Nach Vorfall auf Polizeiwache Beamte filzen Wohnung
Die Polizei hat die Wohnung einer 23 Jahre alten Frau im Münchner Stadtteil Au durchsucht. Sie hatte Ende Januar Anzeige gegen einen Polizeibeamten wegen Körperverletzung erstattet.
Bei dem Vorfall war die junge Frau bei einem Streit mit ihrem Lebensgefährten als Zeugin zu der Polizeiwache gebracht worden. Nach Angaben der Polizei hatte sie auf der Fahrt dorthin bereits randaliert und musste anschließend in eine Arrestzelle gesperrt werden. Dabei soll sie einen Polizeibeamten angespuckt haben, der ihr daraufhin einen Faustschlag ins Gesicht verpasste. Mit mehreren Brüchen wurde die 23-Jährige anschließend in ein Krankenhaus eingeliefert. Ihr Anwalt erstattete anschließend Anzeige gegen die Polizei.
Handy sichergestellt
Die Durchsuchung der Wohnung der 23-Jährigen begründete die Staatsanwaltschaft mit der Sicherstellung von Beweisstücken. U.a. wurde ein Handy gefunden, auf dem nach Angaben der Frau einige Aufnahmen gespeichert sind, die mit dem Vorfall auf der Polizeiwache zu tun haben. Außerdem wurde auf Anordnung eines Richters der Frau im Institut der Rechtsmedizin eine Haarprobe entnommen. So soll festgestellt werden, ob es sich bei der Frau um eine Rauschgiftkonsumentin handelt. Nach dem Vorfall auf der Inspektion hatte der Verteidiger erklärt, die Polizei versuche seiner Mandantin einen Drogenkonsum "anzuhängen". Der durch nichts bewiesen sei.
Frau gibt Drogenkonsum zu
Die Frau gab allerdings nun bereits während der Durchsuchung ihrer Wohnung an, erst am Vorabend Drogen konsumiert zu haben. Ein Drogentest war bei der jungen Frau auf der Dienststelle in der Au am Tag des Vorfalls nicht durchgeführt worden. Warum solch ein Test nicht gemacht wurde, ist unklar.
Anwalt kritisiert Polizeieinsatz
Sechs Polizeibeamte und ein Diensthund hatten nach Angaben des Rechtsanwalts Franz Erlmeier vor der Wohnung der jungen Frau gestanden. Sie hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei und nahmen die Frau zur Entnahme einer Haarprobe für einen Drogentest ins Institut für Rechtsmedizin mit, so ihr Rechtsanwalt.
"Nach meiner Ansicht ist dieser Polizeieinsatz und der Durchsuchungsbeschluss völlig unverhältnismäßig und insbesondere will man dadurch meine Mandantin wohl auch schlecht machen."
Rechtanwalt Franz Erlmeier
Seine Mandantin hätte auch freiwillig mit der Polizei zusammengearbeitet, so der Anwalt. Die Münchner Staatsanwaltschaft hält den Einsatz für gerechtfertigt. In der Wohnung der Frau seien auch Gegenstände sichergestellt worden, die auf einen Drogenkonsum schließen lassen.
Unterlassene Hilfeleistung an der Verletzten?
Außerdem hatte der Anwalt den Beamten bereits unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. So hätten die Polizisten die junge Frau bei dem Vorfall in der Polizeiinspektion schwerverletzt und gefesselt allein in einer Zelle zurückgelassen. Erst der Notarzt habe sich um die 23-Jährige gekümmert. Die Polizei widerspricht dieser Darstellung und verweist darauf, dass man unmittelbar nach der Auseinandersetzung einen Krankenwagen angefordert habe. Durch den Faustschlag eines Polizisten hatte die Frau schwere Gesichtsverletzungen erlitten. Der Beamte beruft sich darauf, aus Notwehr gehandelt zu haben, weil die Frau ausgerastet sei.
Auseinandersetzung soll nachgestellt werden
Die Vorfälle sollen nun zusammen mit dem Opfer nachgestellt werden - zwar nicht in der Inspektion in der Au, wohl aber in einer vergleichbaren Zelle. Mit der Rekonstruktion sollen alle Angaben auf ihre Glaubwürdigkeit geprüft werden.
