NSU-Prozess


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NSU-Prozess Bundesanwaltschaft sieht NSU-Helfer überführt

In den ersten Tagen war es vor allem um Beate Zschäpe, gegangen. Jetzt stehen die mutmaßlichen Unterstützer des NSU im Zentrum des Schlussvortrags der Bundesanwaltschaft - und diese sieht deren Hilfe für das NSU-Trio als erwiesen an.

Stand: 31.07.2017 | Archiv

Ralf Wohlleben-Schild im NSU-Prozess | Bild: picture-alliance/dpa

Die vier mutmaßlichen Helfer des NSU-Trios hätten während des gesamten Verfahrens ein Stück weit im Schatten von Beate Zschäpe gestanden, nicht aber für die Bundesanwaltschaft, betonte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten. Er widmet sich zunächst den Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S., sieht es als erwiesen an, dass sie die Haupttatwaffe des NSU beschafft haben. Der Anklagevorwurf der Beihilfe zum Mord in neun Fällen habe sich durch die Beweisaufnahme voll bestätigt. Ralf Wohlleben, ehemaliger NPD-Spitzenfunktionär in Thüringen habe das NSU-Trio in der Anfangsphase im Untergrund logistisch unterstützt und den damals 19-järhigen Carsten S. angeleitet.

Als die untergetauchten Rechtsterroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe eine Pistole mit Schalldämpfer und Munition bestellten, besorgte Carsten S. diese mit Hilfe von Ralf Wohlleben. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten betonte, es sei erwiesen, dass es sich dabei um jene Ceska 83 gehandelt habe, mit der das NSU-Trio neun Migranten ermordete. Die beiden beschafften die Waffe und wussten dass der NSU vor hatte, damit Menschen zu töten. Beide hätten damals die Ziele des untergetauchten Neonazi-Trios geteilt. Ralf Wohlleben bestreitet die Vorwürfe, Carsten S. hatte sich bereits 2000 von der rechtsextremen Szene gelöst und im NSU-Prozess umfassend ausgesagt.


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