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Entscheidung BayVerfGH Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß

Zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Stand: 15.05.2014

Funkhaus des BR in München | Bild: BR

Der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks Prof. Dr. Albrecht Hesse zur Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. Mai 2014 über die Popularklagen gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag:

"Es ist sehr erfreulich, dass nach dem Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz auch der Bayerische Verfassungsgerichthof den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt hat. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Rechtssicherheit. Das Fundament der Reform hat sich damit als stabil und tragfähig erwiesen. Auf gesicherter Grundlage besteht nun die Chance, im Rahmen der geplanten Evaluierung die Auswirkungen des Staatsvertrags noch einmal sorgfältig zu prüfen und, wo nötig, einzelne Regelungen zu überarbeiten."

Prof. Dr. Albrecht Hesse


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