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Steigerwald-Streit "Hiebesruhe" im umstrittenen Schutzgebiet

Die Bayerischen Staatsforsten versprechen: Im umstrittenen Schutzgebiet des Steigerwaldes soll kein Holz geschlagen werden. Sie reagieren damit auf den Eilantrag, den Naturschützer beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gestellt haben.

Stand: 28.08.2015 | Archiv

Waldweg mit vielen aufgestapelten Baumstämmen im Steigerwald | Bild: Bayerischer Rundfunk

Der Eilantrag von Bund Naturschutz und Landesbund für Vogelschutz wurde mit der Befürchtung begründet, die Staatsforsten planen mit der Aufhebung des Waldschutzgebiets zum 1. September dort großflächig abzuholzen. In einer Presseerklärung hat Ulrich Mergner, der Leiter des Forstbetriebs Ebrach der Staatsforsten, nun bis auf Weiteres eine sogenannte "Hiebesruhe" für das bisherige Schutzgebiet der "Hohe Buchene Wald" verkündet.

Unbegründete Sorge

Die Sorge des BN sei unbegründet, so Mergner. Stattdessen planten die Staatsforsten das bisherige Schutzgebiet in das aktualisierte und erweiterte Naturschutzkonzept der Staatsforsten für den Steigerwald einbeziehen zu wollen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Trittsteinkonzept. Besonders schützenswerte – allerdings nicht zusammenhängende –  und relativ kleine Waldteile werden dabei aus der Bewirtschaftung genommen.

Hintergrund

Um den Steigerwald tobt seit Jahren ein erbitterter Streit: Umweltschützer wollen ihn wegen seiner uralten Buchenbestände zum Nationalpark machen, die Holzwirtschaft ist strikt dagegen und bekommt dabei Unterstützung von der Staatsregierung. Neben dem Eilantrag haben die Umweltschutzverbände auch eine Normenkontrollklage eingereicht – sie soll klären, ob die Ausweisung des Naturschutzgebietes nicht doch rechtmäßig war.


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Florian Tully, Freitag, 04.September 2015, 17:44 Uhr

3. Das ist wieder so ein CSU Fallrückzieher.

Das Schutzgebiet im Steigerwald muss bleiben!!!

Thomas Fischer, Montag, 31.August 2015, 14:32 Uhr

2. Waldschutzgebiet hat Weltnaturerbeniveau

Nach den Karten der BaySF befinden sich im Waldschutzgebiet Hoher Buchener Wald Klasse 1 Wälder (Buchenaltbestände von über 180 Jahren) und Klasse 2 Wälder (über 140 Jahre). Darüber hinaus verbindet der Hohe Buchene Wald die beiden extrem wertvollen Waldschutzgebiete "Waldhaus" und "Brunnstube" mit ihren uralten Buchen zu einem großflächigen Schutzgebiet. Dieses Gebiet hat unbestritten das Niveau für ein Weltnaturerbe. Deshalb hat ja auch der Kreistag von Bamberg mit über 90 % der Unterschutzstellung zugestimmt. Und deshalb hat ja auch der Naturschutzbeirat von Oberfranken gegen die Abschaffung des Waldschutzgebiets gestimmt. Erst die CSU-Umweltministerin Scharf hat letztendlich dem Waldgebiet den Schutzstatus entzogen.

Dieses ökologisch extrem wertvolle Schutzgebiet macht nur ca. 0,1 Prozent der Bayerischen Staatsforsten aus. Daher handelt es sich bei diesem Waldschutzgebiet tatsächlich nur um eine winzige Fläche.

Waldgott Gottwald, Freitag, 28.August 2015, 17:34 Uhr

1. Der Wolf, der Kreide gefressen hat...

So kommt er mir vor, der Herr Mergner vom Forstbetrieb Ebrach, Bayerische Staatsforsten. Seit der Hohe Buchene Wald seines gesetzlichen Schutzes beraubt ist, ist dort alles möglich. Beschwichtigende Worte sind nichts als Schall und Rauch. Demnächst schon könnte Mergner neue Unternehmenszielvorgaben nennen, die es "leider unumgänglich machen, auf die Ressourcen des ehemaligen Schutzgebietes Hoher Buchener Wald zurück zu greifen". "Eingliederung ins Schutzkonzept der Staatsforsten" das ist eine schöne Umschreibung für Holzernte durch Buchenfällen mit gewissen temporären lokalen Einschränkungen! Die BaySF sind ein gewinnorientierter und der Münchner Staatsregierung weisungsgebundener Forstkonzern und jetzt bestimmen sie allein die Spielregeln für Schutz oder Baumfällungen im Steigerwald.

Alle Bürger in Bayern, dieser Wald ist euer Wald! Lasst uns den Steigerwald lieber als geschützten Nationalpark der ganzen Welt zum kostbaren Naturgeschenk machen!

