Bayerns Datenschützer Vorsicht bei Facebook & Co!
Bayerns Datenschutzbeauftragter Petri rät den Behörden im Umgang mit sozialen Netzwerken zur Vorsicht. Internet-Plattformen wie Facebook würden von Behörden und Kommunen mittlerweile intensiv für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt.
Der Umgang mit sozialen Netzwerken im Internet sei auch für staatliche Institutionen und Kommunen mit großen Risiken verbunden, warnte Petri. Denn die Persönlichkeitsrechte der Nutzer müssten in jedem Fall gewahrt werden. Hier müsse die öffentliche Verwaltung ihrer Vorbildfunktion gerecht werden.
Daten-Striptease auf Facebook
Der bayerische Datenschutzbeauftragte bat die Ministerien der bayerischen Staatsregierung, vorerst keine neuen Fanseiten in den Netzwerken einzurichten. Denn öffentliche Stellen, die die Nutzer aktiv zur Kommunikation im Internet ermunterten, könnten Bürger dazu bringen, ihre persönlichen Daten offenzulegen - und das in einem rechtlich und technisch unsicheren Umfeld. Das könne auch sensible Daten betreffen.
"...hier wird dann eine Grenze zum beanstandenswerten Datenschutzverstoß überschritten."
Bayerns Datenschutzbeauftragter Petri
"Gefällt mir"- Button als Datenfalle
Nach Schätzungen Petris sind inzwischen gut die Hälfte der bayerischen Gemeinden bei Facebook, ebenso ein halbes Dutzend Ministerien samt Bayerischer Staatskanzlei. Besonders bedenklich sei es, wenn Behörden mit sogenannten Plug ins den Zugang zu Facebook oder Twitter direkt auf ihren Internetseiten einbinden - zum Beispiel mit einem "Gefällt mir" - Button oder einem Facebook-Symbol. Die Netzwerke griffen dann bereits beim bloßen Aufrufen der Ministeriums-Seite auf Daten vom Rechner des Nutzers zu.
Tätigkeitsbericht des Datenschützers
Wie immer enthält der Bericht des bayerischen Datenschützers eine Vielzahl von Einzelthemen. Neben den Aktivitäten der bayerischen Staatsregierung in sozialen Netzwerken geht es auch um den Schutz von Daten an Schulen, bei Callcentern von Krankenkassen und um Hausbesuche bei Eltern von Neugeborenen.
Wissenswertes rund um den Datenschutz
Arbeitsplatz
Die Videoüberwachung stellt den wohl erheblichsten Eingriff in die Rechte des Arbeitnehmers dar. Das Bundesdatenschutzgesetz gibt allerdings klare Richtlinien für Kameras in öffentlichen und nicht-öffentlichen Räumen vor: Den Betroffenen muss mitgeteilt werden, dass sie von Kameras gefilmt werden. "Intime Bereiche" wie Umkleide- oder Pausenräume sind tabu. Der Betriebsrat muss der Überwachung zugestimmt haben. Für die Videoüberwachung müssen wichtige betriebliche Gründe vorliegen. Bei öffentlich zugänglichen Flächen wie Bahnhöfen, Banken, Bibliotheken und Geschäften sind Kameras nur dann erlaubt, wenn nicht das schutzwürdige Interesse der Betroffenen überwiegt. Nicht mehr benötigte Aufzeichnungen sind unverzüglich zu löschen. Ein Gesetz, dass heimliche Videoüberwachung verbietet, ist derzeit in Arbeit.
Vorratsdaten
Darunter versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen auf Vorrat - also ohne dass ein konkreter Verdacht vorliegt. Gespeichert wird also nur für den Fall, dass die Daten einmal benötigt werden könnten. Meist geht es um Verbindungsdaten bei Telefon, SMS, E-Mails und Internet-Aktivitäten. Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten. Kritker sehen darin eine Vorstufe der Telekommunikationsüberwachung und eine Verminderung der Anonymität im Internet. Die Daten erlauben demjenigen, der auf sie Zugriff hat, weitgehende Analysen persönlicher sozialer Netzwerke. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung mit Urteil vom 2. März 2010 für verfassungswidrig.
Gesundheitskarte
Auch nach jahrelanger Entwicklungsarbeit ist die elektronische Gesundheitskarte noch immer nicht recht vorangekommen. Dabei hat das Mammutprojekt bereits Hunderte Millionen Euro verschlungen. Die revolutionäre Online-Anbindung, die den Zugriff auf alle relevanten Gesundheitsdaten erlauben würde, lässt weiter auf sich warten. Erst dann könnte die Karte einen Nutzen bringen. Bei einem Arztwechsel etwa hätte der Patient die wichtigsten Krankheitsdaten und verschriebene Medikamente automatisch dabei. Doch bisher sind nur banale Daten wie Adresse und Geburtstdatum des Patienten auf der Karte gespeichert.
Adresshandel
Ärgerlich aber wahr: Meldeämter sind laut Gesetz berechtigt, Daten von Bürgern zu Werbezwecken an Unternehmen weiterzugeben. Zu diesen Daten gehören vollständiger Name, Doktorgrad und Anschrift. Wer nicht will, dass seine Daten herausgegeben werden, muss dem ausdrücklich widersprechen. Der Antrag wird dann vom Meldeamt geprüft. Hinweise und entsprechende Vordrucke gibt es in der Regel auf der Webseite des jeweiligen Amtes. Wenn nicht, können sich Bürger im Meldegesetz ihres Bundeslandes unter "Rechte des Betroffenen" informieren. Datenschützer fordern längst eine Gesetzesänderung, so dass Bürger vorab der Weitergabe ihrer Daten ausdrücklich zustimmen müssen. Ein Gesetz, dass den Widerspruch der Bürger gegen die Weitergabe von Daten abschaffen sollte, wurde vom Bundesrat gekippt.
Netzwerke
Datenschutzbeauftragte haben immer wieder Mängel bei sozialen Internet-Plattformen kritisiert. Denn allzu schnell werden privateste Informationen einem breiten Publikum zugänglich gemacht. Grundsätzlich sollten Nutzer nicht ihren echten Namen, sondern ein Pseudonym verwenden. Fotos sollten nur für einen ausgewählten Freundeskreis sichtbar gemacht werden. Daten wie Wohnort, Telefonnummer, Arbeitgeber oder ähnliches sollten möglichst gar nicht auftauchen. Bei den Einstellungen zur Privatsphäre sollten grundsätzlich die restriktivsten gewählt werden. Der Datenzugriff sollte auf Mitglieder beschränkt und Suchmaschinen ausgeschlossen werden. Außerdem sollten Nutzer darauf achten, die Rechte Dritter nicht zu verletzen, zum Beispiel durch Einstellen oder Verlinken von Fotos oder anderer Informationen.

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