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Bad Kissingen Tierschützer dürfen Infostand aufstellen

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg muss die Stadt Bad Kissingen künftig auch überörtlichen Vereine Sondernutzungen für Infostände erteilen. Der Verein "Tiere in Not" wollte mit einem Stand im Kurort präsent sein, wurde abgewiesen und klagte nun erfolgreich dagegen

Stand: 26.01.2012
Symbolbild Justiz | Bild: picture-alliance/dpa

Mit der Entscheidung gab das Verwaltungsgericht Würzburg den Tierschützern Recht. Bei den Sondernutzungsregelungen machten die Tierschützer die fehlende Gleichberechtigung geltend. Begründung: Für gewerbliche Veranstaltungen wie Jahrmärkte oder Straßenverkäufe gebe es schließlich auch Sondergenehmigungen.

Stadtbild sollte gewahrt werden

Bisher verweigerte die Stadt außerörtlichen Vereinen einen Infostand. Begründung: So sollte das Ausufern von Sondernutzungen verhindert und das Stadtbild als europaweit bekannter Kurort gewahrt werden.

Verwaltungsgericht gibt Verein "Tiere in Not" Recht

Der Tierschutzverein wollte Mitte Juni 2011 in der Fußgängerzone von Bad Kissingen die Bürger über den Tierschutz aufklären, Patenschaften vermitteln und Spenden sammeln. Nach der Absage der Stadt klagten die Tierschützer.

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