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Krankgeschrieben Was erlaubt ist

Ob Erkältung oder Sommergrippe: Wen es richtig erwischt, der muss wohl oder übel ein paar Tage zu Hause bleiben. Aber unabhängig davon, weshalb Sie krankgeschrieben sind - was dürfen Sie als Arbeitnehmer tun und was nicht?

Stand: 24.10.2012

Grundsätzlich ist alles erlaubt, was die Genesung nicht beeinträchtigt. Zudem gilt: Wer krankgeschrieben ist, sollte sich so verhalten, dass die Gesundung möglichst schnell voranschreitet. Was aber gilt als genesungsfördernd - oder eben als schädlich?

Verletzt oder krank?

Spazierengehen ist nicht grundsätzlich verboten.

Das hängt von dem jeweiligen Grund der Krankschreibung ab: Wer wegen einer Handprellung krankgeschrieben wurde, der ist zwar verletzt und daher beeinträchtigt, ansonsten aber in aller Regel kerngesund - im Gegensatz zum Grippe-Patienten, der das Bett hüten muss.

Nicht nur die klassische Bettruhe kann daher zur Heilung beitragen, sondern auch ein Spaziergang oder ein Besuch im Schwimmbad. Und dann gibt es da ja noch die ganz alltäglichen Dinge, in den Supermarkt muss schließlich jeder. Lebensmittel kaufen sich bekanntlich nicht von alleine ein ...

Krankgeschrieben - das dürfen Sie

Einkaufen

Der Einkauf von Lebensmitteln ist eigentlich immer erlaubt - außer, der Arzt hat wirklich absolute Bettruhe verordnet. Und: Der notwendige Einkauf ist etwas anderes als eine ausgedehnte Shopping-Tour durch sämtliche Kaufhäuser der Stadt ...

Spazieren gehen

Auch hier gilt: Hat der Arzt nicht ausdrücklich absolute Bettruhe verordnet, steht einem Spaziergang nichts im Wege. Als Krankgeschriebener sollten sie jedoch in ganz besonderem Maß Wert auf die passende Kleidung legen.

Erreichbarkeit

Sie müssen nicht ständig telefonisch erreichbar sein - auch nicht für den Chef. Sie können das Telefon auch einfach abschalten, wenn Sie Ruhe brauchen. Schlecht ist nur, wenn Sie gleich eine ganze Woche unerreichbar sind.

Kinobesuch

Ob sie guten Gewissens ins Kino gehen können, hängt ganz von der Krankheit ab: Bei einer Sehnenscheidenentzündung zum Beispiel spricht nichts dagegen. Auch ein Restaurant- oder Kneipenbesuch ist vertretbar, wenn nicht Bettruhe verordnet worden ist. Mit einer Bronchitis allerdings sollten sie sich genau überlegen, ob Sie einen Raucherklub besuchen.

Sport

Vorher auf jeden Fall mit dem Arzt über die geplanten Aktivitäten sprechen! Gymnastik und Schwimmen können bei Rückenproblemen den Heilungsprozess beschleunigen, auf das Tennisspiel sollten Sie in diesem Fall allerdings verzichten.

Was darf der Chef?

Im Zweifelsfall hat Ihr Chef das Recht, überprüfen zu lassen, ob Sie auch tatsächlich krank sind, zum Beispiel indem er eine Detektei einschaltet - allerdings sind Sie nicht dazu verpflichtet, Fragen zu Ihrer Krankheit zu beantworten. Ebenso wenig darf der Arbeitgeber Sie zu einer Untersuchung beim Betriebsarzt zwingen. Weist der Chef Ihnen allerdings nach, dass Sie gegen Auflagen des Hausarztes verstoßen haben, ist er berechtigt, sie abzumahnen oder Ihnen - im Extremfall - zu kündigen.

"Wenn man sich widrig verhält, dann ist eine Kündigung zulässig. Ein Arbeitnehmer etwa ist mit einer Hirnhautentzündung zum Skifahren in die Schweiz gefahren - da war die Kündigung dann rechtens."

Jürgen Kopf, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nur der Arzt entscheidet

Der Arzt entscheidet, was man darf.

Einzig und allein der Arzt bestimmt, was der Patient tun sollte und tun darf, solange er krankgeschrieben ist - hier hat der Arbeitgeber nicht mitzureden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man beim Arzt nachhaken, welche Tätigkeiten man ausüben darf und sich das schriftlich bescheinigen lassen.

Von Mensch zu Mensch

Unter Umständen erlaubt: Ausflug in den Biergarten

Immer gut beraten sind Sie, wenn Sie auf den gesunden Menschenverstand hören: Kein Kollege freut sich darüber, Ihnen abends in der Kneipe, im Biergarten oder im Chatroom zu begegnen, wenn er tagsüber Ihre Arbeit übernehmen musste.

Krankmeldung:

Eine Krankmeldung hat sofort zu erfolgen, das ärztliche Attest muss spätestens nach drei Werktagen beim Arbeitgeber vorliegen. Ansonsten droht eine Abmahnung oder die Kündigung! In manchen Betrieben ist ein ärztliches Attest allerdings nicht notwendig, wenn Sie lediglich für ein oder zwei Tage krankheitsbedingt ausfallen. Näheres dazu finden Sie in Ihrem Arbeitsvertrag.

Der Anspruch auf Krankengeld besteht erst am Folgetag der Krankschreibung. Wenn Sie also längere Zeit krank sind und eine Folgekrankschreibung brauchen, sollten sie darauf achten, dass zwischen den Bescheinigungen keine Lücken entstehen. Das ist besonders wichtig für den Fall, dass Sie während Ihrer Erkrankung tatsächlich arbeitslos werden sollten. Denn dann ist Ihre Mitgliedschaft in der Krankenkasse nur über den Erhalt von Krankengeld gesichert.

Krank ins Büro: unterm Strich teurer

Krank? Dann bleiben Sie besser daheim.

Gut gemeint, schlecht beraten: Wer sich trotz Krankheit zur Arbeit schleppt, der schadet seiner Firma mehr als mit einer Krankmeldung. Der Grund: Kranke Mitarbeiter verursachen häufiger Unfälle und sind nur begrenzt einsatzfähig, hinzu kommt die Ansteckungsgefahr. Die Genesung dauert länger, im Extremfall wird die Krankheit sogar chronisch.


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