Bayern 1 - Mainfranken

Hammermord-Prozess Revision gegen "lebenslänglich-Urteil"

Der Verteidiger hat gegen das Urteil im sogenannten Hammermord-Prozess am Landgericht Aschaffenburg Revision eingelegt. Ein 34-jähriger Maler aus Hösbach war Mitte Februar wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Stand: 28.02.2012
Hammermörderprozess | Bild: BR-Mainfranken/Kathrin Küx

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Wut, Eifersucht und verletzter Eitelkeit handelte. Er schlug seiner von ihm getrennt lebenden, 25 Jahre alten Ehefrau mit dem Hammer mehrfach auf dem Kopf. Anschließend stach er mit einem Küchenmesser auf sie ein.

Verteidiger plädierte auf Totschlag

Richter Uwe Jander sprach bei der Urteilsverkündung von einem heimtückischen Mord, bei dem die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt wurde. Das Gericht stellte keine besondere Schwere der Schuld fest, weswegen der Verurteilte nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß gesetzt werden kann. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Für die Begründung der Revision hat der Anwalt nun mehrere Wochen Zeit.

Suizidversuch im Auto

Den Ermittlungen zufolge konnte es der 34 Jahre alte Mann offenbar nicht verkraften, dass sich seine Frau von ihm getrennt hatte. Sie war zusammen mit der gemeinsamen drei Jahre alten Tochter in eine Wohnung in Goldbach im Kreis Aschaffenburg gezogen. Nach der Tat im April 2011 hatte der Angeklagte versucht, sich im Auto die Pulsadern aufzuschneiden. Bei dem Selbstmordversuch wurde er ohnmächtig und verursachte einen Unfall. Die inzwischen vierjährige Tochter lebt bei Pflegeeltern.