Nach Urteil gegen Holocaust-Leugner Williamson legt Berufung ein
Nächste Runde im Prozess: Das Amtsgericht Regensburg hatte Richard Williamson wegen Volksverhetzung zu einer Geldstafe von 1.800 Euro verurteilt - jetzt haben seine Anwälte beim Landgericht Regensburg Berufung eingelegt.
Mit einer Berufungsverhandlung ist laut Angaben des Verteidigers Andreas Geipel in einigen Monaten zu rechnen.
Das Amtsgericht Regensburg hatte den früheren Bischof der Piusbruderschaft erst am vergangenen Mittwoch zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Anwälte hatten Freispruch gefordert und das Urteil nicht akzeptiert. Sie hatten angekündigt, weitere Instanzen einzuschalten - bis hin zur Verfassungsbeschwerde. Der Strafbefehl gegen ihren Mandanten sei fehlerhaft und in Teilen rechtswidrig, argumentierten die Anwälte. Die Verteidiger hatten in dem Prozess die Einstellung des Verfahrens beantragt. Das Gericht wies das jedoch ab und verurteilte Williamson zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe in Höhe von 6.500 Euro gefordert.
Für Veröffentlichung in Deutschland verantwortlich
Audios zum Prozess
In dem Prozess ging es um Williamsons Aussagen vom November 2008: In Zaitzkofen bei Regensburg hatte er damals einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gegeben und darin die Existenz von Gaskammern während der NS-Zeit bestritten. Auch seien nicht sechs Millionen Juden, sondern 200.000 bis 300.000 von den Nazis ermordet worden.
Das Interview war im Nachrichtenmagazin Spiegel und danach auf der Video-Plattform Youtube veröffentlicht worden. Der Bischof hatte versucht, die weitere Verbreitung des Videos zu verhindern. Das legten ihm die Richter zu seinen Gunsten aus. Trotzdem sah es das Gericht als erwiesen an, dass Williamson vorsätzlich gehandelt hat. "Wer vor einer Kamera ein Interview gibt, muss damit rechnen, dass es ausgestrahlt wird", sagte die Vorsitzende Richterin.
Williamson habe mit der Veröffentlichung des Interviews nichts zu tun, widersprachen die Anwälte. Sie betonten: Der Brite habe das Interview einem schwedischen Fernsehteam gegeben. In Schweden und Großbritannien sei die Leugnung des Holocaust nicht strafbar.
Williamson nicht im Gerichtssaal
Williamson selbst war bei dem Prozess nicht dabei - trotzdem war das Zuschauerinteresse an dem Verfahren im Amtsgericht Regensburg groß. Dementsprechend scharf waren die Sicherheitsvorkehrungen: Die Zuschauer mussten zwei Sicherheitsschleusen passieren und wurden kontrolliert.
Darum wurde erneut verhandelt
Das Amtsgericht Regensburg hatte Williamson schon einmal wegen Volksverhetzung verurteilt. Das war im April 2010. Williamson sollte eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen. Das Landgericht Regensburg bestätigte im Sommer 2011 das Urteil, setzte die Strafe aber auf 6.500 Euro herab. Dieses Urteil wurde durch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg wegen eines Formfehlers aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nach der Entscheidung des OLG einen neuen Strafbefehl verfasst. Das hat der 72-jährige Williamson nicht akzeptiert, darum musste das Amtsgericht neu verhandeln.
Ultra-konservative Piusbruderschaft schließt Williamson aus
Im vergangenen Oktober schloss die ultra-konservative Piusbruderschaft Richard Williamson auch wegen der Affäre um sein Interview aus. Der Bischof hatte immer wieder gegen den Kurs der Pius-Oberen gewettert, deren "selbstmörderische Annäherung" an den Vatikan kritisiert und sich zudem über ein Publikationsverbot hinweggesetzt.
Kurz-Biografie Richard Williamson
Geburt und Ausbildung
Williamson wird am 8. März 1940 in London geboren. Er studiert an der Universität Cambridge und arbeitet anschließend als Lehrer.
Priesterweihe
Der Anglikaner konvertiert zum Katholizismus und tritt 1972 ins Priesterseminar von Econe ein. 1976 wird er zum Priester geweiht.
Exkommunikation
Am 30. Juni 1988 weiht Erzbischof Marcel Lefebvre gegen den Widerstand des Vatikan Williamson und drei weitere Priester der erzkonservativen Piusbruderschaft zu Weihbischöfen. Alle fünf Kirchenmänner werden vom Vatikan exkommuniziert.
Widerruf
Im Januar 2009 nimmt Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation zurück.
Ausschluss
Auf Druck der argentinischen Regierung muss Williamson im Februar 2009 das Land verlassen, in dem er ein Priesterseminar der Piusbruderschaft geleitet hat. 2012 wird er aus der Bruderschaft ausgeschlossen. Seitdem lebt er in London.

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