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Urteil gegen Wikipedia Grundbuch und Reprokamera gegen freies Wissen

Wikipedia darf praktisch keine urheberrechtsfreien Gemälde abbilden, wenn deren Eigentümer das nicht will. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden. Nach Informationen von golem.de rechnet aber der Anwalt des klagenden Museums mit einem Berufungsverfahren.

Von: Achim Killer

Stand: 13.10.2016

Wikipedia auf einem Smartphone-Display | Bild: picture-alliance/dpa

Weiß-blaue Patrioten müssen sich beeilen: Wer wissen will, wie ein Herrscher ausschaut, der bereit war, die prächtige bayerische Heimat gegen ein trostloses Stück der Niederlande zu tauschen, muss möglichst bald den Wikipedia-Artikel zu Kurfürst Karl Theodor ansurfen.

Fürst und Malerin sind tot

Zwar sind sowohl der unbeliebte Herrscher (1724-1799), als auch die Malerin Anna Dorothea Therbusch (1721-1782), die ihn porträtierte, schon lange tot - länger als 70 Jahre, wonach das Urheberrecht nach heutigem deutschen Gesetz erlischt. Aber die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen, denen das Bild gehört, haben erfolgreich gegen die Veröffentlichung geklagt.

Verlängertes Urheberrecht

Der unterlegene Wikipedianer hatte Bilder aus einem Katalog eingescannt und im Museum für die Online-Enzyklopädie fotografiert. Beides hat ihm das Gericht untersagt. Er habe das Urheberrecht des Reprofotografen und das Recht der Museen als Grundbesitzer verletzt.

Museum fürchtet sich vor Kommerz

Die Mannheimer Museen stört, dass Wikipedia Fotos als „gemeinfrei“ publiziert, sie also auch kommerziell genutzt werden dürfen. Wikipedia wiederum befürchtet eine - das freie Wissen behindernde - Verlängerung des Urheberrechts durch die Hintertür.

Der Streit geht weiter

Das Urteil erging Ende September. Der Museums-Anwalt erwartet weitere Gerichtsverfahren.


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