Jetzt Low Tide Lui Hill

Info Der Wahlberliner Lui Hill macht Musik seitdem er 14 Jahre alt ist. 2022 gibt er seinem Elektro-Pop-Sound eine verspielte Indie-Note und klingt auf “Low Tide” irgendwie besser gelaunter, als wir ihn sonst kennen. Lieben wir!

Ende der Störerhaftung Der Verbreitung von offenen WLan-Netzen steht endlich nichts mehr im Weg!

Wer offenes Wlan in einem Café oder auch privat zur Verfügung stellt, musste bisher damit rechnen, für Rechtsverletzungen durch Nutzer bestraft zu werden. Jetzt hat der Bundestag das Gesetz zur Störerhaftung abgeschafft. Wir haben mit Volker Tripp vom Verein “Digitale Gesellschaft” darüber gesprochen.

Von: Florian Nöhbauer

Stand: 09.06.2017 | Archiv

Ende Störerhaftung | Bild: BR

PULS: Herr Tripp, ist denn die Störerhaftung mit diesem neuen Gesetz tatsächlich komplett Geschichte?

Volker Tripp: Dieses Abmahnrisiko ist mit dem neuen Gesetz tatsächlich effektiv gebannt. Allerdings hat man eben anstelle der Störerhaftung einen neuen Anspruch eingeführt. Wenn jetzt beispielsweise über eine offene WLan Verbindung eine Rechtsverletzung auftritt, dann kann der betroffene Rechteinhaber zu dem WLan-Betreiber gehen und sagen: ergreife jetzt bitte Maßnahmen, damit sich diese Rechtsverletzung nicht wiederholt. Und das können dann zum Beispiel Netzsperren sein, das können Portsperren sein, oder irgendwelche anderen Maßnahmen.

Also sind die WLan-Betreiber im Zweifel künftig auf der sicheren Seite, wenn sie diese Maßnahmen ergreifen?

Genau dort liegt der verbleibende Schwachpunkt des Gesetzes: Es sagt nicht genau, was das Ziel dieses Anspruchs ist, den der Rechteinhaber an den WLan-Betreiber herantragen kann. Und das bedeutet, dass der WLan-Betreiber nun plötzlich in der Situation ist, beurteilen zu müssen, ob der Anspruch, der da an ihn herangetragen wird, auch tatsächlich berechtigt ist. Und klar, er steht dabei auch unter einem gewissen Druck, denn wenn er sich weigert, diesem Anspruch nachzukommen, dann kann der Rechteinhaber ihn vor Gericht bringen. Wenn der WLan-Betreiber dann vor Gericht verliert, dann muss er auch die Kosten für das Verfahren tragen.

Trotzdem: Ist dieses neue Gesetz jetzt mehr oder weniger als Startschuss für massenhaft neue offene Wlan-Netze zu verstehen?

Also ich sag jetzt mal: es ist noch nicht perfekt, aber es ist ein großer Schritt nach vorne. Aus meiner Sicht dürfte es die Verbreitung von offenem WLan deutlich voranbringen.

Wie ist das mit der Nutzerdatenspeicherung? Müssen WLan-Betreiber genau registrieren und speichern, wer sich da in ihr Netz einloggt?

Grundsätzlich muss man sagen: das Gesetz schreibt keinerlei Sicherung für WLan-Netzwerke vor. Weder die Passwortsicherung, noch die Verschlüsselung, noch die Registrierung. Und es wäre übrigens auch nicht besonders klug, wenn man beispielsweise die Registrierung fordern würde. Das würde ja bedeuten, die WLan-Betreiber müssten Name, Adresse und so weiter von den betreffenden Personen aufnehmen und das alles auch irgendwie sicher speichern. Wenn wir uns jetzt vorstellen, dass das Hotelbetreiber, Cafébetreiber, oder einfach ganz normale Privatpersonen sind, kann man sich schon fragen, wie die den Datenschutz gewährleisten sollen. Das sind ja alles keine Fachleute auf diesem Gebiet und es kann sich auch nicht jeder Privatmann noch eine extra IT-Abteilung leisten.

Eine Frage, die viele Wlan Betreiber sich auch stellen, ist ja: Wie sicher sind denn offene Wlan Netze? Öffnet man mit einem offenen Wlan nicht auch Angreifern Tür und Tor?

Wenn jemand ein WLan-Netzwerk aufmacht und es nicht verschlüsselt, dann ist das physikalisch von seinem Heimnetzwerk getrennt. Insofern sind offene WLan-Netzwerke kein Einfalltor für Trojaner. Wenn man als Nutzer über ein offenes WLan-Netzwerk geht, sollte man allerdings sichergehen, dass der Datenverkehr, den man da drüber schickt, verschlüsselt ist – ansonsten können andere Leute da ohne weiteres reinschauen. Das heißt: beim Surfen im Browser immer auf die verschlüsselte Übertragung durch https Seiten achten. Und am besten auch nur verschlüsselte E-Mails verschicken in einem offenen Wlan Netz, denn ansonsten - und das muss jedem klar sein - ist das wie eine Postkarte, die jeder mitlesen kann.

Zur Person

Volker Tripp ist Jurist und arbeitet als politischer Geschäftsführer beim gemeinnützigen Verein Digitale Gesellschaft. Zuvor betrieb er ein juristisches Repetitorium in Berlin und war daneben auch als freier Mitarbeiter bei Deutschlandradio Kultur tätig. Er unterhielt außerdem das Netlabel iD.EOLOGY und setzte sich in der freien Musikszene für eine Modernisierung und Liberalisierung des Urheberrechts ein.