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Großmetzgerei Sieber Schadensersatzklage gegen Freistaat

Nach der Insolvenz des Großmetzgers Sieber im oberbayerischen Geretsried bereitet der Insolvenzverwalter jetzt eine Schadenersatzklage in zweistelliger Millionenhöhe vor. Das Bayerische Verbraucherschutzministerium verteidigt seine Entscheidung, keinen Schadensausgleich zu zahlen.

Von: Ulrich Trebbin und Christoph Dicke

Stand: 23.09.2016

Wurstwaren ind er Auslage | Bild: pa/dpa/Maurizio Gambarini

Nach der Schließung der Großmetzgerei Sieber wegen Listerien bereitet der Insolvenzverwalter Josef Hingerl nach eigener Aussage eine Klage über zehn Millionen Euro vor. Darüber werde die Gläubigerversammlung am 12. November abstimmen. Der Grund für die Klage: Insolvenzverwalter und Geschäftsführung bezichtigen die verantwortlichen Behörden der Schlamperei. So hätten durch amtliche Anordnung auch 120 Tonnen definitiv listerienfreie Wurstwaren vernichtet werden müssen.

Freistaat: Keine Rechtsgrundlage

Aus Sicht des Bayerischen Verbraucherschutzministeriums sind die Schadensersatzansprüche von Sieber gegen den Freistaat Bayern nach wie vor unbegründet. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die geforderte Zahlung oder die Übernahme einer Bürgschaft, so ein Ministeriumssprecher. Die Maßnahmen seien zum Schutz der Verbraucher ergriffen worden. Das behördliche Vorgehen sei in zwei gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden.

"Mangels Anspruchs besteht deshalb im konkreten Fall für die bayerischen Behörden keine Rechtsgrundlage für die geforderte Zahlung oder die Übernahme einer Bürgschaft."

Bayerisches Verbraucherschutzministerium

Vorgeschichte des Streits

Der Streit um die Schließung der Großmetzgerei Sieber schwelt schon seit Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hingerl hatte damals verkündet, dass ein "Schadensausgleich" des bayerischen Verbraucherschutzministeriums in Höhe von einer Million Euro sowie eine Bürgschaft über zwei Millionen Euro die Firma mit 120 Mitarbeitern retten könnte. Eine Reaktion auf seine Forderung hat Hingerl laut eigener Aussage nicht bekommen.


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Peter H., Freitag, 23.September 2016, 23:25 Uhr

2. Schadensersatzklage

Wetten das der Steuerzahler der Dumme sein wird. Er wird die Machenschaften bezahlen.

Oliver S., Freitag, 23.September 2016, 20:55 Uhr

1. Grenzwerte?

" ... Mangels Anspruchs besteht deshalb im konkreten Fall für die bayerischen Behörden keine Rechtsgrundlage für die geforderte Zahlung oder die Übernahme einer Bürgschaft ..."

Da bin ich mal gespannt. In einem Bericht des BR hieß es vor einigen Wochen öfter, dass die Grenzwerte für Listerien nie überschritten waren. Wenn das tatsächlich stimmt, dann hätte niemals so verfahren werden dürfen und dann wären die bayerischen Behörden sehr wohl zu Schadensersatz verpflichtet. Denn genau dafür sind Grenzwerte da - nicht erwürfelt, sondern in Gremien von Fachleuten ermittelt und rechtlich vereinbargt. Grenzwert eingehalten = alles ok. Dann gibt es daran auch nichts zu rütteln. Grenzwert nicht eingehalten = Handlungsbedarf, aber nur dann...