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Schweinchen vor Gericht Wegen Emoji-Beleidigung vor Gericht

Emojis sind fester Teil unserer Kommunikation. Und zwar in allen Lebenslagen. Ein Gericht hat jetzt entschieden: Auch wenn sie süß aussehen - Emoji-Beleidigungen können strafbar sein.

Stand: 17.08.2016 | Archiv

Emoji Schwein | Bild: BR

Mal verkürzen sie Nachrichten, mal zeigen sie einfach nur ein schwer zu beschreibendes Gefühl. Auch wenn es Linguistikpuristen nicht gefällt, Emojis sind fester Teil unserer Sprache. Wir verwenden sie in jeder Lebenslage - und sollten darum wohl auch aufpassen, was wir mit ihnen sagen. Wired ist jetzt auf einen Gerichtsfall aus Baden-Württemberg gestoßen, der das ziemlich deutlich macht.

Der "Bär" ist zwar ein "Affe" - trotzdem wissen beide Parteien wissen, was gemeint.

Ein Herr F verletzt sich bei seiner Arbeit in einem Maschinenbauunternehmen die Hand. Diagnose: arbeitsunfähig. F postet ein Foto von der Verletzung auf Facebook. In den Kommentaren geht dann eine "lebhafte Diskussion" los. Insgesamt 21 Freunde von F, darunter vier seiner Kollegen, unterhalten sich darüber, was passiert ist, wie lange er krank geschrieben ist - das Übliche. Allerdings machen sie sich dann, ganz bewusst ohne Namen, auch über ein "fettes Schwein" und einen "Bärenkopf" lustig - allerdings nicht mit Buchstaben geschrieben, sondern mit Emojis.

Blöd nur, dass der Arbeitgeber mitbekommt, was da in der öffentlichen Chronik von F so kommentiert wird. Dort geht man davon aus, dass F und seine Facebook-Freunde zwei Vorgesetzte beleidigen, wenn sie von Schwein und Bär sprechen - der eine übergewichtig, der andere aufgrund einer Knochenkrankheit mit markantem Gesicht. Bei F trudelt eine fristlose Kündigung ein. F will die Kündigung aber nicht einfach so hinnehmen und geht vor Gericht.

Fettes Schwein ist auch als Emoji eine Beleidigung

Dort wird festgestellt: Der Ausdruck "fettes Schwein" ist und bleibt eine grobe Beleidigung - egal ob nun in Buchstaben- oder Emoji-Form. Allerdings ist das Gericht auf der Seite von F: Er ist seit 16 Jahren "überdurchschnittlich guter Mitarbeiter" im Betrieb, dazu sehr vom Job in der strukturschwachen Region abhängig und war sich möglicherweise nicht der Tragweite des Gesprächs bewusst. Außerdem sei nicht eindeutig zu beweisen, wer mit Schwein und Bär gemeint ist - auch wenn es den Beteiligten klar sei. Das Gericht erteilt darum eine "deutliche gelbe Karte": Die Kündigung wird für ungültig erklärt, er kommt mit einer Abmahnung davon und die Berufung wird abgewiesen.

Der Rechtsstaat bestätigt also zwei Dinge, die wir eigentlich eh schon lange wissen sollten:
1.) Öffentliche Chroniken sind öffentlich, weshalb man sich sehr genau überlegen sollte, was man dort postet.
2.) Emojis signalisieren nicht nur Küsschen oder Lachkrämpfe, sondern auch Drohungen und Beleidigungen.
Das Urteil aus Baden-Württemberg macht nochmal klar, dass Emojis nicht nur auf Whatsapp sondern auch vor Gericht vor allem eins sind: Deutliche Worte, auch ohne Buchstaben.


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