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Hintergrund Stille Tage Das Tanzverbot an Allerheiligen

Partys zu Halloween erfreuen sich großer Beliebtheit. In Bayern ist die Partynacht aber spätestens um 2.00 Uhr vorbei. Der Grund: Das Tanzverbot am sogenannten Stillen Feiertag.

Stand: 31.10.2014 | Archiv

Mann in Halloween-Party-Verkleidung und einem Kürbis in den Händen | Bild: colourbox.com

Da hilft kein Jammern und kein Murren: In der Nacht zu Allerheiligen am 1. November ist die Party spätestens um 2.00 Uhr zu Ende. Das bestimmt das bayerische Gesetzt über den Schutz der Sonn- und Feiertage.

Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten

Das Gesetz regelt zum einen, welche Feiertage im Freistaat gelten, zum anderen, welche davon unter den besonderen Schutz der "Stillen Tage" fallen.

An diesen Tagen sind alle öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten, "die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen", so das Innenministerium.

Neun "Stille Tage" in Bayern

Die Regeln zu den "Stillen Tagen" sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Bayern beginnt an diesen neun Tagen ab 2.00 Uhr Tanzverbot:

  • Heiligabend (bereits ab 14.00 Uhr)
  • Aschermittwoch
  • Gründonnerstag
  • Karfreitag und Karsamstag (bereits ab 0.00 Uhr)
  • Allerheiligen
  • Volkstrauertag
  • Totensonntag
  • Buß- und Bettag

Ursprünge und Bedeutung von Allerheiligen und Allerseelen

Das katholische Allerheiligenfest hat seinen Ursprung im Orient. Dort kannte man bereits um die Wende zum 5. Jahrhundert einen Märtyrertag, an dem all derer gedacht wurde, die ihren christlichen Glauben vorbildlich gelebt hatten und als Märtyrer starben. Später wurde zudem der 2. November zum Allerseelentag erklärt. Dieser Gedenktag gilt dem Gedächtnis der gestorbenen Gläubigen. Man betet für ihre Seelen. Zum Zeichen dafür, dass sie von den Lebenden nicht vergessen wurden, werden die Gräber auf den Friedhöfen mit Blumen und Kerzen geschmückt. Während die Blumen an die Vergänglichkeit des Lebens erinnern, symbolisieren die Kerzen das "Licht des Lebens".


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