Abendschau-Video
Ein Video vom Vorfall gibt es doch nicht. Entsprechende Gerüchte, es gebe "Aufnahmen" waren tagelang im Umlauf. Möglicherweise handelte es sich dabei um ein Missverständnis zwischen dem Rechtsanwalt der Frau und einem Sachbearbeiter der Polizei. Die Polizisten hatten nach dem Vorfall ausschließlich die Verletzungen der Frau fotografiert.
Polizei spricht von Notwehr
Der Beamte soll die Frau am 20. Januar krankenhausreif geschlagen haben. In der Klinik wurden eine angebrochene Augenhöhle und ein zertrümmertes Nasenbein diagnostiziert. Der Anwalt der Frau stellte Anzeige wegen Körperverletzung im Amt.
Nach Angaben der Polizei gibt der Beamte einen Faustschlag ins Gesicht der jungen Frau zu. Der Polizist macht Notwehr geltend: Die Frau habe unter Drogeneinfluss gestanden, sie habe Polizisten bespuckt und versucht, mit dem Kopf nach ihnen zu stoßen. Zuvor hatte sie sich vor ihrer Wohnung mit ihrem Freund geprügelt. Die alarmierte Polizei brachte die beiden getrennt in zwei Streifenfahrzeugen zur Wache. Als die Polizei der jungen Frau das Telefonieren mit dem Handy untersagte, sei sie ausgeflippt, so die Polizei. Man habe ihr daraufhin Handschellen angelegt. Nach Polizeidarstellung fing sie später wieder an, auf die Beamten einzuschlagen und diese zu bespucken, als ihr in der Zelle die Handschellen abgenommen wurden. Unmittelbar danach sei es zu dem Vorfall gekommen.
Schon kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls hatte Anwalt Erlmeier im Bayerischen Rundfunk erklärt, er könne keine Notwehrsituation erkennen. Für ihn sehe das nach einer "kompletten Überreaktion" aus. "Die Reaktion, hier mit einem gezielten Faustschlag das Gesicht zu zertrümmern, ist indiskutabel und völlig unprofessionell."
Beamten zeigen das Opfer an
Inzwischen untersucht die Dienststelle der Polizei für interne Ermittlungen den Fall. Nach Auskunft von Polizeisprecher Reinhold Bergmann läuft gegen den Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Fünf oder sechs Beamte seien Zeugen des Vorfalls gewesen. Ihre Aussagen bestätigen die Aussagen, so der Polizeisprecher, dass es sich um Notwehr gehandelt habe. Auch gegen die Frau wurde Anzeige erstattet. Ihr werfen die Polizisten Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung vor.

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Yossarian111, Montag, 18.Februar, 20:49 Uhr
74. Faustschlag gegen Kopfstoß
Ich bin Polizist in München und ich habe die Diskussion um den Polizeieinsatz der Kollegen der PI21 jetzt schon eine Weile in der SZ verfolgt. Auf Basis der veröffentlichten Zeitungsberichte und den darin enthaltenenen Information möchte ich Folgendes sagen.
Mit dem Einsatzverlauf und dem Einsatzresultat ist bestimmt weder der beschuldigte Polizist noch die beschuldigte Dame zufrieden. Aber sich jetzt auf eine Seite zu schlagen bzw. ein Opfer zu bestimmen halte ich für unfair. Ein Urteil steht niemandem zu, wenn er nicht die gesammten Fakten kennt, und das tut weder die Presse noch ihre Leser. Nur ein unabhängiger Richter kann und wird über den Vorgang sachverhaltsbezogen urteilen.
Armin B., Montag, 18.Februar, 02:10 Uhr
73. Verkehrte Welt!
In Russland wirds zivilisierter und Bayern verkommt
zum Polizeistaat.
Pfui Herr Drehhofer!!!Ich schäme mich für diese Schläger und Vertuscher!
U_T_S, Sonntag, 17.Februar, 20:33 Uhr
72. Polizeiprügel
Der Prügelpolizist wird natürlich freigesprochen ist so in Bayern
Die Geschädigte wird natürlich verurteilt ist auch so in Bayern
Merke:
In Bayern geht jeder vernüftige Mensch, der Polizei aus den Weg
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