Doppelmord in Portugal Schuldig in beiden Fällen, lebenslange Haft
Im Münchner Prozess gegen einen 45-jährigen Angeklagten wegen Mordes an seiner Ex-Geliebten und dem gemeinsamen Kind in Portugal ist das Urteil gefallen: Schuldig in beiden Fällen, lebenslange Haft, besondere Schwere der Schuld.
Damit ist eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach frühestens 15 Jahren ausgeschlossen. Für das Gericht steht fest, dass kein anderer als der heute 45 Jahre alte Techniker seine Gebliebte und die knapp zwei Jahre alte gemeinsame Tochter umgebracht hat. Mit dem Doppelmord sollte die Beziehung zur Angolanerin vor seiner Münchner Lebensgefährtin verschleiert und die Zahlung von Unterhalt für das Kind vermieden werden. Bis zum Schluss hatte der Münchner seine Unschuld beteuert, die Last der Indizien war jedoch erdrückend.
Angeklagter wollte Freispruch
Der Angeklagte hatte noch in seinem Schlusswort seine Unschuld beteuert. Er habe niemanden getötet und wolle nicht für etwas bestraft werden, was er nicht getan habe. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und sich bemüht, die Vorwürfe zu entkräften. Die Staatsanwaltschaft sei den Nachweis, dass der Mann am 10. Juli 2010 an der Algarve die Frau ertränkt und kurz darauf die 21 Monate alte Tochter getötet habe, schuldig geblieben, hatte Verteidiger Sascha Petzold argumentiert. Petzold kam aufgrund eines Zahngutachtens und einer anthropologischen Altersbestimmung zu dem Ergebnis, dass das kleine Mädchen mit einer Wahrscheinlichkeit von über 90 Prozent nicht am 10. Juli 2010 gestorben sei. Damit scheide der Angeklagte als Täter aus. Im Juli 2010 soll der Angeklagte seine Ex-Geliebte sowie die gemeinsame Tochter getötet haben.
Die Aussage eines Augenzeugen hatte der Verteidiger für nicht tragfähig erklärt; der damals 73-Jährige habe widersprüchliche Angaben gemacht und sei in einigen Punkten von anderen Zeugen widerlegt worden. Ein Bluterguss an der Schulter der ertrunkenen Frau müsse nicht durch Untertauchen entstanden sein, auch könne eine Wunde am linken Unterarm des Angeklagten eine andere Ursache haben.
Urteil entspricht Forderung der Staatsanwaltschaft
Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft am Münchner Landgericht eine lebenslange Haftstrafe und eine Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Staatsanwältin hatte Gründe vorgetragen, die aus ihrer Sicht für die Schuld des 45 Jahre alten Angeklagten sprechen. Ihrer Ansicht nach stünden nach der ausführlichen Beweisaufnahme mindestens 23 Punkte klar gegen den Angeklagten. Dieser bestreitet jedoch die Tat. Die Staatsanwältin bescheinigte ihm eine erschreckende Gefühlskälte. Er habe die Tat perfekt durchdacht und vorbereitet. Es gebe eine lückenlose Beweiskette. Der Angeklagte hat aus Sicht der Staatsanwaltschaft das Lebensrecht der beiden Opfer rücksichtslos seinen eigenen Plänen untergeordnet.
Bissspuren sprechen gegen Angeklagten
Im Laufe des Prozesses hatte ein Gutachten gezeigt, dass das Opfer den mutmaßlichen Täter vor der Tat gebissen haben soll. Der Gipsabdruck des Gebisses mit einer etwas schrägen Zahnstellung lasse sich mit der Narbe in Einklang bringen, wie die Zahnmedizinerin des Münchner Instituts für Rechtsmedizin, Gabriele Lindemaier, in dem Mordprozess anhand von Videoaufnahmen zeigt. Es sei "ein sehr tiefer Biss" gewesen, der mit hoher Wahrscheinlichkeit von den Zähnen der Frau stamme.
Versöhnungsreise wurde zum Todes-Trip
Der Techniker war beschuldigt worden, seine frühere Freundin bei einer "Versöhnungsreise" am 10. Juli 2010 im Meer bei Lagos in Portugal ertränkt und kurz darauf die 21 Monate alte Tochter auf unbekannte Weise getötet zu haben. Der Leichnam des Kindes wurde erst acht Monate später in einer Felsspalte gefunden. Als Motiv nimmt die Staatsanwaltschaft an, der Angeklagte habe sich um den Unterhalt drücken und seine Vaterschaft vor seiner Lebensgefährtin verbergen wollen. Der 44-Jährige hat den zweifachen Mord bestritten und darüber hinaus keine Angaben gemacht.
Eine Sozialpädagogin des Heims für alleinerziehende Mütter, in dem die 30-Jährige bis zu ihrem Tod im Juli 2010 lebte, hatte Mitte April 2012 vor dem Münchner Schwurgericht einen Auftritt des 44 Jahre alten Angeklagten geschildert, bei dem dieser einen "aufgelösten Eindruck" gemacht und sein zerrissenes Poloshirt zu verbergen versucht habe. Auf ihre Fragen habe er gesagt, das Hemd habe die 30-Jährige zerrissen.
Angeklagter wollte kein Vater sein
Eine Kollegin erzählte ihr später, zwischen dem Mann und der Frau habe es Streit gegeben. Diese Kollegin hatte mit der jungen Mutter über den Vorfall gesprochen. "Sie war sehr aufgebracht, aber auch sehr traurig", sagte die Zeugin. Die Frau habe geklagt: "Der Vater will kein Vater sein." Er habe ihr angeboten, ihr eine Reise zu zahlen. "Sie war darüber empört", sagte die Zeugin. "Sie hat gesagt, damit lasse sich nichts rückgängig machen."

Wetter

