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Tankstellen Bier nur noch für Autofahrer

Bier aus, Kühlschrank leer, Grillkohle alle? Retter in der Not ist die Tankstelle. Aber nur, wenn man mit dem Auto kommt. Denn seit neuestem dürfen nur noch Motorisierte nachts an der Tankstelle einkaufen, Fahrradfahrer oder Fußgänger bleiben durstig.

Stand: 24.08.2012
Illustration: Eingangstüre einer Tankstelle an der ein Zettel auf das Eintrittsverbot für Radler und Fußgänger ab 20 Uhr hinweist | Bild: colourbox.com, Creativ Collection; Montage: BR

Nicht nur Tankstellenkunden schütteln den Kopf über die neue Regelung. Ein Autofahrer darf problemlos zwei Bier kaufen, ein durstiger Fußgänger bekommt nachts nicht mal eine Apfelschorle. So steht es im neuen Vollzugshinweis zum Ladenschlussgesetz vom Bayerischen Sozialministerium:

"Tankstellen ohne Gaststättenerlaubnis dürfen nach Ladenschluss kleinere Mengen an Lebens- und Genussmitteln an Reisende verkaufen, um deren Versorgungsbedürfnis zu befriedigen und den Erhalt der Mobilität auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zu gewährleisten. Als Reisende hat das Bundesverwaltungsgericht Kraftfahrer und Mitfahrer des Kraftfahrzeugverkehrs definiert."

Bayerisches Sozialministerium

Kein Vorteil gegenüber Einzelhändlern

Fahrradfahrer und Fußgänger sind aber keine Reisenden - egal, wohin sie unterwegs sind. Grund der Regelung ist, dass Tankstellenbetreiber keinen zu großen Vorteil gegenüber anderen Geschäften haben sollen. Denn diese unterliegen dem gesetzlichen Ladenschluss um 20.00 Uhr.

Doch Günter Friedl, der Vorsitzende des Tankstellenverbands Bayern, fragt sich, wie denn die Kunden nach Beifahrer oder Fußgänger unterschieden werden sollen - vor allem, wenn gerade mehrere Autos an der Tankstelle stehen? Für das Sozialministerium ist das kein Problem:

"Nachts ist erfahrungsgemäß der Kundenandrang so gering, dass der Verkäufer durch einen Blick aus dem Tankstellenfenster feststellen kann, ob sich ein Kfz an der Zapfsäule oder auf dem Tankstellengelände befindet. Im Zweifel ist ihm eine Nachfrage durchaus zuzumuten."

Bayerisches Sozialministerium

Gaststätte mit Zapfsäule

Fragt der Pächter nicht nach, oder täuscht er sich, droht ihm eine Geldbuße. Und die Polizei kontrolliert scharf, sagt Günter Friedl. Wer trotzdem noch nachts als Fußgänger an der Tankstelle eine Apfelschorle bekommt, hat vielleicht eine Tankstelle mit Gaststättenkonzession erwischt. Solche Tankstellen sind eigentlich Gaststätten mit Straßenverkauf. Sie dürfen ganz legal nach 20.00 Uhr noch Getränke verkaufen.


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