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NSU-Prozess Bundesanwaltschaft sieht NSU-Helfer überführt

Die mutmaßlichen Unterstützer des NSU standen im Zentrum des Schlussvortrags der Bundesanwaltschaft - und diese sieht deren Hilfe für das NSU-Trio als erwiesen an.

Von: Thies Marsen

Stand: 31.07.2017 | Archiv

Ralf Wohlleben | Bild: picture-alliance/dpa

Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten stellte klar: Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft habe sich sowohl gegen Wohlleben, als auch gegen Carsten S. der Anklagevorwurf der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes in vollem Umfang bestätigt.

Drei Tage lang hatte sich Oberstaatsanwältin Anette Greger ausführlich Beate Zschäpe gewidmet, hatte die Morde und Anschläge noch einmal ausführlich geschildert und die Angeklagte nicht nur der Mitwisserschaft, sondern auch der Mittäterschaft bezichtigt. Eigentlich, so hatte es Greger angekündigt, sollte es heute um die 15 Raubüberfälle gehen, die dem NSU zur Last gelegt werden. Die Überfälle sind für die Schuld der Angeklagten auch deshalb von Relevanz, weil Zschäpe, nach Auffassung der Bundesanwaltschaft, so etwas wie die Finanzchefin des NSU gewesen sein soll. Also sie soll die Geldmittel verwaltet haben, die ihre Mitverschwörer Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bei ihren Raubzügen erbeutet haben.

Überraschenderweise trat heute nicht Anette Greger an das Stehpult, das extra für die Plädoyers im Gerichtssaal aufgestellt worden ist, sondern ihr Kollege Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Und der ist bei der Bundesanwaltschaft für die vier anderen Angeklagten zuständig: Ralf Wohlleben, Carsten S., André E. und Holger G..

Gleich zu Beginn seines Vortrags kündigte Weingarten an, dass er sich mit den beiden Letztgenannten wohl erst nach der Sommerpause befassen wird. „Ich werde mich nun Ralf Wohlleben und Carsten S. zuwenden“, so der Oberstaatsanwalt. Und was er dann sagte, muss für die Angesprochenen ziemlich bedrohlich geklungen haben: Beide seien in der öffentlichen Wahrnehmung im Schatten der Angeklagten Zschäpe gestanden. Die Bundesanwaltschaft werde sich aber „durch öffentlichen Schattenwurf nicht beeinträchtigen“ lassen: „Jeder Angeklagte kann sich sicher sein, dass wir ihm Aufmerksamkeit zukommen lassen, wie jedem anderen auch.“

Anklagevorwurf gegen Wohlleben und Carsten S. sei bestätigt

Bevor Weingarten noch einmal ausführlich den Weg der Waffe aus der Schweiz nach Deutschland nachzeichnete und dabei die Aussagen der Schweizer Waffenbeschaffer ausführlich würdigte, stellte er die besondere Stellung Ralf Wohllebens in der Frühzeit des NSU heraus. Wohlleben habe Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe seit dem Tag ihres Untertauchens bis zum Frühjahr 2000 bei ihrer Flucht, ihrem Leben im Untergrund und bei der Verwirklichung der terroristischen Ziele geholfen. Er sei die Zentralfigur der Jenaer Unterstützerszene gewesen und habe in dieser Funktion umfassende logistische Hilfe geleistet, als unter anderem ein klandestines Kontaktsystem aufgebaut und weitere Helfer organisiert, zu denen auch Carstten S. gehört habe. Dieser habe „voller Stolz“ sich an der Unterstützung des Trios beteiligt und habe dabei im Auftrag Wohllebens die berühmt-berüchtigte Ceska samt Schalldämpfer besorgt, die der NSU für alle seine Morde an Migranten nutzte. Carsten S. war es dann auch, der die Waffe im Jahr 2000 nach Chemnitz brachte, wo die drei untergetaucht waren und sie dort an Mundlos und Böhnhardt überreichte.


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