Prozess in München 2.000 Euro für zwei 22 Jahre alte Pommes
Eine Münchner Kunstgalerie muss für zwei 22 Jahre alte und inzwischen verschollene Pommes 2.000 Euro plus Zinsen Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied, dass die Galerie ihre Aufbewahrungspflicht verletzt hat.
Zwar befasste sich das Gericht nicht mit der Frage, ob die Fritten, die 1990 als Vorlage für ein Objekt in Kreuzform aus feinstem Gold namens "Pommes d'Or" dienten, selbst Kunst waren. Aber sie hätten allein deshalb einen wirtschaftlichen Wert: Eine Sammlerin, die als Zeugin in dem Prozess auftrat, habe glaubhaft angegeben, dass sie die Fritten gerne für 2.500 Euro gekauft hätte.
Und so begann die Geschichte: Der Künstler Stefan Bohnenberger hatte Anfang der 1990er-Jahre ein Kunstwerk in Form eines goldenen Pommes-Kreuzes entworfen. Als Vorlage für die Skulptur dienten zwei echte vertrocknete Pommes frites. Doch niemand kaufte das goldene Kartoffelstäbchen-Kunstwerk, und so verlangte der Künstler es von der Galerie zurück - nicht nur das goldene Kreuz, sondern auch die Original-Fritten. Die Galerie aber konnte ihm die alten Pommes nicht mehr zurückgeben, die Kartoffelstäbchen waren unauffindbar.
Der Künstler fordert von der Galerie deshalb die Zahlung von 2.000 Euro - schließlich seien auch die Pommes Kunst. In der ersten Instanz war der Künstler mit seiner Forderung gescheitert. Das Landgericht München sah keine ausreichende Begründung, warum die Pommes frites Kunstwerke sein sollen. Alte Fritten müssten demnach nicht aufbewahrt werden, und ein bezifferbarer Schaden sei auch nicht entstanden. Danach ging der Fall zum OLG.
Kartoffelstäbchen aus feinstem Gold
Von den beiden Pommes waren Abgüsse aus feinstem Gold gefertigt und 1990 in Ausstellungen gezeigt worden. Die frittierten Kartoffelstäbchen selbst aber seien keine Kunstobjekte, sagte die Galeristin Andrea Tschechow Ende Januar: "Das waren nicht vom Künstler signierte Objekte - es waren Belegstücke." Die Galeristin sagte, sie besitze noch drei andere Pommes-Paare, die der Künstler ihr damals geschenkt habe. Darauf der Anwalt des Künstlers, Louis Peters:
"Sie sagen, es ist keine Kunst, - und trotzdem haben Sie diese alten Pommes aufgehoben!"
Der Anwalt des Künstlers, Louis Peters
Sammlerin bot 2.500 Euro für die Alt-Pommes
Eine mit dem Künstler befreundete Sammlerin und Seniorin aus Köln sagte als Zeugin aus, sie hätte die alten Pommes für 2.500 Euro kaufen wollen - schließlich sei alles teurer geworden.
"Wir haben etliche Sachen von Stefan Bohnenberger, und das würde gut in unsere Sammlung passen."
Eine mit dem Künstler befreundete Sammlerin

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Alexander, Donnerstag, 09.Februar, 11:40 Uhr
1. Verrückte Welt
Ganz ehrlich, die Welt wird immer verrückter. Was soll daran Kunst sein?