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Schufa Auskunft So kommen Sie an eine kostenlose Schufa-Auskunft

Eine Schufa Auskunft braucht man für Anschaffungen oder bei der Wohnungssuche. Ein Urteil des EuGH und ein neuer Gesetzentwurf schränken die Praxis der Schufa ein. Wie Sie eine Schufa Auskunft kostenlos beantragen, lesen Sie hier.

Von: Astrid Hickisch

Stand: 26.02.2024

Frau sitzt in einem Wohnzimmer am Laptop und prüft Daten, Mann sitzt im Hintergrund auf dem Sofa | Bild: mauritius images / Westend61 / Rainer Berg

Schufa Auskunft kostenlos

Jeder Verbraucher hat das Recht, von Auskunfteien kostenlose Selbstauskunft zu erhalten und sich zu informieren, welche Daten zum Beispiel die Schufa gespeichert hat. Das hieß früher "Datenübersicht nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz", seit 25.05.2018 "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DSGVO)". Bei der Schufa finden Sie das Anforderungsformular für eine Datenkopie unter diesem Link: Schufa-Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO (auf dieser Seite die linke Spalte auswählen). Dort können Sie auch Dokumente wie Ausweiskopien hochladen. Die Antwort bekommen Sie allerdings immer auf dem Postweg.

Diese Auskunft können Sie nicht - wie es früher war - nur einmal im Jahr anfordern, sondern, wann immer nötig. Dazu Katharina Grasl, Referentin Verbandsklage von der Verbraucherzentrale Bayern: "Sobald ein Verbraucher Auskunft verlangt, müssen die Unternehmen auch Auskunft erteilen. Bei missbräuchlichen Anfragen wie beispielsweise zu häufigen, im Sinne von exzessiven, Anfragen darf laut Gesetz die Auskunft verweigert werden oder aber ein 'Entgelt' verlangt werden." Allerdings mache die Datenschutz-Grundverordnung keine Angaben darüber, was unter "exzessiv" zu verstehen sei, noch wie hoch das Entgelt dann sein dürfe, so Grasl weiter.

EuGH zu Schufa

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte einige Fälle aus Deutschland zur Schufa dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. In einem der Fälle hat eine Klägerin, der ein Kredit verwehrt wurde, die Schufa aufgefordert, einen Eintrag zu löschen und ihr Zugang zu den Daten zu gewähren. Die Schufa teilte der Frau den Score-Wert mit, nicht aber die genaue Berechnungsmethode für den Score. Der EuGH urteilte dazu am 7. Dezember 2023: Unternehmen dürften nicht ausschließlich auf Grundlage einer automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit durch die Schufa entscheiden, ob sie Verträge mit Kunden abschließen. "Im Kern ging es um die Frage, ob Scoring in bestimmten Fällen einer automatisierten Entscheidung, die die betroffene Person beeinträchtigt, gleichzusetzen ist - gemäß Artikel 22 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)", schreibt die Deutsche Nachrichtenagentur. Der EuGH urteilte, dass das Scoring der Schufa als eine solche 'automatisierte Entscheidung im Einzelfall' anzusehen sei und eine solche ist durch die DSGVO verboten, sofern die Kunden der Schufa, also zum Beispiel Banken, Versandhändler und Energieunternehmen, das Scoring als einziges Kriterium für die Kreditwürdigkeit einer Person ansehen würden. Nun müsse das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz in diesem Zusammenhang eine Ausnahme von diesem Verbot enthalte, wurde vom EuGH mitgeteilt.

Anfang Februar 2024 hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Bundesrat und Bundestag müssen darüber noch abstimmen. Wesentliche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher: Auskunfteien wie die Schufa dürften dann folgende Daten nicht mehr für die Einstufung der Kreditwürdigkeit nutzen - die Adresse, Daten über die Herkunft oder Gesundheit, Daten aus sozialen Netzwerken oder Informationen über Zahlungen von Bankkonten.

