NSU-Prozess


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Hat sie Verbrechen doch mitgeplant? Neue Indizien gegen Zschäpe

Im NSU-Prozess gibt es nun überzeugende Indizien dafür, dass Beate Zschäpe nicht nur unwissende Mitbewohnerin von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos war - sondern möglicherweise weit mehr an den Planungen der Taten des NSU beteiligt als bisher bekannt.

Von: Christoph Arnowski

Stand: 03.02.2017 | Archiv

Beate Zschäpe, Angeklagte im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München | Bild: pa/dpa/Peter Kneffel

Auf einer Liste, die im Brandschutt der letzten Wohnung des NSU in Zwickau gefunden worden war, stand auch die Berliner Synagoge in der Rykestraße. Diese lange Liste hat sich der Vorsitzende Richter, Manfred Götzl, am Dienstag im NSU-Prozess vorlesen lassen.

Auf der Liste stehen noch 230 andere Adressen von jüdischen Einrichtungen in ganz Deutschland. Was soll die Liste anderes gewesen sein als eine Zusammenstellung von potenziellen Anschlagszielen? Schließlich hat der Prozess seit Mai 2013 viele Beweise dafür geliefert, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe eine stark ausgeprägte antisemitische Gesinnung hatten.

Und Zschäpe war auch dort

Dazu passt ein weiteres Detail: Erst Ende 2016 hat der Prozess nahezu zweifelsfrei erwiesen, dass Beate Zschäpe sich im Mai 2000 über längere Zeit an der Berliner Synagoge aufgehalten hat - zusammen mit anderen Personen, darunter auch Uwe Mundlos. Das hat damals nur einen Tag später ein Wachmann bei der Berliner Polizei zu Protokoll gegeben.

Er hatte wenige Stunden nach seinem Dienst an der Synagoge im MDR-Fernsehen einen Fahndungsaufruf nach den 1998 untergetauchten Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe gesehen. Und war sich sofort sicher: Zschäpe ist die Frau, die ihm in dem nahen Cafe aufgefallen war. Und der eine Mann war höchstwahrscheinlich Uwe Mundlos. Zusammen mit den anderen Personen waren sie über einen Plan gebeugt. Harmlose Touristen, die sich überlegen, was sie als nächstes in der Stadt anschauen? Wohl kaum.

Bedeutung des Zeugen

Die Beobachtung des Wachmannes ist für den Prozess schon deshalb von so großer Bedeutung, weil es keinen zweiten Zeugen im Verfahren gibt, der so eine frische Erinnerung zu Protokoll gegeben hat. Und gleichzeitig bei seiner Vernehmung am Tag nach seiner Beobachtung im Berliner LKA objektiv gar nicht wissen konnte, wie brisant und wichtig seine Angaben einmal sein könnten. Anders als bei vielen anderen Zeugenaussagen kann man beim Wachmann ausschließen, dass seine Erinnerung durch lange zurückliegende Ereignisse ungenau oder durch spätere Medienberichte verfälscht gewesen sein könnte.

Gleichberechtigtes Mitglied des NSU?

Die Tatsache, das Beate Zschäpe mit Mundlos an der Synagoge war und deren Adresse sich auf einer Liste potenzieller Anschlagspläne befand, lässt bei vernünftiger Betrachtung nur einen Schluss zu. Beate Zschäpe war gleichberechtigtes Mitglied des NSU. Wenn die rechtsextremistische Terrorzelle die Synagoge als Anschlagsziel ausgespäht hat, wovon man ausgehen muss, denn eine andere - halbwegs plausible - Möglichkeit kommt nicht in Betracht, dann war sie eben nicht, wie von ihr selbst behauptet, ein unwissender Teil der Gruppe.

"Mit diesen Beweisen wird der Senat am Ende letzte Zweifel an der Mittäterschaft von Beate Zschäpe widerlegen."

Yavuz Narin, Anwalt der Witwe von NSU Opfer Theodorus Boulgaridis

Dem Anwalt war die Aussage des Wachmannes als einzigem aufgefallen und er hat sie als Beweisantrag in den Prozess eingeführt.

Bisherige Beweiskette für Mittäterschaft

Die Bundesanwaltschaft stützt ihren Vorwurf der Mittäterschaft von Beate Zschäpe von Anfang an auf zwei Tatbeiträge. Einerseits soll die drei untergetauchten gegenüber den Nachbarn getarnt haben. Andererseits wird ihr angelastet, dass sie die Finanzen des Trios geführt habe. Das belegt laut Strafverfolgern ihre gleichberechtigte und wichtige Stellung innerhalb des NSU.

Zschäpes Anwälte haben beide Vorwürfe stets zurückgewiesen. Kann man aus der Tatsache, dass Zschäpe im Urlaub die Restaurantrechnungen bezahlte, wirklich schließen, dass sie eine Art Finanzverwalterin der Terrorzelle war? Und wie lässt sich aus ihrer Rolle als harmlose Nachbarin beweisen, dass sie die Verbrechen mitgeplant hat?

Trotz aller belastenden Indizien erachten daher Prozessbeobachter von Anfang an den Vorwurf der Mittäterschaft als denjenigen, dessen juristisches Fundament am wenigsten tragfähig ist. Der aber bei der Frage lebenslange oder doch nur zeitige Freiheitsstrafe der alles entscheidende ist. Zschäpe selbst hat alle Vorwürfe in diese Richtung im Prozess bestritten, will erst immer hinterher von den Morden ihrer Mitbewohner Böhnhardt und Mundlos erfahren haben.


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