Nach 40 Jahren Streit Längster Prozess Deutschlands zu Ende?
Der wohl längste Prozess Deutschlands könnte beendet sein. Seit 40 Jahren stritt sich ein bereits verstorbener Landwirt mit der inzwischen aufgelösten Gemeinde Gnodstadt – für die Nachkommen des Klägers ohne Happy End.
Der Landwirt hatte vor 40 Jahren gegen die damalige Gemeinde Gnodstadt geklagt, weil er sich durch Ausweisung eines neuen Baugebietes eingeengt fühlte. 1981 wurde der Bebauungsplan für nichtig erklärt, doch mittlerweile waren dort schon Häuser entstanden, die nicht mehr abgerissen werden konnten. Daraufhin hatte das Oberlandesgericht Bamberg dem Landwirt 1985 zwar Recht gegeben, seither wurde aber über die Höhe des Schadenersatzes gestritten.
Prozess wegen Klage, Klage wegen Prozess
1978 wurde Gnodstadt eingemeindet, Klagegegner war seitdem die Gemeinde Marktbreit. 2006 verklagte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen "überlanger Verfahrensdauer" des Gnodstadter Prozesses zu einer Strafzahlung von 8.800 Euro an den Kläger. Der klagende Landwirt ist Anfang 2009 verstorben. Seitdem wurde der Rechtsstreit von dessen Sohn weitergeführt.
BGH: Keine grundsätzliche Bedeutung
Zwischenzeitlich wurde den Nachkommen des Landwirts 500.000 Euro Schadenersatz angeboten. Doch die Familie wollte mehr, forderte zwei Millionen Euro. Jetzt geht sie wohl komplett leer aus. Der Bundesgerichtshof hat abgelehnt, sich mit dem Fall zu befassen. Begründung: Der Streit habe keine "grundsätzliche Bedeutung". Wie die Gemeinde Marktbreit mitteilt, könnte der bereits zwei Generationen andauernde Mammut-Rechtstreit damit zu Ende sein - wenn die Familie des Landwirtes nicht noch weitere juristische Schritte einleitet.
Chronologie des Rechtsstreits
1974
Gnodstadt weist ein neues Baugebiet aus. Schmidt senior klagt gegen den Bebauungsplan. Begründung: Er sei eingeengt.
1981
Der Bebauungsplan ist nichtig. Doch auf dem Gelände stehen bereits mehrere Häuser. Nachbar Schmidt fordert Schadenersatz.
1985
Das Oberlandesgericht Bamberg gibt Schmidt Recht. Wie viel Schadenersatz ihm zusteht, entscheidet das Gericht aber nicht.
1992
Familie Schmidt klagt auf eine Million Mark Schadenersatz.
2003
Wegen der langen Verfahrensdauer klagt der Anwalt der Schmidts beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Bundesrepublik. Das Ergebnis: ein Vergleich.
2007
Das Landgericht Würzburg schlägt einen Vergleich vor: Familie Schmidt soll 500.000 Euro bekommen. Doch die lehnt ab. Sie fordert zwei Millionen Euro.
2009
Das Würzburger Landgericht weist die Klage ab. Dafür sprechen die Richter den Schmidts knapp 180.000 Euro plus vier Prozent Zinsen seit 1992 zu.
2010
Beide Parteien fechten das Urteil an.
2010
Das Oberlandesgericht Bamberg hebt das Urteil des Landgerichts Würzburg auf und stellt sich auf die Seite der Gemeinde Marktbreit. Familie Schmidt bekommt keinen Cent zugesprochen. Eine Revision gegen das Urteil lassen die Richter nicht zu.
2011
Familie Schmidt wendet sich an den Bundesgerichtshof (BGH) und legt Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Januar 2012
Der BGH lehnt die Beschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung ab.

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