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TÜV Prüfung Genau hingeschaut und Geld gespart

Zum 47. Mal bringt der TÜV seine Regeln auf den aktuellen Stand. Was sonst mit eher kleinen Änderungen eher die Wenigsten von uns trifft, sollte dieses Mal durchaus ernst genommen werden. Zum 1. Juli ändern sich die TÜV-Prüfungen.

Von: Oliver Fenderl Stand: 29.06.2012
TÜV Plakette für das Jahr 2013 | Bild: picture-alliance/dpa

Klein und farbig schaut sie aus, die Plakette auf dem Nummernschild. Beim Blick auf ein Auto ist sie wohl eher der am wenigsten beachtete Teil – zu unrecht. Die kleine Marke, die alle zwei Jahre zum TÜV-Besuch verpflichtet, wird weiter aufgewertet.

Zum 1. Juli werden nicht mehr nur die Funktionsfähigkeit von Lampen und die Scheiben ohne Einschlag kontrolliert. jetzt geht es auch an die Bordelektronik. Funktionieren Abstandshalter und Park-Distanz-Kontrolle? Ist auch jeder Airbag aktiv und funktionsfähig und machen elektronische Stabilitätskontrolle sowie ABS, was sie sollen?

Das nimmt der TÜV nun genauer unter die Lupe und kontrolliert mit entsprechender Software. Weil diese mechanische Defekte aber nicht zwangsläufig erkennt, kommt zur Prüfung nun auch eine Probefahrt dazu.

Vereinhitlichte Dokumentation soll Arbeit erleichtern

Werden Mängel festgestellt, dann wird mit den TÜV-Neuerungen nicht mehr beliebig ein Vermerk gemacht, sondern der Schaden oder die Fehlfunktion wird in eine vereinheitlichte Liste mit 3800 Kategorien eingetragen.

Dazu zählt im Übrigen auch die Verschlusskontrolle des Sicherheitsgurtes und der Einklemmschutz beim Fensterheber. Also Dinge, die abseits von der normalen Fortbewegung sicherheitsrelevant sind.

Wer nun festgestellt hat, dass sein TÜV bereits überfällig ist, sollte sich beeilen, um Geld zu sparen. Ab einer Verspätung von zwei Monaten wird ein Aufschlag von 20 Prozent kassiert. Das können bis zu zehn Euro sein. Begründet werden die Mehrkosten damit, dass bei der Kontrolle eine Ergänzungsprüfung, also eine tiefergehende Prüfung, notwendig wird.

Doppel teuer bei Polizeikontrolle

Erwischt Sie die Polizei mit abgelaufenem TÜV, wird es nochmal teuer. 15 Euro Bußgeld, wenn der letzte reguläre Prüftermin maximal vier Monate zurückliegt. 40 Euro werden ab dem achten Monat fällig. Dafür bekommen Sie auch gleich noch einen Aufschlag von zwei Punkten aufs Flensburger Konto.

Beruhigend an den Änderungen zum Monatswechsel sind die gleichbleibenden Kosten für diejenigen, die im vorgesehenen Zeitraum zur Überprüfung kommen. Außerdem gilt ab jetzt der Tag der Prüfung als Starttag für die nächsten zwei Jahre. Sie sehen, ein Blick auf die kleine, runde Plakette lohnt sich durchaus beim Betrachten eines Autos.


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