Viele Demonstranten tugen "Anonymous"-Masken.
Hysterie oder Notwendigkeit? Tausende demonstrieren gegen ACTA-Abkommen
Die einen sehen in dem geplanten Vertragswerk ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) den Todesstoß für das freie Internet, für die anderen sind die geplanten Aktionen lediglich Hysterie und Panikmache. Auch in Bayern demonstrierten am Samstag mehrere Tausend Menschen gegen das Abkommen, dessen erklärtes Ziel es ist, Produktpiraterie zu bekämpfen.
Allein in München versammelten sich bei eisiger Kälte nach Polizeiangaben rund 16.000 Gegner des Abkommens zum internationalen Urheberrecht in der Innenstadt. "Es war eine erfolgreiche, friedliche und laute Demonstration. Die hohe Zahl der Teilnehmer zeigt, dass das Thema wichtig ist", sagte Veranstalter Roland Jungnickel am Samstag in München.
Weltweit bis zu 200.000 Demonstranten erwartet
Demonstrationen gab es auch in Augsburg mit 1.000 Teilnehmern, in Regensburg kamen 700 Demonstranten zusammen, in Ingolstadt 100. In Würzburg gingen am Nachmittag rund 2.500 Menschen auf die Straße - mehr als doppelt so viele wie erwartet. In der Nürnberger Innenstadt demonstrierten nach Polizeiangaben rund 1.200 Menschen gegen das umstrittene ACTA-Abkommen zum internationalen Urheberrecht.
Die Veranstalter der Aktion "ACTA ad Acta!", zu denen auch die Piratenpartei gehört, erwarteten bundesweit mehrere zehntausend Teilnehmer in 60 Städten. Weltweit rechnete der internationale Koordinator der Kampagne, Sebastian Radtke, mit 150.000 bis 200.000 Protest-Teilnehmern.
Die Netzaktivisten befürchten, dass der ACTA-Vertrag weitgehende Eingriffe ins Internet wie etwa Netz-Sperren ermöglichen würde. Außerdem argumentieren sie, dass Telekommunikationskonzerne gezwungen werden könnten, Daten ihrer Kunden wie IP-Adressen weiterzugeben. Befürworter sehen im ACTA-Abkommen einen Fortschritt gegen die gewerbliche Produkt- und Markenpiraterie.
Die Verhandlungen, an deren Ende der ACTA-Vertragsentwurf stand, haben in der Zeit zwischen 2008 und 2010 unter Ausschluss der Öffentlichkeit, dafür aber mit intensiver Beteiligung von Interessenverbänden der Musik- und Filmindustrie, stattgefunden. Beteiligt waren neben den Initiatoren USA und Japan noch die Schweiz, die EU, Australien, Kanada, Marokko, Jordanien, Mexiko, Neuseeland, Singapur, Südkorea und die Vereinigten Arabischen Emirate.
Kritikpunkt: Beratungen hinter verschlossenen Türen
Unter anderem der Ausschluss der Öffentlichkeit bei den Verhandlungen trägt dem beabsichtigten Abkommen nun massive Kritik ein; für die Kritiker ist das Ergebnis schlicht undemokratisch und muss schon deshalb abgelehnt werden. Außerdem befürchten sie, dass ACTA dazu genutzt werden könnte, die freie Verbreitung von Information im Internet zu beschränken. Die Piratenpartei sieht in ACTA einen "weiteren Schritt in die falsche Richtung".
Deren Bundesvorsitzender Sebastian Nerz kritisiert: "Das Abkommen hält an Vorstellungen eines nicht mehr zeitgemäßen Urheberrechts fest und versucht einseitig, die Interessen der Verwertungsindustrie mit allen Mitteln gegen Privatpersonen durchzusetzen statt an einvernehmlichen Lösungen und Geschäftsmodellen zu arbeiten. Weder die Urheber selbst noch die Konsumenten wurden überhaupt als Verhandlungspartner einbezogen."
Tatsächlich regelt das Abkommen Verfahren, die zu regeln seit 1967 eine eigene Institution existiert: Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) ist zu dem Zweck geschaffen worden, in genau den Fragen des Urheberrechts und des geistigen Eigentums Lösungen anzubieten. Dass diese ebenso wie die Öffentlichkeit bei den Vertragsverhandlungen übergangen wurde, schürt nun das Misstrauen der Gegner.
Viel Interpretationsspielraum im Detail
ACTA definiert keine konkreten Gesetze und auch die Formulierungen zu den zu schaffenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und den bereit zu stellenden Mechanismen der Unterzeichner sind sehr vage und bieten Raum für Interpretationen. Allerdings befürchten Gegner, dass die geforderten Standards im Zweifelsfall zu einer Interpretation führen, die den Forderungen der Film- und Musikindustrie Vorrang einräumt vor den Bedürfnissen und Ansprüchen der Nutzer: "Wenn es dann zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, ist die Frage: Geht das Pendel in Richtung Meinungsfreiheit oder in Richtung Schutz von geistigen Monopolrechten?", fragt Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft und Mitglied in der Internet-Enquete des Bundestags.
Vorläufig keine Unterzeichnung
Justizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger hat ihre Haltung zu ACTA unterdessen überdacht und als zuständige Bundesministerin "Bedenken" gegen den Vertragsentwurf angemeldet. Das hat ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Freitag erklärt; die nötige Unterschrift – bis dahin lediglich „eine Formsache“ - wird also zunächst nicht geleistet. Allerdings, so betonte der Sprecher ebenfalls, sei damit „keine Entscheidung in der Sache“ verbunden. "Das Europäische Parlament muss entscheiden, ob es ACTA will oder nicht will", betonte die Politikerin. Deshalb müssten jetzt alle offenen Fragen beantwortet und jede Kritik geklärt werden.
Deutsches Recht schon ACTA-konform
Bis zu dieser Erkenntnis vertrat die Ministerin die Ansicht, dass sich aus dem Abkommen keine Aufforderung zur Änderung der aktuellen Rechtslage ableiten lasse – in welche Richtung auch immer. Damit stand sie im Einklang mit dem, auf IT-Recht spezialisierten, Anwalt Thomas Stadler aus Freising: In seinem Blog fordert er nämlich auf, bei aller Kritik an ACTA, sachlich zu bleiben. Er sieht nichts in dem Vertragsentwurf, das nicht schon in deutschem Recht verankert wäre – dass mit der Ratifizierung des Vertrags und der Umsetzung in nationales Recht große Änderungen an deutschen Gesetzen nötig wären, erwartet er deshalb nicht.
Im Grundsatz sieht das auch Prof. Dr. Axel Metzger von der Uni Hannover in einem Interview mit der Neuen Juristischen Wochenschrift so, weist allerdings auf einen Schwachpunkt hin: "ACTA regelt einseitig Sanktionen, ohne adäquate Rechtsschutzmöglichkeiten vorzusehen." Insbesondere die Möglichkeit von Rechteinhabern, einstweilige Maßnahmen verhängen zu lassen, ohne dass der Betroffene gehört wird, verletzt für ihn das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf rechtliches Gehör.
Europaweite Proteste
Damit ACTA in Kraft tritt, muss es bis 2013 von mindestens sechs Verhandlungspartnern ratifiziert werden. Für die EU ist das am 26. Januar geschehen – allerdings fehlen die Unterschriften der nationalen Regierungen noch. Für Deutschland soll diese Unterschrift nach Informationen aus dem Auswärtigen Amt in Kürze nachgeholt werden. In Polen, Tschechien und der Slowakei wurde die Ratifizierung der Verträge nach massiven Protesten zunächst ausgesetzt.

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