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BR berichtigt Meldungen zu Rundfunkbeitrag

DPA hat am Vormittag berichtet, dass "der Rundfunkbeitrag zunächst weiter erhoben werden kann". Dies trifft aus Sicht des Bayerischen Rundfunks nicht den Kern der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, die sich auf den Meldedatenabgleich bezieht. Der Rundfunkbeitrag kann unabhängig von der heute veröffentlichten Gerichtsentscheidung weiter erhoben werden. Dies wäre auch der Fall, wenn das Gericht dem Eilantrag zur Aussetzung des Meldedatenabgleiches stattgegeben hätte.

Stand: 23.04.2013

BR-Mikrofon | Bild: BR/Theresa Högner; Montage: BR

"Die Entscheidung wird leider falsch interpretiert. Mit dem Rundfunkbeitrag als solchem hat sich das Gericht gar nicht befasst, sondern mit dem Instrument des einmaligen Meldedatenabgleichs. Es hat klargestellt, dass die Datenübermittlung durch die Meldeämter einer strikten Zweckbindung dient und strenge Datenschutzauflagen und Löschpflichten existieren. Daher darf diese Datenübermittlung in Bayern weiterhin durchgeführt werden. Dies wurde in den verbreiteten Meldungen leider nicht aufgegriffen", stellt Prof. Albrecht Hesse klar, Juristischer Direktor des Bayerischen Rundfunks.


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