B5 aktuell - Das Verbrauchermagazin

B5 aktuell Verbraucher-Nachrichten vom 15. Juli

Energie, Finanzen, Ernährung und mehr: Die neuesten Verbraucherthemen gibt es hier zum Nachlesen. Hören können Sie die Verbraucher-Nachrichten sonntags um 16.05 Uhr in B5 aktuell.

Stand: 13.07.2012
Bilderrätsel: Radio plus Ohr ist gleich Ausrufungszeichen | Bild: BR/Tanja Begovic

Keine einheitliche Hygiene-Ampel in Restaurants

Es wird vorerst keine bundesweit einheitliche Hygiene-Kennzeichnung für Restaurants geben. Die Pläne, ein Kontrollbarometer für ganz Deutschland einzuführen, seien gescheitert, erklärte ein Sprecher des Bundesverbraucherschutzministeriums. Die Idee der Ampel: Restaurantbesucher sollen schon außen an den Lokalen erkennen können, wie die Gaststätte beim letzten Besuch der Lebensmittelüberwachung abgeschnitten hat. Die Verbraucherminister der Länder hatten letztes Jahr die Einführung eines solchen Kontrollbarometers beschlossen, ihre Kollegen aus den Wirtschaftsministerien befürchten hingegen eine Prangerwirkung und haben eine Einigung verhindert. Jetzt ist es jedem Bundesland selbst überlassen, wie und wo es die Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung veröffentlicht.

BGH-Urteil: Mietminderung wegen Mängeln kann Kündigungsgrund sein

Wer einen Mangel in seiner Mietwohnung feststellt, sollte nicht einfach die Miete kürzen. Denn das kann ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, die durchaus rechtens ist, wie der Bundesgerichtshof (BGH) gerade festgestellt hat. Mieter sollten in Zweifelsfällen die Miete bis zu einer Klärung des mutmaßlichen Mangels unter Vorbehalt weiterzahlen, rät der BGH. Im vorliegenden Fall hatte der Mieter eines Einfamilienhauses wegen Schimmel und Kondenswasser die Miete gekürzt und das mit baulichen Mängeln begründet. Als ein Sachverständiger festgestellt hatte, dass es sich um eigenes Verschulden des Mieters handelte, zahlte er den Rückstand zwar nach. Allerdings zu spät, weshalb ihm der Vermieter fristlos kündigte. Zu Recht, wie der BGH jetzt geurteilt hat.

EU-Kommission: Jährlicher TÜV für ältere Autos

Besitzer älterer Autos sollen jährlich zur Hauptuntersuchung - so sehen es jedenfalls Pläne der EU-Kommission vor, die sie diese Woche veröffentlicht hat. Geplant ist, dass neue Fahrzeuge nach vier Jahren erstmals zum TÜV müssen, ein weiteres Mal nach zwei Jahren und dann schließlich jährlich. Eine Hauptuntersuchung soll dann jedes Jahr verpflichtend sein, wenn ein Fahrzeug 160.000 Kilometer gefahren ist. In Deutschland gilt bisher: Erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren, danach alle zwei Jahre - egal, wie alt das Auto ist. Der ADAC hat die Pläne der EU-Kommission bereits scharf kritisiert: Es handele sich um "reine Abzocke der Autofahrer", kürzere Prüfintervalle führten nicht zu mehr Verkehrssicherheit. Ob und wann die Pläne zu einem Gesetz werden, ist offen.

Umfrage: Unerlaubte und betrügerische Werbeanrufe melden

Die Verbraucherzentralen rufen dazu auf, Belästigungen am Telefon zu melden. Bis zum 16. September kann man der Verbraucherzentrale Bayern Erfahrungen mit unerwünschten Werbeanrufen, dreistem Telefonmarketing oder betrügerischen Maschen berichten. Mit ihrer Aktion wollen die Verbraucherschützer erfassen, welches Ausmaß die Belästigung am Telefon angenommen hat und wo die gesetzlichen Regelungen nachgebessert werden müssen.


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