschmarotzers.

Das Rittertum verlor an Bedeutung und die Ritter wurden immer krimineller

Der unter diesem Begriff subsumierte Personenkreis selbst hätte diese Bezeichnung entrüstet von sich gewiesen. Zwar überfiel so mancher Rittersmann tatsächlich Kaufleute, raubte ihre Güter, nahm sie gefangen und forderte Lösegeld für ihre Freilassung. Mitunter vereinigten sich Ritter auch zu regelrechten Heeren, die gegen ganze Städte Krieg führten und deren Umland verwüsteten. Es ist auch richtig, dass sich solche Vorfälle ab der Mitte des 14. Jahrhunderts zu häufen begannen, als die traditionelle Bedeutung des Rittertums aufgrund der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und militärischen Umwälzungen zu schwinden begann.

Den Rittern fehlte jegliches Unrechtsbewusstsein

Trotzdem hätten es die Ritter weit von sich gewiesen, dass solches Tun unrechtmäßig sein könnte. Ihrer Meinung nach handelte sich dabei lediglich um die völlig legitime Anwendung des althergebrachten Fehderechts - das es jedem Adligen erlaubte, sich durch Gewaltanwendung Entschädigung und Genugtuung zu verschaffen, wenn er sich, seinen Besitz oder seine Ehre angegriffen sah. Denn mittelalterliches Recht war in weiten Teilen Faustrecht.

"Es ist immer wichtig, bei solchen Taten und Untaten nach dem Anlass, dem Grund zu fragen. Und das wird immer ein bisschen übersehen, dass diese Gewaltanwendung seitens des Adels gleichsam kriminalisiert wird. Aus heutiger Sicht ist das natürlich eher negativ zu bewerten. Aber man muss ja versuchen, das aus dem Verständnis der Zeit zu verstehen. Und hier stehen sicher nicht wirtschaftliche Aspekte im Vordergrund. Also wie Gier nach Beute, nach Reichtum, sondern hier geht es vielfach um verletzte Rechte, vielleicht auch um verletzte Ehre eines Adligen, der dann natürlich auch nach geeigneten Maßnahmen sucht."

(Dr. Hubertus Seibert, akademischer Oberrat am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte der Ludwig-Maximilians Universität München)

Exzessive Gewalt als Vergeltungsmaßnahme für Verletzungen der Ritter-Ehre

Für heutige Ohren mag es befremdlich klingen, aber für einen mittelalterlichen Adligen zählte zu den geeigneten Maßnahmen zuallervorderst die exzessive Anwendung von Gewalt. Denn das war ja sein ureigenstes Metier. Außer ein wenig Lesen, Rechnen und Schreiben sowie den nötigsten höfischen Umgangsformen hatten die meisten Adligen, angefangen vom kleinen Rittersmann bis zum mächtigen Fürsten, ja kaum je etwas anderes gelernt als den meisterhaften Umgang mit Waffen.

Nicht von ungefähr stellte die Teilnahme an wehrsportlichen Turnieren neben der Jagd die liebste Freizeitbeschäftigung der männlichen Adligen dar. Und diese Form der Körperertüchtigung wurde mit solch brachialer Gewalt betrieben, dass jeder Turnierkampf mit dem dauerhaften Verlust der körperlichen Unversehrtheit, wenn nicht gar tödlich enden konnte.

Nicht sonderlich zart besaitet

Kein Wunder also, dass auch die edelsten Rittersleut‘ in puncto Grausamkeit regelrecht ausrasteten, sobald es wirklich Ernst wurde. Beim Kampf auf Leben und Tod schlug selbst ein so untadeliger Recke wie der Sagenheld Tristan seinem Gegner Morold von Irland mit dem Schwert erst einmal die rechte Hand ab, ehe er ihm den Schädel mitsamt Helm bis zum Kinn spaltete und zu schlechter Letzt auch noch den Kopf vom Hals trennte. Offenbar waren auch die alleredelsten Ritter wahrlich nicht sonderlich zartbesaitet.

Kaiser Maximilian I. verfügte den "ewigen Landfrieden"

Illegal wurde der Selbstjustiz übende Ritter erst nach 1495, als Kaiser Maximilian I. den sogenannten "ewigen Landfrieden" verfügte und das Fehderecht außer Kraft setzte.

Nicht alle Ritter wollten sich dem gleich beugen. Also machten sie noch bis weit ins 16. Jahrhundert vom Fehderecht Gebrauch, im heutigen Bayern v.a. im Fränkischen.

Da könnte man dann wohl wirklich von Raubrittern sprechen.


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