Hammer-Mordprozess Staatsanwalt fordert lebenslange Haft
Bei den Plädoyers im sogenannten Hammer-Mordprozess am Aschaffenburger Landgericht hat die Staatsanwaltschaft lebenslänglich für den Angeklagten gefordert. Der 34-Jährige habe seine Frau aus Eifersucht ermordet, so die Begründung.
"Heimtückisch und aus niederen Beweggründen" habe der Angeklagte seine getrennt von ihm lebende Ehefrau im April 2011 durch Hammerschläge auf den Kopf und Messerstiche in den Oberkörper ermordet, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Nebenklage schloss sich der Forderung nach lebenslanger Haft an. Die Verteidiger des Angeklagten hingegen plädierten auf Totschlag in einem minderschweren Fall. Das Strafmaß stellten die Anwälte in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil soll am 17. Februar verkündet werden.
Angeklagter bestreitet Vorsatz
Der gelernte Maler und Lackierer räumte die Tat ein, bestritt aber, seine 25-jährige Frau vorsätzlich getötet zu haben. Vor Gericht ließ er seinen Anwalt ein Schreiben vorlesen, das schwere Kindheit des Angeklagten schilderte. Demnach trennen sich seine Eltern, als er sieben Jahre alt war. Als er zwölf war, starb sein Vater. Weil seine Mutter überfordert war, landete er im Heim. Seine Frau lernte er 2004 kennen. Er heiratete die junge Türkin und nahm ihren islamischen Glauben an.
Streit wegen Eifersucht
Seine Frau soll anfangs sehr schüchtern gewesen sein, sich dann aber total geändert haben, so der Angeklagte. Sie hätte Männerbekanntschaften gehabt und ihr Kind vernachlässigt. Deshalb habe er sich von ihr getrennt. Trotzdem sei er immer wieder zurück zu ihr gekommen, wohl aus Hörigkeit. Am Tattag sei es dann wegen sexueller Kontakte seiner Frau zu anderen Männern zum Streit gekommen. Die 25-Jährige habe ihn beleidigt, deshalb habe er zu dem Hammer gegriffen. Den habe er mitgebracht, um seiner Frau zu drohen.
Keine Erklärung für die Tat
Sie habe ihn einen Schlappschwanz genannt, ausgelacht und provoziert. "Wie oft ich letztlich mit dem Fäustel zugeschlagen habe, weiß ich nicht", hieß es in der Erklärung. Dann habe er noch ein Steakmesser aus der Küche genommen, damit zugestochen und sie letztlich getötet. "Ich habe aus heutiger Sicht keinerlei Erklärung, warum ich das getan habe", ließ der Angeklagte mitteilen.
Anklage: Mordmotiv Eifersucht
In seinem Abschiedsbrief, der vor Gericht verlesen wurde, stellte sich die Sache anders dar. Darin schreibt der Angeklagte, dass er seine Frau töten will, damit die dreijährige Tochter nicht bei ihr aufwächst und so wird wie sie. Die Tat soll der heute 34-jährige gelernte Maler und Lackierer aus Hösbach (Lkr. Aschaffenburg) im April 2011 begangen haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Angeklagte während des Streits in einem unbeobachteten Moment mit einem schweren Hammer auf den Kopf des Opfers eingeschlagen haben soll. Dann habe er im Affekt so lange mit einem Messer auf die 25-Jährige eingestochen, bis sie sich nicht mehr regte. Nach der Tat soll er versucht haben, sich in seinem Auto die Pulsadern aufzuschneiden, wurde aber ohnmächtig und verursachte auf der Autobahn einen Unfall. Die gemeinsame Tochter wartete unterdessen im Kindergarten vergeblich auf ihre Mutter.

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