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Verwaltungsericht München Brustimplantate taugen für den Polizeidienst

Der Freistaat darf einer jungen Frau wegen ihrer Brustimplantate nicht die Einstellung in den Polizeidienst verweigern. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht jetzt per Eilverfahren entschieden. Der hatte Sicherheitsbedenken.

Stand: 22.09.2016

Symbolbild: Mitglieder eines Spezialeinsatzkommandos der Polizei | Bild: picture-alliance/dpa

Der Freistaat hatte die Einstellung abgelehnt, weil der Polizeiarzt zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Implantate beim Selbstverteidigungstraining oder bei gefährlichen Einsätzen beschädigt werden könnten – damit sei die Frau nicht für den Polizeidienst geeignet.

Hochmodernes Implantatmaterial

Polizistinnen

So pauschal lasse sich das nicht sagen, stellte aber dann ein plastischer Chirurg fest. Bei der Frau sei schnittfestes, hochmodernes Implantatmaterial verwendet worden, und das Brustimplantat sei unterhalb der Muskeln platziert – es bestehe also kein erhöhtes Verletzungsrisiko. Das Verwaltungsgericht München hat darauf dem Eilantrag der Polizeibewerberin stattgegeben und den Freistaat verpflichtet, sie erst einmal in den Vorbereitungsdienst einzustellen. Über ihre eigentliche Klage wird aber erst noch entschieden.


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