  • Antwort von Edersdottir, Freitag, 28.August, 21:57 Uhr

    Die alte Buchenwälder im Steigerwald werden doch längst in den sog. Naturwaldreservaten geschützt und sind so dauerhaft der forstlichen Nutzung entzogen.der Hohe Buchener Wald besteht überwiegend aus 80-100 jährigem Buchenbeständen-von einer Nutzung älter Buchenwälder kann hier keine Rede sein.Das Trittsteinkonzept des Forstbetriebes Ebrach sichert die Artenvielfalt ebenso wie ein Nationalparkkonzept.Geben Sie also auch alternativen Konzepten eine Chance.Den Staatsforsten hier Geldgier vorzuwerfen ist angesichts der Fakten nur peinlich

  • Antwort von Waldgott Gottwald, Samstag, 29.August, 15:18 Uhr

    @Edersdottir

    Die Reservate sind winzig und haben keinen gesetzlichen Rang als Schutzgebiete, könnten also jederzeit wieder zur Holzernte freigegeben werden. Und erklären Sie mir mal glaubhaft, warum das Trittsteinkonzept jetzt ausgerechnet im Hohen Buchenen Wald angewendet werden muss. Das könnte man genauso gut im Spessart testen, wo es nicht mit Nationalparkbestrebungen kollidieren würde. Lassen Sie es dann wissenschaftlich glaubhaft prüfen! Und lassen Sie die achtzig bis hundertjährigen Buchen mal hundert Jahre in Ruhe, dann sind die schon 200 Jahre alt! Unsere Nachfahren werden sich über ein großes Areal ursprünglicher mitteleuropäischer Waldvegetation freuen können!

    Das Trittsteinkonzept sichert die Artenvielfalt genauso wie ein Nationalpark, diese immer im Brustton der Überzeugung und permanent vorgetragene Ansicht halte ich für falsch. Der beste Schutz für die Artenvielfalt ist es ja wohl, die Natur einfach in Ruhe und selbst machen zu lassen. Das weiß jedes Kind!

  • Antwort von Kurtz, Samstag, 29.August, 21:34 Uhr

    Wie kommen Sie darauf, dass die schon bestehenden Reservate winzig sind und keinen gesetzlichen Schutz haben? Richtig ist, dass sie als Naturwaldreservate und Naturschutzgebiete sehr wohl geschützt sind. Und winzig sind sie wirklich nicht: Kleinengelein 53,7 ha, Brunnstube 49,6 ha, Waldhaus 90,7 ha. Unverständlich ist allerdings, dass diese alten Wälder auf Veranlassung der Naturschutzbehörde nicht betreten werden dürfen. Das ist auch ein Hinweis darauf, mit welcher Verbotsdichte in einem Nationalpark zu rechnen ist.

  • Antwort von Waldgott Gottwald, Samstag, 29.August, 22:12 Uhr

    Ein ehemaliger Mitarbeiter der Staatsforsten äußerte neulich im Gespräch mit mir, dass 10.000 ha nicht wirklich viel sein. Das wäre ungefähr die Fläche des angedachten Nationalparks. Dagegen sind <= 90,7 sehr klein, um nicht zu sagen winzig. Fast so klein wie ein Trittstein, möchte man hinzufügen! :-)

    Eine Verbotsdichte in einem Nationalpark Steigerwald aus dem striktem Schutz von Waldparzellen zu suggerieren, ist unangemessen. Sinn macht es durchaus, dass diese kleinen Inseln unter strikterem Schutz stehen müssen als der großflächige Nationalpark. Sie verkraften Störungen wesentlich schlechter.

    Und was gesetzlicher Schutz von Natur in Bayern wert ist, konnten wir gerade eben sehen. Aufhebung des Hohen Buchenen Waldes ermöglicht durch Gesetzesumbildung nach Interessenlage. Das Gleiche kann jederzeit dem Kleinengelein, der Brunnstube, dem Waldhaus blühen.

  • Antwort von kurtz, Sonntag, 30.August, 11:51 Uhr

    Wir sprechen hier über das aufgehobene 800 ha große Schutzgebiet. Allein die darin liegenden streng geschützten Naturwaldreservate haben eine Größe von 140 ha. Das kann man nicht als "winzig" bezeichnen.

  • Antwort von Gräf, Mittwoch, 02.September, 20:06 Uhr

    Solange die Staatsforsten gewinnorientiert arbeiten, hat unser Wald keinen effektiven Schutz, denn Trittsteinchen habe keine rechtliche Absicherung und sind sehr klien, ein Alibi für Wirtschaftswälder , mehr nicht.
    Die - im Vergleich zu der von den Staatsforsten bewirtschafteten Gesamtwaldfläche - winzige angedachte Fläche eines Nationalparks ist das Mindeste, was wir Bürger unseren Kindern, Enkeln usw. hinterlassen müssen. Übrigens: Es ist unser Wald, der Wald der bayerischen Bürger, nicht der der CSU, der von irgendwelchen ehemaligen Fürsten oder von kleinen Waldbauern. Er ist Staatseigentum, also das Eigentum aller Bürger.