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Studiengebühren Das Volksbegehren läuft

Knapp eine Million Bayern müssten bis 30. Januar unterschreiben, um einen Volksentscheid zur Abschaffung der Studiengebühr zu erzwingen. Munter diskutiert wird in unserem Artikel jetzt schon.

Stand: 17.01.2013

Seit Donnerstag läuft die zweiwöchige Eintragungsfrist in den Rathäusern. Zehn Prozent der bayerischen Wähler müssen mitmachen - umgerechnet heißt das, dass bayernweit etwa 940.000 Unterschriften gesammelt werden müssen. Nach einer Umfrage sind 72 Prozent der Bürger gegen Studiengebühren.

Die Freien Wähler hatten das Volksbegehren initiiert. Auch SPD, Grüne, Linke, Piraten, ÖDP, Studenten und Gewerkschaften sind beteiligt. Bayernweit soll es fast hundert lokale Aktionsbündnisse geben.

Vom Volksbegehren zum Volksentscheid: Die einzelnen Schritte

Vorab: 25.000 Stimmen für den Antrag

Als erstes müssen die Initiatoren eines Volksbegehrens einen Gesetzentwurf schreiben und ohne Fristsetzung 25.000 Unterschriften von Stimmberechtigten sammeln. Erst dann kann, nachdem das Innenministerium und gegebenenfalls der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Verfassungsmäßigkeit geprüft hat, das eigentliche Volksbegehren gestartet werden. Dabei sind die Hürden um ein Vielfaches höher.

Erster Schritt: 940.000 Unterschriften fürs eigentliche Volksbegehren

Jeder zehnte Stimmberechtigte in Bayern - das sind derzeit immerhin mehr als 920.000 Menschen - muss innerhalb von 14 Tagen dem Volksbegehren zustimmen. Nur dann ist es ein Erfolg - und nur dann erreicht das Volksbegehren den Landtag.

Zweiter Schritt: Ministerpräsident darf Stellungnahme abgeben

Rein formell bringt der Ministerpräsident - stellvertretend für die Staatsregierung - den Gesetzentwurf des Volksbegehrens in den Landtag ein. Der Ministerpräsident darf dabei eine eigene Stellungnahme abgeben - denn natürlich kann es vorkommen, dass die Staatsregierung ganz anderer Meinung ist als die Initiatoren des Volksbegehrens.

Dritter Schritt: Option I: Der Landtag stimmt zu

Im Landtag entscheidet sich dann das weitere Vorgehen: Sagen die Abgeordneten "Ja" zum Gesetzentwurf, hat das Volksbegehren alle Hürden genommen - das Gesetz kann in Kraft treten. Hiervon gibt es eine Ausnahme: Wenn die Verfassung geändert wird, muss darüber noch in einem Volksentscheid abgestimmt werden. Für diesen Fall gilt seit 1999 ein Quorum von mindestens 25 Prozent.

Dritter Schritt: Option II: Der Landtag sagt Nein

Anders sieht es aus, wenn die Parlamentsmehrheit das Volksbegehren ablehnt. Nicht, dass das Gesetzesvorhaben damit gescheitert wäre - die Verfassung erlaubt den Abgeordneten nun, einen konstruktiven Gegenvorschlag zum Volksbegehren in Form eines eigenen Gesetzentwurfs zu formulieren. Innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten kommt es zu einem Volksentscheid.

Vierter Schritt: Der Volksentscheid

Das letzte Wort haben erneut die Wählerinnen und Wähler. Sie können im Volksentscheid zwischen beiden Entwürfen entscheiden. Dabei ist die einfache Mehrheit aller Wahlberechtigten in Bayern ausschlaggebend. Ist der Volksentscheid erfolgreich, erlangt er Gesetzeskraft. Einer der spektakulärsten Volksentscheide war 1997 die Abschaffung des Bayerischen Senats.

Schwarz-gelbe Krise

Die CSU dringt auf die Abschaffung der Studiengebühren vor der Landtagswahl im Herbst. Da die FDP an ihnen festhalten will, kam es zu einer schweren Krise der schwarz-gelben Koalition. Sie wollte ursprünglich am 25. Januar einen neuen Anlauf unternehmen, den Streit beizulegen. Nun soll die Aussprache erst im Februar stattfinden.

Wie viel Bayerns Studenten wo zahlen


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LG, Montag, 28.Januar, 11:16 Uhr

49. Wenn's was bringen würde

Ich bin Studentin, zahle alles selber, bekomme weder Bafög noch Unterstützung und muss einfach für meinen Lebensunterhalt so viel arbeiten, dass oft Vorlesungen dafür geopfert werden müssen. Grundsätzlich spricht ja noch nicht einmal etwas gegen die Studiengebühren, aber ich komme selten in Kurse in die ich möchte, wenn ich mich zu spät anmelde, ist sowieso alles aus. Stühlein der Uni sind so katastophal, das man ständig Schmerzen hat und der Abschuss ist, dass ich in einem Übersetzungskurs Englisch (Hauptfach Anglistik) einen Lehrer habe, dessen Englisch wesentlich schlechter ist als meins. Da hört's echt auf...

Andreas Ruprecht, Freitag, 25.Januar, 09:57 Uhr

48. Ich darf nicht!

Europa wächst immer mehr zusammen (hört man immer wieder) und die Welt ist ein Spielplatz (Lieblingsspruch so mancher Konzernleitung).

Wenn man aber kein Staatsbürger, aber trotzdem Steuerzahler und auch noch direkt betroffen ist, wenn über eine Sache mittels Volksbegehren eine Regierung (hier sogar "nur" die Landesregierung) zum erneuten Nachdenken aufgefordert werden soll, dann merkt man davon nichts.
Hier dürfen nur echte "Stattsbürger" nach deutschen GG ran.

Wann werden denn Gesetze an unsere modernen Grenzen und Ideologien angepasst?

Hier sollte mal nachgedacht werden. Wir dürfen, sollen und müssen teilweise überall hin - "...man mus halt dahin gehen, wo die Arbeit ist!" (Zitat von unbekannter Quelle), aber wir dürfen dann nicht mitentscheiden, was uns betrifft. Früher als das Denken der Menschen noch mehr auf sich und ihre eigene Nationalität bezogen und weniger "Multikulti" waren, war es vielleicht sinvoll, wenn man nur Staatsbürger zuließ, aber heute?

Klaus Spieß, Donnerstag, 24.Januar, 11:41 Uhr

47. Berichterstattung wirbt für Begehren

Grüß Gott,
in Anlehnung an die Abstimmungszeit bei Wahlen sollte während der Eintragungszeit nicht über das Zwischenergebnis / Zahl der Eintragungen berichtet werden. Wer sich einträgt hat abgstimmt, es geht also nicht um die Wahlbeteiligung in %. Dies sehe ich als Verstoß gegen die Neutralität der Berichterstattung etc.zumal die Botschaft auch bedeutet:. Tragt Euch ein, es sind erst 4 v.H da gewesen, es felhen noch 6 v.H ! Klaus Spieß, Nesselwang