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Erster Schreiber-Prozess Rohrkrepierer statt tickende Bombe

Auf seine einstigen Ankündigungen, Bomben platzen zu lassen, folgten nicht einmal Knallfrösche - und die CDU-Spendenaffäre blieb weiter unaufgeklärt.

Stand: 17.09.2012 | Archiv

schreiber | Bild: picture-alliance/dpa

Was wurde vor dem ersten Prozess nicht alles gemutmaßt: Karlheinz Schreiber verfüge über ein Wissen, vor dem ehemalige und aktive hochrangige Politiker immer noch Angst haben müssten. Packt der Mann, der die CDU-Parteispendenaffäre ins Rollen gebracht hatte, vor Gericht aus, könne vielleicht sogar die Republik ins Wanken geraten. Der Ex-Waffenlobbyist selbst hatte großspurig mit "Giftpfeilen" gedroht, die er noch im Köcher habe. Immerhin war seinerzeit auch der jetzige Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) in den Spendenstrudel geraten. Schreiber - eine tickende Zeitbombe?

Richter Rudolf Weigell

Und was ist vom aufgebauten Popanz übriggeblieben? Schreiber sei schlicht und einfach ein Geschäftemacher, "der jeden und alles schmiert und dabei den Fiskus betrügt, wo es nur geht", ein ganz Großer - was Steuerhinterziehung betrifft. So die lapidare Feststellung des Vorsitzenden Richters Rudolf Weigell bei der Urteilsverkündung am 5. Mai 2010 nach dem ersten Prozess im Landgericht Augsburg.

Unversteuertes Leben in Luxus - acht Jahre Haft

Schreiber wurde zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in sechs besonders schweren Fällen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der heute 76-Jährige von 1988 bis 1993 knapp 65 Millionen Mark an Provisionen für die Vermittlung von Airbus-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von "Fuchs"-Spürpanzern nach Saudi-Arabien kassiert habe. Dieses Geld habe er, "maßlos und raffgierig", nicht versteuert. Dem Fiskus seien damit rund 15 Millionen Mark (etwa 7,5 Millionen Euro) entgangen.

Airbus-Deals mit Kanada und Thailand zwischen 1988 und 1993 - am Fiskus vorbei.

Der sonst so mitteilsame Angeklagte trug vom ersten bis zum letzten Verhandlungstag nichts zur Erhellung bei, was den Vorsitzenden Richter besonders ärgerte. Schreiber habe bis zuletzt versucht, sein Hinterziehungssystem mit ausländischen Tarnkonten gezielt zu verschleiern. Die Provisionen von Airbus, dem Hubschrauberhersteller MBB und dem Panzerfabrikanten Thyssen, die auf diesen Konten gelandet seien, habe Schreiber in erster Linie für sich selbst verwendet, um seinen aufwändigen Lebensstil zu finanzieren. Ein "Schlösschen" im oberbayerischen Kaufering hätten ebenso dazugehört wie teure Immobilien in der Schweiz und Kanada.

Augsburger Gericht "ohne Zweifel"

Schreiber behauptete dagegen, nur treuhänderischer Verwalter der inzwischen berühmten Rubrikkonten mit Namen wie "Holgart" oder "Jürglund" gewesen zu sein. In Wirklichkeit seien sie anderen Personen zugeordnet gewesen. Der 76-Jährige nannte in diesem Zusammenhang Namen von Verstorbenen, ohne Beweise zu liefern. Das sei "an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten", kommentierte Weigell. Für das Gericht war klar, dass Ehefrau Barbara 1995 die Schweizer Konten abgeräumt und das Geld in Liechtenstein gebunkert habe, wo es keine Rechtshilfe gibt. Die Beweislage für das System Schreiber sei erdrückend, so der Richter.

Mit dem Urteil "sehr zufrieden": Chef-Ankläger Reinhard Nemetz

Schreiber habe nicht das gesamte Provisionsgeld für sich behalten, einen Teil habe er an Personen dieses Systems weitergegeben, so 870.000 Mark an Ex-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls im Jahr 1992. "Es gibt nicht die geringsten Zweifel, dass der Angeklagte Pfahls bestochen hat. Die Tat ist jedoch verjährt", so Weigell. Chef-Ankläger Reinhard Nemetz sah diese angebliche Schmiergeldzahlung - Vorteilsgewährung nennt das in diesem Fall die Juristensprache - dagegen nicht als verjährt an und hatte neuneinhalb Jahre für Schreiber gefordert. Wegen des Freispruchs in dieser Sache ging die Anklage zwar in Revision, ansonsten zeigte sich der Leitende Oberstaatsanwalt mit dem Urteil "sehr zufrieden".

Karlsruhe kippt Augsburger Urteil

Anwalt Jens Bosbach (rechts) mit seinem Mandanten Karlheinz Schreiber.

Wenig begeistert waren Schreibers Verteidiger. Sie hatten auf Freispruch plädiert. Auch sie legten Revision gegen das Urteil ein, der der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 6. September 2011 stattgab. Der Prozess wird daher nun am Augsburger Landgericht neu aufgerollt.

Sollte Schreiber tatsächlich über relevantes Wissen zur CDU-Parteispendenaffäre verfügen, behält er es vermutlich immer für sich. Wer sich vom Prozess gegen den einstigen Freund der Mächtigen erhofft hatte, dass er Antworten auf die immer noch ungeklärten Fragen dieses Skandals liefere, wurde arg enttäuscht.


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