Feldhecken Miesbacher kämpft vor Gericht um ihren Erhalt
Die Haglandschaft im Raum Miesbach ist wegen ihrer ökologischen Bedeutung geschützt. Doch immer wieder werden größere Teile der Feldhecken abgezwackt, für Gewerbegebiete, Viehversteigerungshallen oder Hotels. Jetzt hat ein Miesbacher Naturschützer Popularklage gegen den weiteren Landschaftsverbrauch in der Haglandschaft eingereicht.
Karl Brutscher aus Miesbach klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof auf Einhaltung der Alpenkonvention. Dabei geht es ihm vor allem um die einzigartigen Haglandschaften im Landkreis Miesbach. Er will die Miesbacher Haglandschaft schützen. Früher waren diese Baum und Heckenreihen natürliche Zäune, heute sind die Lebensraum für vielerlei Getier.
Immer mehr Flächen gehen verloren
Zuletzt waren drei Flächen aus Landschaftschutzgebieten herausgenommen worden um Baurecht zu schaffen: für eine Brauerei, ein Wohngebiet, für ein Luxushotel und demnächst wohl auch für die neue Oberlandhalle des Zuchtverbands im Miesbacher Ortsteil Straß.
Brutscher pocht auf die Einhaltung der Alpenkonvention: ein Papier zum Schutz des Alpenraums, ein internationales Vertragswerk zwischen Deutschland und anderen Alpenstaaten. Wochenlang hat der 70-jährige Kommentare gelesen, Gesetzesbücher gewählt, sich Leitfäden einverleibt, aktuelle Urteile eingeholt. Alles ohne Anwalt. Sollte Brutscher Recht bekommen, werden Zugriffe auf Landschaftsschutzgebiete schwerer, wenn nicht gar unmöglich.
Landrat beruhigt
Im Landkreis Miesbach sind bereits 20 Flächen aus Schutzgebieten herausgenommen und umgewandelt worden, mahnt Karl Brutscher. Landrat Jakob Kreidl wiegelt ab. Diese Herausnahmen sind in zwei Jahrzehnten erfolgt, sagt der Landrat, und das sei nicht allzu viel. Der Entscheidung der Bayerischen Verfassungsrichter sieht Kreidl zuversichtlich entgegen. Seine Planer würden die Alpenkonvention kennen und beachten und die Haglandschaften Miesbach bleiben unter Schutz, verspricht der Landrat.
Weiterentwicklung muss es geben
Gewisse Ausweisungen wird es immer geben müssen, damit sich Ortschaft weiterentwickeln können, so Kreidl. Das will Karl Brutscher nicht hinnehmen. Schon in seiner Tätigkeit als Finanzbeamter sei er desöfteren aufmüpfig gegenüber seinen Vorgesetzten gewesen. Nun ist er es auch als Pensionär. Heute, Mittwoch, berät das Bayerische Verfassungsgericht erstmals nichtöffentlich über die Klage des Miesbachers beziehungsweise über einen Eilantrag.

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