Neu: Gespeicherte Daten werden schneller gelöscht

Menschen, die eine Privatinsolvenz und eine sogenannte Restschuldbefreiung hinter sich haben, müssen nicht mehr befürchten, dass diese Information jahrelang bei der Schufa gespeichert bleibt. Die Schufa kündigte im März 2023 an, die Speicherung von Einträgen ab sofort von 36 auf 6 Monate zu verkürzen. Laut Angaben der Schufa profitieren davon rund 250.000 Betroffene. Die Auskunftei schreibt: "Wir werden alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.3.2023 länger als sechs Monate gespeichert sind sowie alle hiermit verbundenen Schulden nach sechs Monaten rückwirkend zu diesem Datum löschen."

Früher war die lange Speicherung dieser Daten zulässig, Auskunfteien durften die Informationen für drei Jahre speichern - obwohl sie auf den öffentlichen Portalen nur sechs Monate verfügbar sind. Seit Mai 2018 gilt aber EU-weit ein neues Datenschutzrecht.

Schufa Auskunft - was steht drin

Die Auskunft über unsere finanzielle Zuverlässigkeit, eine sogenannte Bonitätsauskunft, entscheidet in vielen Fällen darüber, ob wir den Mietvertrag für die neue Wohnung unterschreiben können, das Haus kaufen, den teuren Fernseher per Ratenkauf abzahlen dürfen oder online auf Rechnung kaufen dürfen. Aus den Daten von Banken und Unternehmen wie zum Beispiel Online-Versandhändlern und Mobilfunkanbietern, aber auch aus den Daten einer Vergleichsgruppe errechnet die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ein sogenanntes "Scoring", das die Wahrscheinlichkeit ausdrücken soll, dass wir unsere Kredite und anderen Schulden auch tatsächlich zurückzahlen.

Wie die Schufa den Score genau berechnet, das muss sie bisher nicht offenlegen. Das hatte der Bundesgerichtshof 2014 entschieden. Das neue Gesetz der Bundesregierung vom Februar 2024 könnte das ändern. Verbraucherschützer kritisieren die derzeitige Praxis: "Was das Scoring problematisch macht, ist die fehlende Transparenz. Der Verbraucher kann nicht verstehen, wie ein schlechter Score entsteht und das macht es so schwer, sich dagegen zu wehren", sagt Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern.

Schmerzensgeld nach falschem Schufa-Eintrag

Schmerzensgeld bekam ein Mann zugesprochen, der nach zwei falschen Einträgen bei der Schufa erhebliche Konsequenzen erleiden musste. Eine Inkassofirma, die von einem Stromanbieter beauftragt worden war, hatte fälschlicherweise an die Schufa gemeldet, der Mann habe trotz Vollstreckungsbescheids seine Stromrechnung nicht beglichen und könne zweitens nicht zahlen. Dieser hatte aber nachgewiesenermaßen die Rechnung bezahlt. Aufgrund dieser beiden Meldungen an die Schufa bekam der Mann zwei negative Einträge - als Folge davon wurde ihm die Kreditkarte gesperrt, weil die Deutsche Bank ihn nicht mehr für voll kreditwürdig einstufte und er konnte auch keine neue Kreditkarte bei einem anderen Unternehmen erhalten. Außerdem drohte ihm wegen der Einträge die Kündigung von Immobilienkrediten. Das Landgericht Manz sprach dem Mann wegen Verletzung des Datenschutzes und Rufschädigung 5.000 Euro Schmerzensgeld durch die Inkassofirma zu, berichtet der Finanzratgeber finanztip. Aktenzeichen: Az. 3 O 12/20

Geo-Scoring bei Schufa Auskünften

In manchen Fällen kann theoretisch schon die Adresse in einer schlechten Wohngegend zu einer Abwertung Ihres Scores führen. Das nennt man Geo-Scoring. Die Schufa sagt dazu, dass sie in den allermeisten Fällen keine Adressdaten auswertet: "Aufgrund unseres besonderen Datenbestandes mit kreditrelevanten Informationen führen wir standardmäßig - das heißt bei 99,7 Prozent aller Scoreberechnungen - kein Geoscoring durch."

