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Dachschäden Versicherungen sind kein Freibrief

Wenn das Dach marode ist, wünscht sich der ein oder andere Hausbesitzer vielleicht klammheimlich einen netten, kleinen Sturm herbei. Denn bei Unwetterschäden springt bekanntlich die Wohngebäudeversicherung ein.

Von: Anja Keber Stand: 15.06.2012
ausgebrannter Dachstuhl | Bild: picture-alliance/dpa

Ganz so einfach ist es leider nicht, denn eine Wohngebäudeversicherung ist keine Sanierungsversicherung. Zwar werden Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm von der Wohngebäudeversicherung gedeckt, aber nur, wenn sich das Dach bis dahin in einem einwandfreien Zustand befunden hat.

"Das heißt, sobald mir Mängel oder Schäden auffallen, muss ich die auch auf eigene Kosten beseitigen. Ich kann also nicht darauf warten, dass, wenn mein Dach ohnehin marode ist und der nächste Sturmschaden das Dach kaputt macht, die Versicherung den Schaden so übernehmen würde."

Bianca Boss vom Bund der Versicherten

Dächer regelmäßig überprüfen

Dächer sollte man daher zumindest einmal jährlich überprüfen und gegebenenfalls reparieren lassen. Sonst bleibt man bei einem größeren Schaden durch Wasser, Feuer oder Sturm auf diesem sitzen. Mehrere Gerichtsurteile haben das bereits bestätigt.

mögliche Kriterien

  • sind Dachziegel lose, besteht Rutschgefahr?
  • sind die Schneefanggitter sicher befestigt?
  • funktioniert bei Flachdächern die Entwässerung?
  • welchen Eindruck macht der Dachstuhl?

Wer sich unsicher ist, kann einen Dachdecker zu Rate ziehen: Die bieten sogenannte Wartungsverträge an, die gegenüber der Versicherung auch als Nachweis hinsichtlich der laufenden Unterhalts- und Instandhaltungspflicht gewertet werden.


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