Oberpfalz

Vertrauliche Geburt Kritik an Gesetzentwurf

Mit einem Gesetzentwurf sollen Mütter, die ihre Kinder anonym zur Welt bringen wollen, Rechtssicherheit erhalten. Doch der neue Entwurf geht nicht weit genug, kritisiert die Schwangeren-Beratungsstelle Donum Vitae in Amberg.

Stand: 22.01.2013
Babyklappe in Deutschland | Bild: picture-alliance/dpa

Das Bundeskabinett berät Anfang Februar über die rechtliche Regelung der "vertraulichen Geburt". Demnach sollen Frauen bei einer anonymen Geburt ihre Daten hinterlassen. Diese werden vertraulich gespeichert. Erst wenn das Kind sein 16. Lebensjahr erreicht hat, soll es die Möglichkeit erhalten, den Namen seiner leiblichen Mutter zu erfahren. Ein Familiengericht soll darüber entscheiden.

Bedingungslose Anonymität

Nicht das Gericht, die Frau selbst muss entscheiden, fordert dagegen Maria Geiss-Wittmann von Donum Vitae in Amberg. Die bedingungslose Anonymität der Mutter sei mit dem Gesetz nicht geschützt. Deshalb müsse die völlig anonyme Geburt zusätzlich rechtlich abgesichert und ermöglicht werden.

"Die Mutter allein muss entscheiden können, was sie an Hilfe annehmen möchte und aus ihrer subjektiven Sicht annehmen kann."

Maria Geiss-Wittmann, Beiratsvorsitzende von Donum Vitae in Bayern

Maria Geiss-Wittmann und ihre Kolleginnen schlagen vor, eine Begründungsurkunde von den Müttern ausstellen zu lassen. Darin kann die Mutter ihre Lebensgeschichte und die Vorgeschichte der Schwangerschaft erzählen, um diese dem Kind auf Wunsch zu geben. Dies werde bei Donum Vitae bereits praktiziert, die Erfahrungen damit seien sehr gut.

In Amberg werden mit sozialpädagogischer Unterstützung von Donum Vitae und dem Klinikum zwischen einem und fünf Kinder im Jahr anonym geboren. Geiss-Witttmann ist Initiatorin des „Moses-Projekts“, ein Vorreiterprojekt zur Rettung von unerwünschten Kindern.

Rechtliche Grauzone

Rund 130 Krankenhäuser in Deutschland ermöglichen bisher anonyme Geburten: Die Mutter muss ihren Namen nicht angeben, wird aber betreut und kann ihr Kind zurücklassen. Es gibt außerdem Babyklappen, in denen die Mutter ihr Kind zurücklassen kann. Beide Formen sind rechtlich nicht geregelt und nur geduldet.


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