Schufa Auskünfte - negative Daten, schlechter Score

Negative Daten können sich auch angesammelt haben. Und dazu zählen nach zweimaliger Mahnung nicht geleistete Zahlungen, von der Bank wegen ausgebliebener Ratenzahlungen gekündigte Kredite oder auch eine hohe Anzahl an Krediten. Haben wir Privatinsolvenz angemeldet oder eine Zwangsvollstreckung hinter uns, weiß das die Schufa auch.

Eine Bonitätsauskunft kostet, eine "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)" bekommt man kostenlos.

Die Schufa ist die größte und älteste der Auskunfteien, es gibt aber auch andere Anbieter wie Deltavista, Bürgel, Infoscore Consumer Data GmbH oder Boniversum. Auch sie sammeln Daten aus verschiedenen Quellen, auch hier dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher die Daten kostenlos einsehen.

Schufa Auskunft beantragen

Auskunfteien machen es einem nicht leicht, die kostenlose Datenabfrage zu finden, denn sie bieten ja auch Auskünfte an, die man bezahlen muss. Und daher wird man gerne zu diesen "umgeleitet". Ist das Bestellformular gefunden, ausdrucken, ausfüllen und per Post an die Auskunftei senden.

Zusätzlich eine Kopie des Personalausweises mitsenden (Vorder- und Rückseite). Lesbar müssen sein: Vor- und Nachname, die Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort. Alle anderen Angaben und das Foto können geschwärzt werden.

Oder: Oder Sie füllen das Ganze online aus und laden den gescannten Personalausweis auf dem Portal hoch.

Schufa Selbstauskunft kostenlos nur per Post

Eine "Kopie der personenbezogenen Daten (nach Art. 15 DS-GVO)", auf den Schufa-Webseiten auch "Datenkopie" genannt, kann man zwar online beantragen, erhält sie aber ausschließlich auf dem Postweg. Das kann mehrere Wochen dauern.

Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten müssen beachten, dass sie neben dem Bestellformular eine Kopie ihres Reisepasses sowie eine aktuelle Meldebescheinigung mitschicken müssen.

Schufa Auskünfte überprüfen - jeder Vierte hat falsche Einträge

Eine Untersuchung, die das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherministerium 2015 vorgestellt hat, kam zu dem Schluss, dass bei jedem vierten Verbraucher die Schufa Daten falsche Einträge enthalten.

Die Daten, die die Schufa gesammelt hat, sollte man mindestens einmal im Jahr prüfen, denn falsche Einträge können weitreichende Folgen haben.

Falsche Einträge können sein: Namensverwechslungen, über die Frist hinaus gespeicherte negative Daten wie nicht gelöschte, bereits abgezahlte Kredite. Diese wurden bisher erst drei Jahre nach der letzten Rate gelöscht. Auch Kreditanfragen sind zwar in der Schufa Auskunft nach zehn Tagen verschwunden, werden aber intern bis zu einem Jahr gespeichert. Und das kann den Score schlechter ausfallen lassen.

Dazu sagt Verbraucherschützerin Halm: "Es darf eigentlich nicht sein, dass sich Verbraucher darum kümmern müssen, dass falsche Daten gelöscht werden. Dazu kommt, dass dem Verbraucher meist gar nicht klar ist, wo der Scorewert überall wichtig ist - zum Beispiel beim Onlineversandhändler. Man kann dann plötzlich nicht mehr online Waren auf Rechnung bestellen."

Was tun bei falschen Daten in der Schufa Auskunft

Seine Schufadaten sollte man regelmäßig überprüfen.

