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Amtsgericht Aichach Jugendlicher mit Softair-Pistole

Mit einer Soft-Air-Pistole im Gepäck ist ein 18-Jähriger aus Mering ins Aichacher Amtsgericht marschiert. Nach Angaben der Polizei trug der Mann die täuschend echt aussehende Waffe in einer Sporttasche bei sich.

Stand: 29.07.2016

SYMBOLBILD:  Täuschend echt aussehende Softair-Waffen | Bild: picture-alliance/dpa

Bei der Zutrittskontrolle des Amtsgerichtes wurde das Stück, ein Nachbau einer echten Waffe, sichergestellt. Auch wenn der 18-Jährige wohl keine bösen Absichten hatte und die Waffe nur unbedarft mitgeführt hatte, muss er sich nun laut Polizei wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten.

Täuschend echte Spielzeugwaffe - in der Öffentlichkeit verboten

Wie vom Waffengesetz vorgeschrieben, war die betreffende Soft-Air Pistole mit einem F im Fünfeck gekennzeichnet. Damit ist zum Beispiel - wie bei einem Luftgewehr- der Erwerb zwar erlaubnisfrei, für das Führen in der Öffentlichkeit ist aber ein Waffenschein erforderlich, so ein Sprecher der Polizei in Aichach. Er wies darauf hin, dass das Waffengesetz auch das Führen von Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit verbietet, wenn diese den Anschein einer echten Waffe erwecken können.


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