Bayern 2 - Notizbuch


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Erleichterung für Kontoinhaber Wechsel von einer Bank zur anderen wird einfacher

Wer sich über seine Bank ärgert, kann künftig schneller zu einer anderen wechseln. Das neue "Zahlungskontengesetz“ verpflichtet Banken zur Unterstützung beim Kontowechsel, sobald Kunden diese Hilfe in Anspruch nehmen wollen.

Von: Rigobert Kaiser

Stand: 16.09.2016

Menschen am Geldautomat einer Bank | Bild: picture-alliance/dpa

Viele Kunden ärgern sich über ihre Banken. Vielleicht in diesem Jahr besonders, denn immer mehr Geldhäuser erhöhen ihre Gebühren. Manche zum Teil sehr deutlich. An einen Kontowechsel denken deshalb sicher viele, aber vollzogen haben ihn nur die wenigsten.

Das Zahlungskontengesetz soll Abhilfe schaffen. Dass die Banken nun zur Mithilfe verpflichtet werden, sei die richtige Entscheidung, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern über das neue Gesetz.

"Weil letztendlich die Kunden ihrer Bank pflichtgemäß treu geblieben sind. Denn der Wechsel war immer mit Aufwand verbunden gewesen, so dass viele Leute bei ihrer Bank geblieben sind, obwohl sie schon längst wechseln wollten."

Sascha Straub

Erste Schritt: Bei der neuen Bank vorbeischauen

Der Wechselwillige muss künftig nicht mehr viel machen. Zunächst reicht ein Gang in eine Filiale der neuen Wunschbank.

"Wir können dem Kunden ermöglichen, bei uns in einer Filiale einen Auftrag zu erteilen, dass wir seine gesamten Umsätze von der anderen Bank zu uns herüberholen."

Patrick Stege von der Commerzbank in München

Nach 12 Tagen ist der Wechsel vollzogen

Die weiteren Schritte schreibt das neue Zahlungskontengesetz ganz klar vor, erläutert Verbraucherschützer Straub.

"Die neue Bank hat zwei Tage Zeit, um bei der alten Bank eine entsprechende Anforderung der nötigen Information zu stellen. Die alte Bank muss der neuen dann nach fünf Tagen diese Daten liefern. Die wiederum hat fünf Tage Zeit, um diese Umstellung zu machen. Nach insgesamt 12 Tagen kann man diesen Wechsel realisieren."

Sascha Straub

Bei Fehlern haften die Banken

Die Haftung für eventuelle Fehler übernehmen die Banken. Damit keine Daueraufträge für Mieten, Stromrechnungen und Versicherungen oder die Gutschrift des Gehalts übersehen werden, überprüft die neue Bank alle Kontobewegungen.

"Es wird ein Zeitraum betrachtet von 13 Monaten, indem  alle Zahlungen des Kunden übermittelt werden. Dann geht man davon aus, dass alle Daueraufträge erfasst sind, die in einem Jahr so abgebucht werden. Und alle Lastschriften enthalten sind, die man so abbuchen lässt."

Patrick Stege, Commerzbank in München

Dispokredit wird nicht automatisch eingerichtet

Eines erfolgt aber nicht automatisch: die Einrichtung eines Dispokredits.

"Wir können für Kunden ein Konto eröffnen. Das ist unabhängig von der Schufa. Allerdings können wir dann, wenn die Schufa negativ ist, nicht mit Kreditmitteln zur Verfügung stehen, sprich einen Dispokredit einrichten."

Patrick Stege

Das heißt natürlich auch: Schulden werden nicht von der alten zur neuen Bank mitgenommen.

Wechseln lohnt sich nicht immer

Wechselwillige Kunden müssen sich genau überlegen, ob sich der Wechsel für sie lohnt. Die neue Bank verlangt möglicherweise günstigere Gebühren, ist aber dafür beim Dispo restriktiver.

Diese Überlegungen und Entscheidungen werden den Kunden nicht abgenommen. Sie erhalten mit der Wechselhilfe nur eine rein technische Unterstützung, um den Aufwand zu erleichtern.

Kündigen nicht vergessen

Schließlich muss noch das alte Konto gekündigt werden: Das machen die Kunden entweder selbst, oder sie beauftragen damit die neue Bank. Automatisch wird das nicht gemacht.


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