Wer falsche oder veraltete Einträge entdeckt, sollte sich schriftlich an die Schufa oder die betreffende Auskunftei wenden und gleichzeitig auch an das Unternehmen, das die Daten an die Schufa oder eine andere Auskunftei gesandt hat. Am besten gleich Kopien der Beweisdokumente mitschicken. Das kann das Verfahren beschleunigen, denn die Auskunfteien kontaktieren vor einer Löschung die Firmen, mit denen sie zusammenarbeiten.

Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu ändern, also zu berichtigen oder zu löschen. Und tut dies nach Angaben von Schufa-Pressereferentin Anna-Lena Rawe in den meisten Fällen innerhalb von 48 Stunden.

Gibt es Schwierigkeiten bei der Löschung von Einträgen, können sich Verbraucher an den Schufa-Ombudsmann wenden. Vorher müssen Sie sich aber mit dem Privatkunden-Service-Center der Schufa in Verbindung gesetzt haben.

"In dem Zeitraum, in dem geklärt wird, ob eine Eintragung stimmt, muss die Schufa diesen Eintrag sperren. Sie darf ihn nicht an andere Banken oder Gläubiger herausgeben."

Verbraucherzentrale

Schufa Auskunft: Erscheinen Mahnungen bei der Schufa?

"Offene Forderungen dürfen - in der Regel - nur an die Schufa gemeldet werden, sofern sie vorher zweimal gemahnt wurden und vom Verbraucher unbestritten sind", sagt Anna-Lena Rawe von der Schufa. Zwischen den schriftlichen Mahnungen müssen vier Wochen liegen und bei der zweiten Mahnung muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass ein Eintrag bei der Schufa erfolgen wird. "Unbestritten" heißt in diesem Fall, dass der Verbraucher die Rechnung akzeptiert hat, nicht widersprochen hat und kein gerichtlicher Streit über dieses Geschäft geführt wird.

Negativer Schufa Eintrag - auch Mahnungen

Wer immer pünktlich zahlt, hat kein Problem. Wer aber erst nach der zweiten Mahnung oder auch dann nicht zahlt, riskiert einen negativen Schufa-Eintrag.

Schufa Auskunft für Mieter und Mieterinnen

Es hat sich eingebürgert, dass Vermieter oder Vermieterinnen schon bei der ersten Besichtigung einer Wohnung auf einer Schufa-Auskunft bestehen. Das ist aber nicht rechtens. Der Vermieter oder die Vermieterin darf erst, wenn er sich für Mieter entschieden hat, von diesen Auskunft über die Bonität verlangen. Vorher verstößt dies gegen den Datenschutz. Tipp von der Verbraucherzentrale Bremen zur Selbstauskunft:

"Wenn Sie unbedingt eine bestimmte Wohnung haben möchten, müssen Sie wohl oder übel auf diesen Missbrauch, gegen den selbst die Schufa machtlos ist, eingehen und dem Vermieter eine Selbstauskunft vorlegen. Schwärzen Sie aber die Angaben, die der potenzielle Vermieter nicht wissen muss, wie etwa Konto- oder Kreditkartennummer."

Verbraucherzentrale Bremen

Hierbei gibt es ein Dilemma für den Verbraucher: In der kostenlosen Selbstauskunft stehen alle Daten, die die Schufa gesammelt hat. Also nicht nur frühere Adressen, sondern auch, bei welchem Mobilfunkanbieter ich meinen Handyvertrag habe, wie viele Girokonten ich bei welchen Banken besitze und wie viele Kredite und Leasingverträge laufen.

Auch interessant: So shoppen Sie sicher online - Online Shopping Tipps. Lesen Sie auch: Bei diesen Nummern nie zurückrufen - Ping-Anruf. Oder: Wann fällt der Soli weg.

Hören Sie in unserem Interview Podcast Blaue Couch mit Christiane von Hardenberg, wie man seine Finanzen am besten regelt. Den Podcast können Sie in der ARD Audiothek kostenlos downloaden und abonnieren.

https://www.ardaudiothek.de/episode/blaue-couch/christiane-von-hardenberg-finanzexpertin-es-ist-nie-zu-spaet-anzufangen/bayern-1/13096317/


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