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Niederlage für Holocaustleugner OLG bestätigt Urteil gegen Bischof Williamson

Der Prozess-Marathon gegen Holocaust-Leugner Bischof Richard Williamson ist beendet. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg verwarf die Revision. Damit ist das Urteil des Amtsgerichts Regensburg wegen Volksverhetzung rechtskräftig.

Stand: 11.04.2014 | Archiv

Akten zum Williamson-Prozess stehen im Januar 2013 auf einem Tisch im Regensburger Amtsgericht | Bild: picture-alliance/dpa

Seine Anwälte prüfen allerdings eine Verfassungsbeschwerde. Dies sei notwendig, um im Falle einer Ablehnung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu können, so die Begründung

Der Bischof der erzkonservativen Piusbruderschaft hatte 2008 in einem Fernsehinterview, das im Priesterseminar der Bewegung in Zaitzkofen bei Regensburg geführt wurde, den NS-Massenmord an sechs Millionen Juden und die Existenz von Gaskammern abgestritten.

Bereits viermal verurteilt

Seitdem beschäftigt sich die deutsche Justiz mit dem Fall. Viermal wurde der heute 74-Jährige verurteilt, drei Mal legte er erfolgreich Rechtsmittel ein. Nun hat das OLG Nürnberg einen Schlussstrich gezogen. Trotzdem ist ein Ende noch nicht in Sicht:

"Wir werden unserem Mandanten dringend empfehlen, Verfassungsbeschwerde einzulegen."

Williamsons Anwalt Andreas Geipel

Bischof Williamson war erstmals im Januar 2013 in Regensburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Mit der Ablehnung der Revision vom OLG Nürnberg ist dieses Urteil jetzt rechtskräftig. Im Berufungsprozess verurteilte das Landgericht Regensburg den damals 73-Jährigen im September 2013 wegen Volksverhetzung. Williamson muss 1.800 Euro zahlen. Die Kammer bestätigte damit ein gleichlautendes Urteil des Amtsgerichts Regensburg vom Januar 2013. Williamson hatte dieses Urteil angefochten.

Richter und Verteidiger

Urteilsbegründung des Richters

Der Vorsitzende Richter am Landgericht Regensburg, Walter Boeckh, begründete die Entscheidung damit, dass Williamson seine Aussage vorsätzlich gemacht habe. Williamson habe damit gerechnet, dass seine Äußerungen in der Öffentlichkeit bekannt werden. Er habe vorsätzlich den öffentlichen Frieden gestört und das sei auch heute noch spürbar, so der Richter.

Verteidiger fordern Freispruch

Die Verteidiger Williamsons hatten Freispruch gefordert. Sie argumentieren, dass der Brite dem schwedischen Fernsehen ein Interview gegeben habe und die Leugnung des Holocausts in Schweden nicht strafbar sei. Williamson könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, dass seine Aussagen auch in Deutschland zugänglich waren - so seine Anwälte.

Williamson leugnet Holocaust in Fernseh-Interview

In einem Interview mit dem schwedischen Fernsehen hatte Williamson vor fast fünf Jahren die Existenz von Gaskammern und den millionenfachen Mord an Juden geleugnet. Das Gespräch wurde im Priesterseminar der ultrakatholischen Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgezeichnet. Im Interview sagte Williamson:

"Ich glaube, dass die historischen Beweise gewaltig dagegen sprechen, dass sechs Millionen Juden vorsätzlich in Gaskammern vergast wurden als vorsätzliche Strategie Adolf Hitlers. (...) Ich glaube, es gab keine Gaskammern."

Holocaust-Leugner Richard Williamson

Papst Benedikt XVI. in Erklärungsnot

Piusbruderschaft schließt Williamson aus

Im Oktober 2012 schloss die ultra-konservative Piusbruderschaft Richard Williamson auch wegen der Affäre um sein Interview aus. Der Bischof hatte immer wieder gegen den Kurs der Pius-Oberen gewettert, deren "selbstmörderische Annäherung" an den Vatikan kritisiert und sich zudem über ein Publikationsverbot hinweggesetzt.

Die katholische Kirche war wegen Williamson in Bedrängnis geraten. Der Vatikan hatte die Exkommunikation Williamsons und dreier weiterer Pius-Bischöfe aufgehoben. Das brachte den damaligen Papst Benedikt XVI. in Erklärungsnot. Schließlich schlossen die Piusbrüder Williamson aus ihrer Gemeinschaft aus.

Die deutsche Justiz tut sich schwer mit der Aufarbeitung des Falles. Das Landgericht Regensburg hatte eine Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigt. Das Oberlandesgericht Nürnberg kassierte das Urteil jedoch aufgrund von Verfahrensmängeln. Nach einem überarbeiteten Strafbefehl verurteilte das Regensburger Amtsgericht im Januar 2013 den Ex-Bischof erneut zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro wegen Volksverhetzung. Auch dagegen legte Willliamson Berufung ein. Im September 2013 hatte das Landgericht Regensburg das Urteil des Amtsgerichts jedoch bestätigt.

Kurz-Biografie Richard Williamson

Geburt und Ausbildung

Williamson wird am 8. März 1940 in London geboren. Er studiert an der Universität Cambridge und arbeitet anschließend als Lehrer.

Priesterweihe

Der Anglikaner konvertiert zum Katholizismus und tritt 1972 ins Priesterseminar von Econe ein. 1976 wird er zum Priester geweiht.

Exkommunikation

Am 30. Juni 1988 weiht Erzbischof Marcel Lefebvre gegen den Widerstand des Vatikan Williamson und drei weitere Priester der erzkonservativen Piusbruderschaft zu Weihbischöfen. Alle fünf Kirchenmänner werden vom Vatikan exkommuniziert.

Widerruf

Im Januar 2009 nimmt Papst Benedikt XVI. die Exkommunikation zurück.

Ausschluss

Auf Druck der argentinischen Regierung muss Williamson im Februar 2009 das Land verlassen, in dem er ein Priesterseminar der Piusbruderschaft geleitet hat. 2012 wird er aus der Bruderschaft ausgeschlossen. Seitdem lebt er in London.


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Christian Samsoe, Mittwoch, 25.September 2013, 14:51 Uhr

1. Bischoff Williamson

Let me get this right. Williamson has been tried and found guilty in Germany for something he said outside Germany in a country where freedom of speech meant his statements were not against the law. What other crimes committed outside Germany do the German courts try?