Smartphoneverbot in der Wahlkabine 42 Leute wurden wegen Fotos ihrer Wahlzettel angezeigt

Fotos von ausgefüllten Stimmzetteln zu verbreiten ist in Deutschland strafbar. Deswegen hat es jetzt Anzeigen vom Bundeswahlleiter gehagelt. Für die Betroffenen kann das Schlimmes bedeuten.

Von: Anna Bühler

Stand: 23.10.2017 | Archiv

Wahlkabine / Handy | Bild: BR

Für 42 Leute könnte die Bundestagswahl noch ein rechtliches Nachspiel haben. Das Büro des Wahlleiters hat jetzt der WELT gegenüber gesagt, dass es so viele Wähler und Wählerinnen gab, die ihr Kreuzchen öffentlich gemacht haben und sich damit strafbar gemacht haben. Alle Betroffenen sollen ihre Stimmzettel entweder gefilmt oder abfotografiert und dann in ihren Social-Media-Streams gepostet haben. Ein großer Fehler, der für die Personen sogar im Gefängnis enden könnte.

Der Hintergrund ist eine Änderung, die es seit dem 31. März in unserer Bundeswahlordnung gibt: "Das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine ist ausdrücklich verboten", steht da jetzt. Sprich: Selfies aus der Wahlkabine sind tabu, da sie das Wahlgeheimnis verletzen. Und das kann bitter enden, denn auf eben diese Verletzung steht im Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

Ob Micaela Schäfer mit diesem Bild auch unter den 42 Auserwählten ist, ist nicht sicher. Auf ihrer Facebookseite hat sie sich dazu jedenfalls noch nicht geäußert. Nur ihre Follower haben sie unter dem Posting mit Kommentaren zurechtgewiesen. "Hatte es ja erst für Satire gehalten, aber sie hat es wirklich gemacht und ungültig gewählt" meint zum Beispiel ein User.

Darf man also nicht sagen, wen man wählt?

Selbstverständlich ist es erlaubt, auf welchem Weg auch immer in die Welt zu posaunen, was oder wen man wählt. Im Wahllokal aber auch bei der Briefwahl muss alles geheim bleiben. Darum gibt’s schließlich gleich mehrere Briefumschläge, verschlossene Urnen und Einzelkabinen. Hauptsache, es gibt keine Zeugen.

Sendung: Filter, 23.10.2017 ab 15 Uhr