Vorerst kein Lärmschutz Schweitenkirchen scheitert vor VGH
Die A 9-Anliegergemeinden Paunzhausen und Schweitenkirchen südlich von Ingolstadt warten seit Jahrzehnten auf einen Lärmschutzwall. Doch auch die zeitweise Freigabe des Standstreifens als vierte Spur macht laut Verwaltungsgerichtshof eine Wand noch nicht zwingend. Erst mit dem geplanten vierspurigen Ausbau der Strecke hätten die Anwohner Anspruch auf Lärmschutz.
Die Gemeinden Schweitenkirchen im Landkreis Pfaffenhofen und Paunzhausen im Landkreis Freising sind mit ihrer Klage gegen die Standstreifenfreigabe der A 9 vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gescheitert. Die Standstreifen können nun in Stoßzeiten als Fahrspuren benutzt werden, auch wenn noch keine Lärmschutzwände vorhanden sind. Genau darum ging es aber den Gemeinden. Sie hatten gehofft, dass mit dieser Spur-Freigabe rechtlich auch der Lärmschutz zwingend sei - so wie auf diesem Foto von der A 9 bei München-Freimann.
Lärmschutz seit Jahrzehnten erwartet
Zur Begründung teilte der VGH mit, die Kläger hätten die örtlichen Begebenheiten nicht genau genug definiert. Laut VGH reicht die pauschale Angabe, die Gemeinde wird vom Lärm geplagt, nicht aus. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Gemeinden Paunzhausen und Schweitenkirchen warten seit Jahrzehnten auf einen entsprechenden Lärmschutz. Erst beim geplanten richtigen vierspurigen Ausbau der Autobahn hätten die Anwohner Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen.

Wetter
